Kann man die Polizei anklagen ?

Hallo liebe Rechtsexperten,

gibt es eine Möglichkeit, unter folgenden Bedingungen, die Polizei oder einzelne Beamte zu verklagen, wenn man vorläufig festgenommen worden und daraufhin 6 Stunden in einer stinkenden Zelle verbringen muss

1.) Keine passende Personenbeschreibung lediglich treffen mit der Tätergruppe

2.) Morddrohung durch Beamten: Wenn man ihn würge, würde er einem eine Kugel in den Kopf jagen

3.)Rechtsbelehrung erst nach längerem Zellenaufenthalt

4.)Die zellen und die darin vorhandenden Dekcen stanken nach Urin und es gibt angeblich keine neuen Decken.

5.)Man lege Oberkörperfrei in der Zelle worauf ein Beamte kommt und sagt : Man solle sich anziehen so wie man aussieht

6.)Man auf dir Frage nach seinen Rechten bzw. Ansprüchen während des Aufenthalts nur Gelächter hört und zusagen bekommt man habe keine Rechte

7.)Bei einem Druck auf die Klingel dauerte es extrem lange bis endlich ein Beamter kam

8.) Man dürfe nur Pullover,T-Shit, Hose und Unterwäsche mit in die Zelle nehmen nichteinmal Schuhe ohne Schnürsenkel

Hallo liebe Rechtsexperten,

gibt es eine Möglichkeit, unter folgenden Bedingungen, die
Polizei oder einzelne Beamte zu verklagen, wenn man vorläufig
festgenommen worden und daraufhin 6 Stunden in einer
stinkenden Zelle verbringen muss

Grundsätzlich kann man die Beamten wegen Freiheitsberaubung ANZEIGEN, auf die eher dürftige Schilderung hin fällt es aber schwer, Hinweise zu geben; es fehtl z.B. auf welcher Grundlage und mit welcher Zielrichtuung die Freiheit entzogen wurde.

1.) Keine passende Personenbeschreibung lediglich treffen mit
der Tätergruppe

Mitgegangen, mitgefangen, mitge…

2.) Morddrohung durch Beamten: Wenn man ihn würge, würde er
einem eine Kugel in den Kopf jagen

Wenn mich einer würgt, würde ich vermutlich auch so reagieren

3.)Rechtsbelehrung erst nach längerem Zellenaufenthalt

Die Rechtbehelfsbelehrung erfolgt erst vor der Vernehmung, nicht vor der Freiheitsentziehung

4.)Die zellen und die darin vorhandenden Dekcen stanken nach
Urin und es gibt angeblich keine neuen Decken.

Tja, die Sparmaßnahmen schlagen überall durch. Tut mir leid, wenn jemand dadurch beeinträchtigt wurde.

5.)Man lege Oberkörperfrei in der Zelle worauf ein Beamte
kommt und sagt : Man solle sich anziehen so wie man aussieht

Kann der Beamte sagen, es gibt aber keine Verpflichtung, diesem zu folgen.

6.)Man auf dir Frage nach seinen Rechten bzw. Ansprüchen
während des Aufenthalts nur Gelächter hört und zusagen bekommt
man habe keine Rechte

Ds würde ich gerne beide Seiten hören

7.)Bei einem Druck auf die Klingel dauerte es extrem lange bis
endlich ein Beamter kam

Ist halt kein Hotel.

8.) Man dürfe nur Pullover,T-Shit, Hose und Unterwäsche mit in
die Zelle nehmen nicht einmal Schuhe ohne Schnürsenkel.

Wenn es die Gewahrsamsvorschriften es verbieten…?

Ich würde, wenn es so arg war, so arg empfunden wurde, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, die Sache selbst (die Freiheitsentziehung) ist vermutlich „wasserdicht“.

Gruss

Iru