Hallo ,
kann man ein psychiatrisches Gutachten beim Arzt gerichtlich einfordern. Es soll ein Gutachten über die Geistige Zurechnungsfähigkeit sein . BZW ist ein Arzt verpflichtet auf verlangen dies auszustellen ?
Viele Grüße
Hallo ,
kann man ein psychiatrisches Gutachten beim Arzt gerichtlich einfordern. Es soll ein Gutachten über die Geistige Zurechnungsfähigkeit sein . BZW ist ein Arzt verpflichtet auf verlangen dies auszustellen ?
Viele Grüße
Hallo
Es wäre bestimmt sinnvoll zu erwähnen, wer dieses Gutachten einfordern will. Ist Betroffene selbst, sind es seine Erben, ist es der Staatsanwalt oder ein Rechtsanwalt in einem Kriminalfall oder wer?
Und was hat der Psychiater mit dem Fall zu tun, dass er evtl. dazu verpflichtet werden könnte, ein Gutachten zu verfassen?
Viele Grüße
ja der Betroffene selbst.
So genau wollt ich eigentlich nicht ins Detail gehen . Allerdings handelt es sich hierbei um einen Sterbewunsch eines psychischen Kranken . Das Gutachten soll dann für eine in der Schweiz ansässige Selbsthilfeorganisation dienen um den Sterbewunsch erneut zu beurteilen. Dazu braucht es ein Gutachten von einer unabhängigen Psychater.Da es allerdings so ist das es wohl relativ schwierig ist so ein Gutachten zu bekommen bleibt einem nichts anderes übrig als dieses ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Die Frage ist wohl ob ein Gutachten für die geistige Zurechnungsfähigkeit ausreicht . Sprich das es allgemein gehalten wird. Oder ob der Psychiater ebenfalls den Sterbewunsch beurteilen muss. Das weiß ich noch nicht. Ich denke das es wohl sehr schwierig wird. Der Betroffene ist schon mehr als 5 Jahre in einer Psychatrie in Behandlung . Stationär sowei ebenfalls ambulant. Vor dem Psychatrie aufenthalt ware er wegen schweren Depressionen in psychosomatischen Kliniken in Behandlung also es gibt genug Dokumente um den Krankheitsverlauf ausreichend zu schildern.
Na kennt sich denn keiner aus …
Hallo,
obwohl es hier viele Leute mit viel Wissen und vielen Erfahrungen gibt, ist Dein Fall doch sehr speziell und vor allem sehr vertraulich. Ganz vertraulich vor allem wegen der rechtlichen Situation in Deutschland.
Was ich oder vermutlich auch alle anderen hier wissen, haben wir, da wohl noch niemand von uns selbst betroffen war, doch nur aus den Medien. Aber das weißt Du doch auch, und vermutlich sogar besser als wir, weil Du aufmerksamer auf dieses Thema achtest, wenn es in den Medien auftaucht.
In Deutschland ist es demnach so gut wie unmöglich, ein Papier zu bekommen, das Sterbehilfe nahelegt. Dazu kann sich doch aller Wahrscheinlichkeit nach nur die Organisation in der Schweiz äußern, wo man dieses Problem nicht vorwiegend juristisch, sondern im Sinne des Betroffen menschenfeundlich versteht.
Viel Erfolg wünscht Dir
Und besonders dem Betroffenen
Carsten
Um so ein Papier geht es ja nicht unbedingt, sondern eventuell um eins, das die Fähigkeit zur freien Willensbildung bestätigt o.ä.
Einklagen könnte man aber auch ein solches Gutachten ja wohl bestimmt nicht mit der Begründung, dass man es für Sterbefälle im Ausland benötigt.
Das Problem, dass man Menschen die freie Willensentscheidung verbietet, wenn es um den Wunsch geht, sterben zu wollen, gibt es ja nicht nur in Deutschland. Die Schweiz ist da weltweit eine der wenigen Ausnahmen. Aber auch dort ist es nicht leicht, sonst würdest du hier nicht fragen.
Vor Kurzem ging doch der Fall eines 104-jährigen australischen Professors durch die Medien, der zu der Zeit sogar noch wissenschaftlich arbeitete, aber aus Gründen sterben wollte, die er sehr sachlich und nachvollziehbar erklärt hat:
Aber auch ihm bleib nur die Schweiz.
So ist es !
und ums „auskennen“ kann es hier ja wohl nicht gehen.
Schon dein Ansatz kommt mir völlig absurd vor.
Ein Gericht soll also einen Arzt notfalls dazu verurteilen ein Gutachten über dich zu erstellen mit dem Tenor der dir gefällt oder für dein Ansinnen nützt ?
No er ist naturlich frei er soll nur objektiv bleiben ohne ein wenig druck wird das wohl kaum ein artzt machen absurd ist das nicht es isr eine allgemeine aufgabe des Arztes neutrale gutachten zu verfassen in dem fall geht es um die geistige urteilsfahigkeit des Patienten aner vielleicht sind wir einfach noch nicht soweit in deutschlNf
Ich sehe in so einer Angelegenheit keinen Kontrahierungszwang eines konkreten Arztes. D.h. wenn ein Arzt eine solche Begutachtung nicht durchführen will, muss man sich eben an den nächsten wenden. Es gibt ja schließlich nicht nur einen hierfür in Frage kommenden Arzt. Was den speziellen Hintergrund der Frage angeht, sollte man natürlich vorab klären, ob diesbezüglich Aussagen im Gutachten gemacht werden müssen oder nicht. Wenn nein, dann muss man dieses Thema gegenüber dem Arzt auch nicht ansprechen, und erspart sich insoweit ggf. vermeidbare Konflikte.
Naja ich glaub kaum das man von einem artzt der einen nur einmal gesehen hat man erwarten kann das ein solches gutachten ausgestellt wird. Der betroffene ist nun schon fast 6jahre in behandlung aufgrund dessen sollte ein gutachten von der klinik erstellt werden meiner meinung nach
Doch, das ist durchaus möglich. Wenn z.B. die Frage einer Betreuung oder Einweisung ansteht, dann wird die Begutachtung regelmäßig durch Ärzte erfolgen, die den Betroffenen vorher nicht gekannt haben. Und diese Leute sind dafür ausgebildet, auch ohne jahrelange Kenntnis des Betroffenen ein Gutachten erstellen zu können, indem sie geeignete Fragen stellen und die Antworten bewerten. Sie werden dazu natürlich bei Kenntnis einer Vorgeschichte die Unterlagen der Kollegen einsehen, aber wo es solche nicht gibt, muss der Gutachter auch zu einem Ergebnis kommen, und wird dies auch tun. Das muss dann nicht immer perfekt sein, kann auch mal daneben liegen, aber grundsätzlich passt das schon.
Okay danke fur deine Antwort