Hallo, mal angenommen kurz (1-2 Tage) nach dem Tod eines Elternteils wird von Schwester 1 ein Sparbuch bei einer Bank aufgelöst und das Geld nicht herausgegeben. Im Weiteren Verlauf muss Schwester 2 alles Kosten für Wohnungsräumung, Beerdigung usw. zahlen, weil Schwester 1 angeblich nichts hat und sich weigert sich zu beteiligen. Nach etlichen Jahren (über 10) wird Schwester 2 durch den EX-Mann von Schwester 1 bekannt, dass es ein Sparbuch gab. Kann man bei der Bank Auskunft über die Summen verlangen und kann man seinen Erbanspruch an das Geld noch gegenüber der Schwester geltend machen? Und für den Fall, dass keine Kontovollmacht für das Sparbuch vorlag, kann man ggfs. die Bank für den Schaden haftbar machen?
Hallo,
vielleicht weist man die Schwester darauf hin, dass bei Mitwirkung an der Aufklärung und Findung eines Vergleichs mit einer angemessenen Zahlung von einer Strafanzeige abgesehen wird.
(Dass die zu Grunde liegende Straftat evtl. schon verjährt ist, sollte man nicht erwähnen)
Habe mal gehört, das es ein 30 Jahresfrist gibt. Und die Straftat kann ja verjährt sein, aber ist ein Schadenersatzanspruch, wenn man jetzt erst. Kenntnis davon bekommen hat auch verjährt???
Hallo!
Ja, diese Frist gibt es schon.
Weise der Bank gegenüber deine Rechtsstellung als Erbe nach und bitte um Kontoauszüge zum damaligen Sparbuch. Ich weiß aber nicht, ob die über 10 Jahren lang aufbewahrt werden, also vorhanden sein müssten.
Der Bank wird man m.E. nach keinen Vorwurf machen können, sie hat unter Vorlage des Sparbuches ausgezahlt (das ist ein sogen. Inhaberpapier). Nur in Sonderfällen konnte der Kontoinhaber besondere Schutzmaßnahmen vereinbaren.
Was mir aber auffällt, Du hast allein vom Ex-Mann der Schwester vom Sparbuch Kenntnis erhalten und wohl auch nur einen vagen Hinweis von der Höhe.
Für mich klingt das nach Anschwärzen durch den Ex !
MfG
duck313
Hallo,
Stimmt, ausgezahlt wird an denjenigen, der das Sparbuch vorlegt. Auflösen kann aber nur derjenige, auf den das Sparbuch läuft.
Grüßle,
Tinchen