Meine Freundin, 20 ist mit 5 Jahren vom damaligen Ehepartner der Mutter adoptiert worden. Die Ehe ist seit 5 Jahren geschieden und er wieder neu verheiratet. Die Mutter übrigens auch. Jetzt möchte meine Freundin die Adoption rückgängig machen. Geht das und wenn ja wie?
Meine Freundin, 20 ist mit 5 Jahren vom damaligen Ehepartner
der Mutter adoptiert worden. Die Ehe ist seit 5 Jahren
geschieden und er wieder neu verheiratet. Die Mutter übrigens
auch. Jetzt möchte meine Freundin die Adoption rückgängig
machen. Geht das und wenn ja wie?
Bin kein Profi, aber wenn ich das richtig gelesen habe, kann sie der Annahme als Kind widersprechen, sofern sie nicht schon eingewilligt hat, als sie vierzehn war.
klare Antwort: Nein! Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Annahme (§1460, 1463 BGB) sind extrem eng und werden zudem auch restriktiv ausgelegt. Für einen Fall wie diesen sehe ich da keinerlei Chancen. Was die andere Antwort betrifft, so beziehen sich die da zitieren Vorschriften auf die Adoption und die hierzu nötige Zustimmung im Zeitpunkt der Adoption. D.h. da es hier um ein noch nicht 14 Jahre altes Kind ging, wurde die Zustimmung durch die Mutter für das Kind erteilt und damit ist den Anforderungen damals Genüge getan worden.
Gruß vom Wiz
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aber irgendwie stand doch darin, dass das Kind, wenn es denn das vierzehnte Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist, beim Vormundschaftsgericht die Annahme der Adoption widerrufen kann.
Genau! Es geht hierbei um das noch laufende Verfahren (Zustimmung wurde erteilt, Adoption wurde aber noch nicht ausgesprochen. Bis zum Ausspruch der Adoption kann die Erklärung der Zustimmung zurück genommen werden). Ist das Verfahren erst einmal abgeschlossen gibt es kein (kaum ein) Zurück mehr!
Gruß vom Wiz
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Danke an alle. Die Lösung
Halliahllo
Habe mich jetzt beim Notar erkundigt. Die Frist ist tatsächlich für den Zeitraum, bis die Adoption rechtskräftig ist.
Eine Möglichkeit wäre nur bei Unterschrift mit Bedrohung und sowas. Also leider nicht möglich.
Es gibt aber noch die Möglichkeit für uns, Sie wiederum von Ihrem leiblichen Vater adoptieren zu lassen.
Wir sind noch am überlegen.
gruß und Dank an alle.
Marco
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klar, die Lösung mit einer neuen Adoption besteht natürlich immer. Nur gehören da dann natürlich zwei dazu. Und da sollte man als neuer Adoptivelternteil eben schon gut überlegen, ob man wirklich die Annahme an Kindesstatt mit allen Rechten und Pflichten will, oder ob man z.B. im Erbrecht da zusätzliche Lösungen braucht.
Gruß vom Wiz
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