Kann man die "Umgangsdauer" des Ex mit dem Kind einfach so "beschneiden"?

Hallo,
im Bekanntenkreis gibt es ein geschiedenes Paar, 1 Kind, 5 Jahre alt. Seit drei Jahren gibt es eine feste Regelung hinsichtlich der „Papa“-Tage (jedes 2. WE Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag, jeden Montag und Mittwoch vom Abholen aus der Kita bis 18 Uhr).
Obwohl Kind und Papa sehr aneinander hängen, die gemeinsame Zeit genießen und er sich toll und liebevoll um das Kind kümmert, nimmt ihm die Mutti nun einfach den Montag weg mit der Begründung, das Kind sei abends so schwer ins Bett zu bringen weil es „runterkommen“ muss und das „hin- und her“ dem armen Kind nicht gut tut… Als jahrelange Beobachterin dieser Konstellation WEISS ich, dass es hier lediglich darum geht, dem Vater eine „reinzuwürgen“. Ums „Kindeswohl“ gehts der Mutter nicht, da sie das Kind sonst auch ohne Bedenken der Oma oder anderen überlässt, wenn sie abends ausgeht und ihr die zwei kinderfreien Wochenenden im Monat schon nicht ausreichen… auch ist es ansonsten kein Problem, wenn die Kleine abends länger wach bleibt oder die Mutter mit dem Kind „aufregende“ Unternehmungen hinter sich hat… Es geht hier wirklich allein darum, dem Vater weh zu tun!!
Welche Möglichkeiten hat der Vater nun? Es gilt gemeinsames Sorgerecht, aber sie wohnt bei der Mutter.
Lediglich der Unterhalt wurde per Anwalt geregelt, zum Umgang gibt es keine „schriftliche Vereinbarung“.
Kann man das einfach so nach Belieben kürzen, obwohl Papa und Kind sich schon seit 3 Jahren dran halten? Der Vater würde das Kind eigentlich gerne öfters sehen, aber alle Versuche werden durch die Mutter abgeblockt. Er würde es auch unter der Woche bei sich schlafen lassen und am nächsten Tag in die Kita bringen (was ganz oft mit der Oma so gehandhabt wird) um das vermeintliche „runterbringen“ zu vermeiden… aber nein, das wird nicht genehmigt.
Sie gibt das Kind lieber anderen, als es dem Vater zu geben, wenn sie sich schon selbst nicht drum kümmert ;-(

Danke + Grüße,
S.

Die Erwachsenen müssen sich zum Wohl des Kindes einigen, oder sich der Bewertung fremder Leute (i.d.R. eines Gericht) beugen.
Scheinbar glaubt Mutter, dass ein Gericht dem Vater maximal ein Umgangsrecht alle 2 Wochenenden einräumen würde. Wenn der Vater hier begründet anderer Auffassung ist, sollte dies im Gesamtkonzept ihrer Elternschaft angesprochen werden, in letzter Konsequenz auch falls (für das Kind) notwendig vor einem Gericht.

Vor dem Gerichtsverfahren kann der Vater auch Rat beim Jugendamt suchen und von dort aus ein Gespräch mit der Mutter suchen. Allerdings sind die meist weiblichen Mitarbeiterinnen dort immer noch pro Mutter eingestellt ( was damals mein Glück war g ), auch wenn die offiziell fürs Kind arbeiten. aber ein Blick wer da sitzt und sich zum Wohl des Kindes einen Beratungstermin geben lassen schadet nicht.

Hi,

das kann ich so nicht bestätigen, zumindest die letzten 10 Jahre sind die bei „meinem“ Jugendamt pro-Kind eingestellt.
Und das aber zu meinem Glück :smile:

Wichtig ist: Nichts ohne einen guten Anwalt, einmal (vom Gericht) beschlossene Umgangsvereinbarungen sind schwer zu ändern.

Gruß