Kann man ein Vorkaufsrecht rückgänigmachen?

Hallo

Meine Mutter hat einem Damaligen bekannten ein Vorkaufsrecht an einem Stück Ackerland gesichert, das ganze wurde beim Notar gemacht und ins Grundbuch eingetragen, Später kam es zum Streit zwischen ihnen und nun wünscht meine Mutter das, dass Land nicht an ihn verkauft wird.
Leider sind wir dazu Gezwungen Mittlerweile dieses Land zu Verkaufen und der Langjährige Pächter, seines Zeichens Ex Schwiegersohn des Herrn der Vorkaufsrecht hat, würde das Land auch gerne Kaufen.
Gibt es nicht eine Möglichkeit das Vorkaufsrecht rückgängig zu machen?

Ich rate dazu einen Notar zu fragen.
Es gibt IMMER im Leben mehrere Möglichkeiten.
Die einzige Ausnahme ist Frau Angela Merkel. Bei der ist alles „alternativlos“!

Es gibt IMMER eine Alternative im Leben.

In Deinem Fall kann das nur ein Notar sagen was am besten ist.