Personalnotstand.
Man nehme an, man ist auf einer unfallchirurgischen Station mit 34 Betten und wegen Personalmangel hat man an einem Montagmorgen als einzige examinierte Kraft mit einer Unterkursschülerin Dienst.
An diesem Tag werden 6 Leute operiert, die schon seit dem Wochenende da sind, es kommen aber auch noch Ambulante Zugänge und Notaufnahmen.
Unter den Patienten sind auch sehr pflegebedürftige Leute, die leider wegen der ganzen anderen Aufgaben, die die beiden Diensthabenden zu erledigen haben, zu kurz kommen.
Jetzt meine Frage: Daß es in solchen Situationen (und die werden wahrscheinlich jetzt des öfteren vorkommen, im Gesundheitswesen wird allgemein auf den Stationen das Personal gekürzt) zu Fehlern kommen kann ist wahrscheinlich leider unvermeidlich.
Man weiß ja fast im Voraus schon, daß die zu erledigende Arbeit nicht zu schaffen ist und Pflegefehler passieren werden.
Sollte es in so einem Fall zu einem Prozeß der Angehörigen kommen, ist man als Schwester ja wohl die Schuldige.
Gibt es irgendwo ein Protokoll, das man in solchen Situationen ausfüllen kann, daß man die Verantwortung ablehnt, wenn von der Pflegedirektion nicht Abhilfe geschaffen wird durch Aufstockung des Personals? Etwas, das rechtlich relevant ist?
Ihr würdet mir sehr helfen.
Vielen Dank.