Kann man ein Patent anteilsweise verkaufen?

Hallo!

Angenommen, jemand hat ein Patent angemeldet. Jetzt möchte sich jemand daran beteiligen. Er möchte 30 % des Patentes kaufen und dafür mit 30 % am Gewinn beteiligt werden, welcher mit der Erfindung erzielt wird. Geht das einfach so mit Vertrag? Ich meine, auch ohne eine Gesellschaft zu gründen? Eine GmbH kostet immerhin Notargebühren. Eine GbR kostet zwar so gut wie nichts, aber wozu eine gründen, wenn es auch ohne geht. Das Patent ist angemeldet aber noch nicht erteilt.

Grüße

Andreas

Bin kein Patentanwalt/Fachmann. Hatte aber einiges mit Patenten und Lizenzen zu tun. Wenn es mal erteilt ist und bis dahin kostet es noch eine Menge Geld je nach Anmeldungsländern, stellt sich die Frage der Lizenzen. Ein Alleinvertrieb des Erfinders weltweit ist sicher die Ausnahme. Also vergibt man für die verschiedenen Märkte Lizenzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man solche Verhandlungen vernünftig führen kann, wenn man nur teilweise Eigentümer der Rechte ist. Warum will der Interessent nicht eine Lizenz ? Dann kann er auf eigene Rechnung in definierten Märkten verkaufen und Du bekommst eine Umsatzbeteiligung und evtll eine „Upfront“ Zahlung. Du kannst auch Lizenzen vergeben, die dem Lizenznehmer erlauben selbst Unterlizenzen zu vergeben. Oder Du verkaufst ihm das ganze Schutzrecht und behältst Dir eine kostenlose Lizenz vor. Es gibt viele Modelle, aber geteilte Rechte sehe ich kritisch.
Udo Becker

Hallo!

Danke für deine klare Antwort, die logisch und verständlich ist.

Der Erwerber des 30 % Anteils möchte nicht, dass eines Tages jemand anders, vielleicht ein Mitbewerber, dem Erfinder das Patent abkauft und ihm die Lizenz entzieht.

Grüße

Andreas

Eine Lizenz kann man nicht entziehen, nur abkaufen, es sei denn man vergibt sie auf eine begrenzte Zeit, dann läuft sie halt aus oder die Laufzeit des Patents endet, dann ist sie sowieso wertlos.
Eine andere Sache wäre natürlich eine Vertragsverletzung. Dann erlischt eine Lizenz natürlich auch.
Udo Becker

Melde mich nochmal: Das geht nicht. Der Erwerber des Patents muss die einmal vergebenen Lizenzrechte respektieren. Er wird dann entsprechend weniger für das Patent zahlen.
Udo Becker