Kann man ein Erbe auch annehmen und einen Grundbucheintrag ablehnen?

Hallo,

mal eine kurze allgemeine Frage.

Nehmen wir mal an:

  • Vater und Mutter haben zusammen vier Kinder
  • Vater und Mutter leben im gesetzlichen Güterstand, kein Ehevertrag keine Gütertrennung - also Zugewinn
  • Während der Ehe bau/kaufen sie ein Haus- finanziert durch vier Kredite
  • Hauskredite noch nicht abbezahlt

Folgendes Szenario:

  • Vater stirbt,
  • kein Testament
  • Mutter beantragt Erbschein
  • Nachlassgericht sagt, dass jetzt auch die Kinder in das Grundbuch eingetragen werden.

Mutter gehörten ja 50 Prozent vom Haus. Erbt jetzt 50 Prozent vom Vater. Die restlichen 50 Prozent des Vaters erben die vier Kinder. Jedes Kind wäre ja dann mit 6,25 Prozent am Haus beteiligt.

Wenn man erben tut, dann erbt man ja nicht nur Guthaben, sondern müsste sich auch an den Schulden angemessen beteiligen.

Wenn man Gefahr läuft, Schulden zu erben, kann man ja das Erbe ausschlagen.

Wenn man im Grundbuch steht, bescheinigt dieser Eintrag das Eigentumsverhältnis. Daraus erben sich Rechte- und Pflichten.

Jetzt die Fragen:

Da das Haus, an dem die Kinder durch den Grundbucheintrag ein Miteigentumsverhältnis hätten (Erbengemeinschaft), ja noch nicht abbezahlt ist, würden die Kinder dann Schulden erben? Wenn ja, haftet jedes Kind gegeüber Gläubigern nur mit dem 6,25 Prozent Erbanteil oder Vollumfänglich?

Wenn man aber jetzt zwar erben möchte - also auch vorhandene Schulden - wird man dann automatisch ins Grundbuch eingetragen oder kann man auf diesen Grundbucheintrag verzichten?

Wenn man das Erbe ausschlägt, wird man dann trotzdem ins Grundbuch eingetragen?

Mit dem Grundbucheintrag erwirbt man ja bestimmte Eigentumsverhältnisse. Oder belegt diese zumindest mit dem Grundbucheintrag. Mit dem Grundbucheintrag auf ein Haus/Grundstück erwirbt man ja auch Rechte und Pflichten. So haften ja alle Eingetragenen als Gesamtschuldner für Schäden, die vom dem Objekt ausgehen. So haftet man zum Beispiel für die Grundsteuer. Zahlt man dann nur gemäß des Erbteils öder läuft man Gefahr alles alleine bezahlen zu müssen, für den Fall das die anderen Erben nicht zahlen wollen oder zahlen können?

Durch den Grundbucheintrag sichert man sich bestimmte Eigentumsverhältnisse. Erwirbt man dann auch automatisch eine Verpflichtung sich an den laufenden Zahlungen zu beteiligen? Beispiel hier: Grundsteuer. Wer müsste diese bezahlen?

Was für Zahlungsverpflichtungen müsste man erbringen, wenn man im Grundbuch eingetragen ist, das Haus aber noch nicht abbezahlt ist?

Ich danke Euch schon heute für die zahlreichen Antworten.

Gruß
Daniel

Hallo!

Wenn man Erbe ablehnt wird man (natürlich !) nicht ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Das Grundbuch ist doch eine Art Ausweis über die Eigentümer.
Ohne Erbe bist Du kein Eigentümer. Also kein Eintrag.

Als Erbe bist Du aber Teil einer Gemeinschaft die nach außen hin als Gesamtschuldner auftritt. Jeder haftet für alles. Untereinander kann und muss man es aufteilen.

Aber Gemeinde(Steuern), Bank (Kredit) oder sonst ein Beeinträchtiger(etwa bei Schäden vom Haus/Grundstück bei anderen) wendet sich immer an einen von Euch und fordert die Gesamtsumme ein.
Und das kann letztlich zur Zwangsversteigerung und damit Auflösung der Gemeinschaft gehen, wenn man diese Schulden nicht bezahlen kann.

