Hallo,
die Eltern von Frau X haben vor 20 Jahren für den Hausbau von Frau X und Herrn X gebürgt.
Diese Bürgschaft in Höhe von 20000€ wurde auf das Haus von den Eltern aufgenommen.
Die Ehe der beiden ist gescheitert, das Haus verkauft, die Restschuld geteilt.
Da die Bürgschaft liegt nun zu Lasten von Frau X.
Da die berufliche Zukunft von Frau X nicht so gut aussieht und evtl. eine Privatinsolvenz angestrebt werden soll (aufgrund der hohen Restschuld), ist die Frage ob man die Bürgschaft von dem Haus lösen kann und z.B. ein Festgeldkonto mit 20000€ als Bürgschaft einsetzen kann.
Die Eltern wollen ungerne das Haus verlieren wenn die Zahlungsunfähigkeit von Frau X kommt - die 20000€ wären da nicht so schlimm