Hallo,
mal eine kurze allgemeine Frage.
Nehmen wir mal an:
- Vater und Mutter haben zusammen vier Kinder
- Vater und Mutter leben im gesetzlichen Güterstand, kein Ehevertrag keine Gütertrennung - also Zugewinn
- Während der Ehe bau/kaufen sie ein Haus- finanziert durch vier Kredite
- Hauskredite noch nicht abbezahlt
Folgendes Szenario:
- Vater stirbt,
- kein Testament
- Mutter beantragt Erbschein
- Nachlassgericht sagt, dass jetzt auch die Kinder in das Grundbuch eingetragen werden.
Mutter gehörten ja 50 Prozent vom Haus. Erbt jetzt 50 Prozent vom Vater. Die restlichen 50 Prozent des Vaters erben die vier Kinder. Jedes Kind wäre ja dann mit 6,25 Prozent am Haus beteiligt.
Wenn man erben tut, dann erbt man ja nicht nur Guthaben, sondern müsste sich auch an den Schulden angemessen beteiligen.
Wenn man Gefahr läuft, Schulden zu erben, kann man ja das Erbe ausschlagen.
Wenn man im Grundbuch steht, bescheinigt dieser Eintrag das Eigentumsverhältnis. Daraus erben sich Rechte- und Pflichten.
Jetzt die Fragen:
Da das Haus, an dem die Kinder durch den Grundbucheintrag ein Miteigentumsverhältnis hätten (Erbengemeinschaft), ja noch nicht abbezahlt ist, würden die Kinder dann Schulden erben? Wenn ja, haftet jedes Kind gegeüber Gläubigern nur mit dem 6,25 Prozent Erbanteil oder Vollumfänglich?
Wenn man aber jetzt zwar erben möchte - also auch vorhandene Schulden - wird man dann automatisch ins Grundbuch eingetragen oder kann man auf diesen Grundbucheintrag verzichten?
Wenn man das Erbe ausschlägt, wird man dann trotzdem ins Grundbuch eingetragen?
Mit dem Grundbucheintrag erwirbt man ja bestimmte Eigentumsverhältnisse. Oder belegt diese zumindest mit dem Grundbucheintrag. Mit dem Grundbucheintrag auf ein Haus/Grundstück erwirbt man ja auch Rechte und Pflichten. So haften ja alle Eingetragenen als Gesamtschuldner für Schäden, die vom dem Objekt ausgehen. So haftet man zum Beispiel für die Grundsteuer. Zahlt man dann nur gemäß des Erbteils öder läuft man Gefahr alles alleine bezahlen zu müssen, für den Fall das die anderen Erben nicht zahlen wollen oder zahlen können?
Durch den Grundbucheintrag sichert man sich bestimmte Eigentumsverhältnisse. Erwirbt man dann auch automatisch eine Verpflichtung sich an den laufenden Zahlungen zu beteiligen? Beispiel hier: Grundsteuer. Wer müsste diese bezahlen?
Was für Zahlungsverpflichtungen müsste man erbringen, wenn man im Grundbuch eingetragen ist, das Haus aber noch nicht abbezahlt ist?
Ich danke Euch schon heute für die zahlreichen Antworten.
Gruß
Daniel