Wenn Person A einen Ort als Drecksnest, Kaff, Scheißort oder Kackdorf betitelt, ist dies dann eine Beleidgung oder irgendwie Strafbar?
Wenn Person A einen Ort als Drecksnest, Kaff, Scheißort oder
Kackdorf betitelt, ist dies dann eine Beleidgung oder
irgendwie Strafbar?
Nö, wer sollte denn dann evtl. ermitteln oder eine Klage einlegen?
Wenn du sagst: Dreckswelt, Scheißwelt…
Wer sollte denn dagegen klagen?
Die ganze Welt gegen dich?
Wenn Person A einen Ort als Drecksnest, Kaff, Scheißort oder
Kackdorf betitelt, ist dies dann eine Beleidgung oder
irgendwie Strafbar?
Hallo,
stell dich vor dein bevorzugtes Ortsschild und beleidige es sooft du willst.
Wenn’s zurücktritt, weißt du, daß du das nicht durftest.
N.
Ungeschminkte Wahrheiten
Hallo!
Wenn Person A einen Ort als Drecksnest, Kaff, Scheißort oder
Kackdorf betitelt,
Kann doch die Wahrheit und nichts als die Wahrheit sein.
ist dies dann eine Beleidgung oder irgendwie Strafbar?
Wer’s braucht, kann also auf diese Weise ungestraft Dampf ablassen.
Gruß
Wolfgang
kommt darauf an…
… wenn du dich in D-83104Tuntenhausen auf den Marktplatz stellst und unflätige Dinge sagst,kann es sein, dass dir ein paar Lokalpatrioten mit körperlichen Argumenten eine andere Meinung beibringen…
Ganz anders wird es in Makkah/Saudi Arabien laufen, wenn du da unpassende Worte über Stadt und Propheten rauslässt…
Wenn Person A einen Ort als Drecksnest, Kaff, Scheißort oder
Kackdorf betitelt, ist dies dann eine Beleidgung oder
irgendwie Strafbar?
OT: so nebenbei …
Hi,
Ganz anders wird es in Makkah/Saudi Arabien laufen, wenn du da
unpassende Worte über Stadt und Propheten rauslässt…
es gibt nur wenige Nicht-Muslime, die da jemals hingekommen sind, denn diese Stadt ist, wie auch Medina für Nicht-Muslime gesperrt (mit scharfen Kontrollen auf den Wegen dorthin).
Allein die Anwesenheit (ohne jedwede Äußerung zum Propheten oder zu Allah) könnte die Strafe mit dem Schwert wert sein, denn damit sind sie in dem Ländchen sowieso auch für - nach westlicher Sicht- relative kleine Sachen fleißig am herumhauen … und die Wahrscheinlichkeit als Unkundiger/Ungläubiger aufzufallen, dürfte ebenfalls sehr sehr hoch sein.
Und unabhängig davon: Wenn du Muslime, den Propheten, Allah oder deren heiligen Städten beleidigst, ist es egal, wo du das tust. Es muss nicht in Mekka sein. Wenn du es in Hintertupfingen tust und es rauskommt, kann auch jemand auf die Idee kommen, gegen dich eine Fatwa auszusprechen … kannst ja mal Herrn Rushdie fragen …
Gruß
E.
Hallo Namenloser,
**Wenn Person A einen Ort als Drecksnest, Kaff, Scheißort oder Kackdorf betitelt,
ist dies dann eine Beleidgung**
eher eine objektive Feststellung
**oder
irgendwie Strafbar?**
und wohl deshalb kein Strafbestand,es sei denn,wenn sich in der Begründung
der Aussage persönliche Anschuldigungen verbergen.
Z.B.,der Ort XYZ ist ein Kackdorf,weil dort alle Bürger des Ortes in den Strassengraben
schei…en und es im ganzen Ort nur Neonazis mit „brauner“ Vergangenheit gibt.
„Gott“ sei Dank gibt es in Deutschland eine sogenannte Meinungsfreiheit.
Ansonsten wäre der Berufsstand der Anwälte und Richter einer mit den meisten
Mitgliedern,die sich mit solch einem Schwachsinn umherstreiten müsste.
LG Bollfried
PS:Eine eigene Meinung,muss nicht jeden gefallen und so lange diese nicht unter
die „Gürtellinie“ geht,gegen geltende Gesetze verstösst oder zu gesetzeskonformen
Richtlinien aufruft,ist diese für die Allgemeinheit mitunter lehrreich und amüsant.