Auch Kosten wie Wasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung,Schornsteinfeger sind an das Grundstück gekoppelt und fallen somit den Eigentümern zu.

MfG
duck313

https://dejure.org/gesetze/BGB/2058.html

Die Erben haften für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner.

Ich würde vorschlagen, dass alle Kinder den Erbteil ausschlagen.
Die Mutter wird dann Alleinerbin, die Kinder können sich dann in (ferner, hoffen wir mal) Zukunft über je ein Viertel freuen.

Wenn di Mutter mitmacht, könnte diese vielleicht mit sanfter Gewalt zu einer übereinkommenden Erklärung des Verzichts hinwirken. Sie könnte diejenigen Kinder, die nicht auf ihre 12,5% (ein Viertel von den restlichen 50% sind NICHT 6,25%!) verzichten, in einem Testament „enterben“. Dann bakämen die jetzt Unwilligen bei ihrem Tod nicht die restlichen 12,5% vom Haus, sondern 6,25%.

Hallo, abgesehen von den grundsätzlich größtenteils richtigen Antworten eine „rethorische“ Gegenfrage:

Falls die vier Kinder das Erbe ausschlagen und die Mutter alein sämtliche Verbindlichkeiten zu tragen hätte, lassen sie diese dann samt Haus in die Zwangsversteigerung rauschen oder helfen sie dann eh aus?

Zur Erläuterung: es ist ja richtig, dass man auch die Darlehensverbindlichkeiten erbt, da hier aber weder steht, wie hoch die sind noch ob eines der vier Kinder im Haus ohnehin wohnt und/oder einen unterhaltsähnlichen Anspruch auf Wohnen hat oder gar die Mutter gegenüber einem der vieren einen solchen, bewegt sich das Szenario hart am Rande der „Haarspalterei“ und ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (Privatinsolvenzen, Bezug von Sozialleistungen, anstehende Pflegebedürftigkeit udgl.) von Bedeutung.

Eine weitere solche Ausnahme: wenn von vornherein feststeht, dass keiner in der Familie die Verbindlichkeiten tragen kann, wäre es besser, das Haus zu verkaufen und die Darlehensgeber auszuzahlen! Dann kann man sich - Einigkeit vorausgesetzt - auch die Erbausschlagerei sparen.

Gruß vom
Schnabel

Sehe ich auch so. Ohne Kenntnis der konkreten Verhältnisse ist da ein einigermaßen guter Rat nicht möglich. Als Erstes fällt mir nur die Frage ein, weshalb sich nicht alle vier Kinder mit der Mutter an den Tisch setzen und versuchen, eine für Alle tragbare Lösung zu finden.

Oh,
ich muss mal was ergänzen.

Mal angenommen, ein Kind wohnt noch zu Hause unendgeltlich. Ein weiteres Kind wohnt in der im Haus befindlichen Mietwohnung und zahlt Miete und Nebenkosten. Zwei Kinder wohnen nicht mehr zu Hause.

Ein Kind möchte nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

Soweit ich das verstehe, würde dieses Kind dann auch auf die Möglichkeit verzichten (Mit-)Eigentümer am Haus zu werden.

Aus Angst, Zahlungsverpflichtungen auferlgt zu bekommen will Kind nicht ins Grundbuch.

Sehe ich das Richtig, dass man nur frei von Zahlungsverpflichtungen werden kann, wenn man das Erbe ausschlägt?

Mal angenommen, das Haus hat einen Wert von ca. 240.000 Euro. Noch offene Kredite 36.000 Euro. Die Bank schuldet um und fasst drei Kredite zu einem zusammen. sichert sich aber diese über eine Grundschuld ab.

Eigentum am Haus:
50 Prozent Vater
50 Prozent Mutter

Mutter erbt 50 % vom Anteil des Vaters (also 25 Prozent vom Haus)
Die Kinder erben die restlichen 50 Prozent (also 6,25 Prozent vom Haus)
(50% + 25% + 4*6,25 % = 100 %

Oder geht der Anteil vom Vater nur auf die vier Kinder über?

