Kann man eine Adoption verhindern?

Hallo,

um mein Anliegen besser zu verstehen, eine kurze Einführung:
Nach der einvernehmlichen Trennung von meiner Ex-Frau gab es zwei Jahre kaum Umgangsprobleme. Als sie eine neue Beziehung einging, sagte sie: „Das ist ein besserer Mann und auch ein besserer Vater.“ Mein Sohn hat mich zu diesem Zeitpunkt angehimmelt.
Schlagartig gab es massive Probleme, der Gang zum Familiengericht war die notwendige Konsequenz.
Lügen und Intrigen prägten danach das Bild, das Jugendamt stellte sich demonstrativ auf MEINE Seite, ein Gutachten bestätigte, dass mein Sohn unter der Situation und der Trennung leidet. Die dringend empfohlene und vom Gericht angeordnete Zusammenführung zwischen meinem Sohn und mir wurde weiter boykottiert. Schließlich wies das Gericht erneute Anträge mangels Erfolgsaussicht (mangels Desinteresse und Verantwortungslosigkeit wäre wohl korrekter) zurück.
Aus LIEBE zu meinem Sohn verzichtete ich auf weitere, ihn belastende Schritt.

Mit 17 nahm er Kontakt zu mir auf (nach knapp 10jähriger Trennung), drei Jahre bestand ein herzlicher Umgang, der leider immer wieder mit Bemerkungen torpediert wurde, die meinen Sohn sehr verletzten (Mutter: „Was willst Du eigentlich bei dem Ars…, Idiot, Looser, …“ oder später: „Du bist schon genauso blöd, wie Dein Vater!“ ---- Stiefvater: "… der ja nur zur Miete wohnt und KEINE zwei Merzedesse fährt, …)
Eine finanzielle Hilfe, die ich mal erhalten habe, hat eine damalige Situation zwar entschärft, langfristig wäre es aber sinnvoller gewesen, mir finanziell NICHT zu helfen. Dann wäre ich damals früher aufgewacht…! Auch mein Sohn, dessen Auto streikte, benötigte eine größere Summe. Ich hatte eine andere Idee, die ihm in dieser Situation besser hilft, da es ein Weg zur Selbsthilfe war, was sein labile Selbstwertgefühl gestärkt hätte. Er jedoch, durch die Mutter und den Stiefvater sehr materialistisch beeinflusst, sah dies offenbar als Schwäche und „im Stich lassen“ an.
Zu dieser Zeit zerbrach seine Beziehung und er wollte zurück zur Mutter ziehen, die ihm unmissverständlich mitteilte, das für ihn eigentlich kein Platz da wäre. Als ich ihn einlud in unsere Doppelhaushälfte mit einzuziehen, schwenkte die Mutter um und mein Sohn zog zu ihr, wo er bedeutend mehr Platz hatte.
Von diesem Augenblick an beschränkte sich sein Kontakt zu mir auf WhatsApp und erstarb nach einer unglaublich bösartigen, respektlosen und massivst beleidigenden Email völlig.
Ein Versuch, doch wieder Kontakt aufzunehmen führte Monate später mal zu einem Essen und einer Fotosession (er ist Hobbyfotograf). Danach bis heute wieder nichts. Keine Reaktion auf Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk, keine Antwort auf bohrende Fragen, nichts. Freundschaftsanfrage bei Facebook abgelehnt, doch Kontaktkanäle offen gelassen.

