Zum Kauf einer Eigentumswohnung wurde ein Bausparkassen Dahrlehen aufgenommen.Die Wohnung wurde bei Gericht ersteigert und mit dem Bausparkassendarlehen finanziert.Kann mann die Dahrlehensrückzauhlungen jährlich beim Finanzamt geltend machen?
Servus,
wenn die ETW vermietet ist, sind die Darlehenszinsen (nicht: die Tilgung) Werbungskosten zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn die ETW selbst genutzt wird, ist die Finanzierung Privatvergnügen.
Schöne Grüße
MM