Hallo!
Ich und mein Ex sind beide Hartz4-Empfänger…Wir haben zusammen 2 Kinder.
Nun bekomme ich von der Arge noch diesen Alleinerziehendenzuschuss (129,-).Beim Jugendamt habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt, im Auftrag von der ARGE.
Monatlich bekomme ich also jetzt 133,- Euro pro Kind Unterhalt.
Mein Ex kann ja nicht zahlen…
Im Nachhinein is es mir ziemlich unangenehm, weil er es ja später alles zurückzahlen muss…und nun habe ich auch noch gehört, das er irgendwann in den Knast muss, wenn er nicht zahlen kann…Stimmt das?
Gibt es Möglichkeiten, diese Sache mit dem Unterhalt rückgängig zu machen?
Können wir jetzt noch so eine Art Vertrag schliessen zwischen uns, den wir den Ämtern vorlegen?Das wir sozusagen den Unterhalt unter uns klären?
Danke!
Hallo,
nun versuche ich mal, deine Frage zu beantworten: So weit ich weiß, kann man das mit dem Unterhalt nicht rückgängig machen, denn da du ja Hartz IV bekommst, bist du dazu verpflichtet, auch diesen Unterhaltsvorschuss zu beantragen, da dies bei der Berechnung für die Kinder oder das Kind berücksichtigt wird. Wenn du jetzt angenommen sagst, er zahlt jetzt Unterhalt und er macht es aber eigentlich nicht, dann würde dir das für den Lebensunterhalt deines Kindes fehlen. Und von irgendetwas müsst ihr ja leben, oder? Was den Knast betrifft, ist es so, dass dein Ex schnellst möglich neue Arbeit annehmen müsste, wovon er den Unterhalt bestreiten kann. Ansonsten kann, soweit ich das weiß, die Stadt eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stellen und dann würde er vom Gericht eine Auflage erhalten zu zahlen und wenn er das nicht kann, müsste er eventl. in den Knast. Mein Ex z. B. hat aber keine Ausbildung und kann angeblich somit nicht „gezwungen“ werden, Arbeit aufzunehmen und mir würde dann so eine Anzeige nichts bringen (Lt. Rechtsanwältin - Beistandschaft vom Jugendamt). Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort ein wenig weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Hallo, meiner Meinung nach darf man zwar für sich selbst auf Trennungs- oder Ehegattenunterhalt, aber nie für die Kinder auf Kindesunterhalt verzichten. Persönlich würde ich im Iteresse der Kinder gegenüber einem Amt auch nie so tun als ob! Gruß Anja
nein das geht nicht mit dem vertrag. der unterhalt wird nur bis zum 12 lebensjahr vorausgezahlt vom jugendamt und es steht dir ja auch zu.
das jugendamt vordert diesen dann zurück und auch wenn keine zahlung des vaters erfolgen sollte kann ich sagen das die unterhaltsforderungen nicht verjähren.
inwieweit er ins gefängnis muss kann ich nicht sagen aber sollte er nicht zahlen können dann wird vollstreckt, entweder vom lohn wenn er arbeitet oder dann vom eigentum