es geht dabei um Anwaltskosten. Angenommen Person A verklagt Person B. A nimmt sich einen Anwalt zu einem Komplettpaket, der die Sache dann von a-z durchzieht und bezahlt eine bestimmte Summe X. Ist sowas zulässig? oder gibt es da nicht Sätze nach denen der Anwalt bezahlt wird in Stunden, o.ä.? Habe bisher auch nichts so richtig erklärendes im Netz gefunden.
es geht dabei um Anwaltskosten. Angenommen Person A verklagt
Person B. A nimmt sich einen Anwalt zu einem Komplettpaket,
der die Sache dann von a-z durchzieht und bezahlt eine
bestimmte Summe X. Ist sowas zulässig? oder gibt es da nicht
Sätze nach denen der Anwalt bezahlt wird in Stunden, o.ä.?
Habe bisher auch nichts so richtig erklärendes im Netz
gefunden.
wer nach dem Lesen dieser PDF Datei weiß, ob meine Frage mit ja: er kann die Summe x ansetzen und mehr kostet das den Kläger nicht für alles, oder mit nein: er berechnet jeden einzelnen Schritt der Klage bis zum Ende nach Gebührensatz, zu beantworten ist- der ist selbst Jurist.
Ich weiß es selbst nach Lesen dieser Ausführung noch nicht. Kann jemand einfache Antwort darauf geben?
wer nach dem Lesen dieser PDF Datei weiß, ob meine Frage mit
ja: er kann die Summe x ansetzen und mehr kostet das den
Kläger nicht für alles, oder mit nein: er berechnet jeden
einzelnen Schritt der Klage bis zum Ende nach Gebührensatz, zu
beantworten ist- der ist selbst Jurist.
Hi,
oder Rechtsanwaltsfachangestellte. Als ich noch Kostennoten schrieb, galt noch die BRAGO. Aber im net gibt es Prozesskostenrechner, beispielsweise hier:
danke, das kann sogar ich eingeben und nachsehen…wobei ich ja gar nicht wissen wollte, was sowas kostet.
sondern ob es quasi eine pauschalgebühr gibt ( je nach streitwert/ einsatz-egal wie lange es dauert), oder ob der Anwalt immer nach Stunden/ Sätzen bezahlt wird, die dann je nach dauer/aufwand der klage entstehen.
nochmal dank, falls auch darauf eine antwort kommt:smile:
danke, das kann sogar ich eingeben und nachsehen…wobei ich
ja gar nicht wissen wollte, was sowas kostet.
sondern ob es quasi eine pauschalgebühr gibt ( je nach
streitwert/ einsatz-egal wie lange es dauert), oder ob der
Anwalt immer nach Stunden/ Sätzen bezahlt wird, die dann je
nach dauer/aufwand der klage entstehen.
Hi,
was wurde denn mit dem RA vereinbart? Normalerweise hat man einen Gegenstandswert, dieser ist Grundlage für die Berechnung.
Dann werden die angefallenen Gebühren, anhand dieses Streitwertes berechnet. Diese Gebühren entstehen je nach Anfall, beispielsweise Verhandlungsgebühr, Beweisgebühr. Je nach Umfang der Angelegenheit kann diese Gebühr etwas mehr oder weniger betragen, dies regelt wiederum die RVG.
Im Normallfall wird nicht nach Stunden abgerechnet, es sei denn dies ist so vereinbart.
Da aber, wie schon gesagt, die Zeiten in denen ich solche Rechnungen schrieb schon lange vorbei sind, kann sich dies auch geändert haben.
Die letzte Anwaltsrechnung die ich vor 2 Jahren erhalten habe wurde nach Gebühren, nicht nach Stunden berechnet.
vielen dank für die antwort. nun weiß ich ja bescheid.
ich wollte nur wissen, ob die behauptung: es gibt summe x und der anwalt wird person b fertig machen und klagen ohne ende für diese summe x, stimmt. ich hab nämlich gedacht: anwalt berechnet ja auch nach stunden, die er investiert und nach aufwand , etc…und nicht streitwert y = summe x --> mehr zahlt man als kläger nicht. wusste ich ja nicht.
ich persönlich klage ja nicht. weiß also nicht genau, was vereinbart worden ist bei diesem fiktiven fall. der streitwert wurde mit 40.000 € angegeben. woher der genommen worden ist- keine ahnung. ( meiner meinung nach viel zu hoch für diese angelegenheit)
das ganze wird vor gericht gehen…da will ich auch gar nix zu wissen:smile:
nur ob, kläger a wenigstens ordentlich latzen muss, je länger es dauert und je intensiver der aufwand für den anwalt von person b.
aber das ist wohl nicht der fall.