Hallo! Kann mir jemand sagen ob man ein Veräußerungs- und Belastungsverbot das auf 10. Jahre begrenzt wurde vorzeitig aufgeben? Der Erbe ist das Enkelkind und lt Testament müssten die Kinder (8) bei einer Veräußerung ausgezahlt werden. Kann zumindest das Belastungsverbot aufgehoben werden, wenn alle Kinder ihr Einverständnis geben würden? Wenn ja, ist dass auch mit einer Unterschriftenliste (vom Notar) möglich, da es sich um 8 Kinder handelt? Da anderweitig kein Kredit für eventuelle Sanierungen möchlich ist. Danke! Mit freundlichen Grüßen Anna Muhrer
Hallo!
hier sollte man nicht sparen und sich bei einem Anwalt beraten lassen.
Ist das ein vom Notar aufgesetztes Testament ? Dann muss man ja wohl grundsätzlich von einer rechtlich zulässigen Einschränkung/Auflage ausgehen.
Jetzt kommt es darauf an, was war der Wille des Erblasser, was wollte er mit der Auflage erreichen ? Wer sollte in den 10 Jahren eigentlich dort im Hause wohnen und womöglich vor dem Verkauf und Auszug geschützt sein ?
Offensichtlich wollte er den Wert des Hauses erhalten ,damit bei einem Verkauf für die auszuzahlenden 8 Kinder möglichst viel übrig bleibt ?
Es handelt sich wohl um ein Pflichtteil ? Denn die Kinder wären ja vor dem Enkel dran in der gesetzlichen Erbfolge.
Das könnten die Kinder aber sofort vom Enkel verlangen, nur wie sollte der das zahlen, wenn der 10 Jahren weder verkaufen noch Geld aufnehmen kann, um das Haus solange zu erhalten ?
Da wäre also viel abzuklären.
Man hätte sich vor Annahme des Erbes beraten lassen sollen, ob man das Erbe überhaupt annimmt und nicht lieber ausschlägt. Aber dazu müsste man das Testament genau kennen.
MfG
duck313
Um es richtig auszudrücken, ist das Enkelkind Legat und kein Erbe, daher gibt es auch keinen Pflichtteil und das Verbot besteht nur 10jahre danach kann das Haus auch verkauft oder belastet werden. Die Kinder erben nichts, nur das Enkelkind. Ich möchte nur wissen ob es prinzipiell möglich ist so ein verbot aufzuheben um das Haus mit einem Kredit belasten zu können um es zu renovieren da dies dringend nötig wäre um es überhaupt bewohnen zu können und meiner Mutter ein Wohnrecht darin geben zu können. Sonst steht das Haus leer und niemand kann es 10jahre lang nutzen, da ohne Kredit keine Renovierung möglich ist.
Hallo!
Mein Rat, sich an einen tüchtigen Anwalt (Erbrecht) zu wenden gilt noch. Da wird man nicht drum herumkommen !
Wenn sich alle beteiligten (Enkel, Kinder und wer da noch in der Verwandtschaft in Betracht käme) einig sind, dann gilt doch „Wo kein Kläger, da auch kein Richter“.
Meint, macht was ihr wollt, niemand prüft und überwacht das. Außer es gäbe einen Testamentsvollstrecker.
Und offenbar plant ihr ja nichts was dem mutmaßlichen Willen des Erblassers widerspricht.
Denn die 10 Jahresanordnung nebst „Macht bloß keine Schulden!“ ist ja wohl keine Schikane. Es war doch sicherlich bezweckt, Haus wird genutzt, jemand bleibt drin wohnen oder zieht ein.
Und dazu kann auch eine Renovierung gehören zu der man Geld aufnehmen muss und Haus belastet.
MfG
duck313
Natürlich müssen wir zum Notar, das is ja nicht die Frage. Sondern ob jemand weiß ob das überhaupt möglich ist. Die Belastung durch einen Kredit dient ja zur Erhaltung des Hauses und wir auch nur für das nötigste aufgenommen.
Hallo,
Nur weil Du es hier lesen möchtest, nicht weil es meine Überzeugung ist:
Ja, das mag prinzipiell möglich sein. Aber Deine Angelegenheit kann so sein, dass es nicht geht. (Das ist ungefähr so wie de Frage nach dem Auto, das nur ein Rad hat und darauf sicher fahren kann.)
Hilft Dir das jetzt? Eher nicht möchte ich vermuten.
Ihr braucht eine vernünftige Rechtsberatung, der ALLE Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Gruß
Jörg Zabel