Kann man ein Bühnendesign Livebühne schützen?

Folgendes: Ich habe eine Idee für ein Bühnendesign für Liveevents. Da es sowas definitiv noch nicht gegeben hat, liegt die Idee nahe, die Das Konzept schützen zu lassen.

Es geht hier rein um die Vorstellung eines Konzeptes für eine Livebühne / mehrere Bühnen. Dies ist derzeit noch nicht an eine Marke gebunden (allerdings könnte ich natürlich, falls erforderlich, die Idee an meine Firma binden).

Hat da jemand Erfahrung / kennt jemand einen Präzedenzfall?

Hallo,

es gibt ja verschiedene Arten Geistigen Eigentums. Siehe Wikipedia: Geistiges Eigentum - Arten. Für gewerblich nutzbare technische Erfindungen gibt es das Patent bzw. das Gebrauchsmuster; für ein Bühnendesign könnte ein Geschmacksmuster in Frage kommen. Patentgesetz und Geschmacksmustergesetz sind z. B. über www.rechtliches.de oder über die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de zu finden.

Hallo,
Designschutz ist beispielsweise mittels deutschen Geschmacksmuster, europäischen nicht-eingetragenen / eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster und/oder internationalem Geschmacksmuster nach Haager Musterabkommen möglich.
Es kommt darauf an in welchem geographischen Bereich Schutz gebraucht wird und
welcher Schutz (Verbietungsrecht bei unbefugter Benutzung, Kopie oder Nachahmung) gebraucht wird.
Urheberrechte können eventuell geltend gemacht werden, da auch Arbeiten / Werke der bildenden Kunst geschützt sind. Bühnenbild: Z.B. BGH (1985) – Oberammergauer Passionsspiele I – I ZR 104/83
Das Bühnenbild könnte als Bildmarke oder dreidimensionale Formmarke eingetragen werden, falls keine absoluten Schutzhindernisse (§8 Markengesetz) bestünden.
Ist eine besondere technische Lösung mit dem Konzept verbunden, (Licht, Ton, Aufbau, Umbau der Bühnen, usw.) kommt zudem ein technisches Schutzrecht wie Patent oder Gebrauchsmuster in Betracht. Beispiel: http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AK…
Gruß
patmade