Mal eine Haarspalterei:
Müssten sich alle im Grundbuch eingetragenen Personen an den Kosten beteiligen?

Nee.
Meine Frage war ja,

Wird man automatisch ins Grundbuch eingetragen wenn man das Erbe annimmt?
Kann man den Grundbucheintrag nur umgehen, wenn man das Erbe ausschlägt?

Warum verstehe ich bei der Sachlage immer noch nicht. Erbe ist weder überschuldet, Restkredit ist gering gegenüber dem Hauswert.
Selbst wenn es keine weiteren Sachen von Wert gäbe, was ja kaum der Fall sein dürfte (Sachwerte, Geldvermögen, Auto…)

Wenn man kein Risiko tragen will, Kosten für das Erbe, für das Haus tragen zu müssen, dann sollte man das Erbe ausschlagen.
Kein Erbe, keine Haftung für irgendwas.

Natürlich müssen alle Erben zu möglichen Kosten beitragen, je nach eigenem Vermögen. Wer nichts hat, kann auch schlecht etwas bezahlen.
Dann müssen andere mehr zahlen und das später bei einer Verwertung des Hauses etwa entsprechend berücksichtigen.
So ist das halt in einer Gemeinschaft.

Und wenn man Erbe ausschlagen will hat man nur 6 Wochen Zeit. Danach ist man automatisch Erbe.

MfG
duck313

Nein. Alle Erben. Der Grundbucheintrag ist da völlig egal.

Erben ja, aber Schulden nicht zahlen wollen ist nicht. Keine Rosinenpickerei, das kannst Du vergessen. Ganz oder gar nicht.

Hallo,

warum Kind 2 nicht ins Grundbuch will, verstehen die anderen 3 Kinder auch nicht.
Womöglich wird hier die Frage nach der Haftung von Kind 2 falsch augelegt oder will nicht die Pflichten übernehmen, die mit einem Grundbucheintrag einhergehen.

Soweit ich das sehe, beiteiligt man sich an den Verbindlichkeiten wenn man erbt. Der Eintrag ins grundbuch würde vom Nachlassgericht automatisch veranlasst und weist die Erben als (Mit-)Eigentümer am Haus aus.

Nehmen wir mal an, es sind umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen am Haus fällig, wie z.B. Dacheindeckung, Heizungsanlage, Wärmedämmung, etc.
Kosten in etwas 36.000 Euro.
Erbanteile: Mutter 75 % / Kinder je 6,25 %
Müsste dann jedes Kind sind dem Erbanteil entsprechend an den Kosten für die Modernisierungsmaßnahme beteiligen?

Danke Euch allen für die vielen guten Antworten.

Gruß
Daniel

Ja. Aber niemand außer der Familie/Erbengemeinschaft überwacht das und setzt das durch ! Falls Du irgendwie denkst, das geschieht vom Gericht oder wem auch sonst aus.
Nein.

Zahlt ein Erbe nicht, na gut. Dann wäre das eben so. Dann müssen die übrigen sehen, wie sie es finanzieren. Ihnen bleibt letztlich nur die Auflösung der Gemeinschaft = Zwangsversteigerung des Anteils dessen, der nicht zahlen kann oder will.
Und den Anteil könnte dann einer der „willigen“ Erben erwerben. Er hätte dann eben 2 x 6,25 % Anteil am Haus.
Oder man kauft ihm den Anteil schon vorher einvernehmlich ab.

Aber ob man eine Modernisierungsmaßnahme gemeinsam angehen will, das muss man ja sowieso einvernehmlich besprechen.

MfG
duck313

So? Auch wenn diese Modernisierung gar nicht notwendig, sondern nur von irgendwem gewünscht wäre?

… und was gefällt Dir an meinem letzten Satz nicht ?

An dem gefällt mir nicht, dass er das genaue Gegenteil vom ‚Ja‘ aussagt. Wie wäre es, wenn Du Dich auf eine Version festlegst?