Nun die Frage: Dem Familiengericht liegt ein Antrag des Stiefvaters und meines Sohnes (heute 24) auf Adoption mit Wirkung einer Minderjährigenadoption vor. Da mein Sohn selber immer wieder betont hat, dass er bei MIR und meiner Frau Liebe und Harmonie erfährt, wie er sie bei seiner Mutter nicht kennt, verstehe ich eh nicht, wieso er sich für Menschen entscheidet, die seine Wünsche nur dann respektieren, wenn sie auch DEREN Vorstellungen entspricht; die ihn notfalls beleidigen und verletzen, wenn er nicht so handelt, wie SIE es wollen?
Ich weiß nicht, ob er unter Druck steht oder aus einer Laune heraus diesen Weg gehen will. Aber ich bin sicher, dass er sich der Konsequenz nicht völlig im Klaren ist.
Nun habe ich die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Was kann ich da reinschreiben? Kann ich meine Bedenken auch dahingehend äußern oder interessiert nur Punkte, bei denen MEINE Interessen betroffen sind?

Servus,

die Adoption eines 24jährigen wird wohl kaum einen Einfluss auf dessen persönliches Verhältnis zu anderen Personen haben, über das er in diesem Alter selber entscheiden können sollte und wohl auch kann.

Sie hat aber unter Umständen einen bedeutenden Einfluss auf die Belastung mit Erbschaftsteuer, wenn der Stiefvater stirbt. Ist also für Deinen Sohn von einigem Nutzen, da ja anscheinend ein nicht unerhebliches Vermögen im Spiel ist.

Schöne Grüße

MM

Woraus schließt du das?

Im Übrigen spielt die Frage steuerrechtlich keine Rolle, da Stiefkinder leiblichen Kindern bei der Erbschaftssteuer gleich gestellt sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html

Was sagt der Sohn dazu? Völlig unabhängig von rechtlichen Fragen würde ich unter den genannten Voraussetzungen eine solche Stellungnahme nie abgeben, ohne dass ein vernünftiges Gespräch mit dem erwachsenen Sohn stattgefunden hat. Wenn es so ist, wie beschrieben, hat es Kontakt auch noch im erwachsenen Alter gegeben und es ist nicht nachvollziehbar, warum so etwas ohne Kommunikation stattfinden sollte. Auch das heißt fürs Leben lernen.

Daneben stellt sich allerdings die Frage, was dieser Schritt überhaupt soll. Wenn es nur darum geht, Erbschaftssteuer zu sparen, ist der Schritt nicht erforderlich, da Stiefkinder ohnehin Kindern gleichgestellt sind.
Anders sieht es allerdings bei der Erbfolge aus. Hier sind Stiefkinder von der gesetzlichen Folge ausgeschlossen, können aber natürlich als Erbe eingesetzt werden. Das hätte in der Konstellation wohl besonders dann Auswirkungen, wenn die Mutter zuerst stirbt und es um evt. Ansprüche insbesondere von Nicht-Abkömmlingen des Stiefvaters geht.

Auf der anderen Seite bedeutet eine solche Adoption natürlich auch in Hinblick auf Erbe, dass Erbschaftsansprüche zwischen dir und deinem Sohn betroffen sind. („unsere Doppelhaushälfte“), wobei natürlich immer die Frage ist, inwieweit man sich da auf einen „Bieterwettstreit“ einlässt.

In jedem Fall finde ich Konstellation und Zeitpunkt so markant, dass ich das nicht bei einer bloßen Stellungnahme über das Amt belassen würde. Ein Gespräch, bei dem du signalisierst, dass du dich grundsätzlich erst einmal nichts versperrst, aber es Gesprächsbedarf gibt, wäre ein Anfang.

aus dem Vortrag zum Sachverhalt, den Du bitte selber liest.

Ein Hinweis auf das Bestehen einer neuen Ehe der Mutter mit dem Stiefvater findet sich im Sachverhalt übrigens nur durch das Wort „Stiefvater“, während gleichzeitig weiter oben von „einer neuen Partnerschaft“ die Rede ist. Ob hier ein Stiefkind im Sinn des § 15 Abs I ErbStG vorliegt, muss also offen bleiben.

Du hast aber insofern Recht, als das im Vergleich zu der möglicherweise nicht so kritischen Frage der ErbSt viel schwerwiegendere Problem, das durch Adoption entschärft wird, die Frage des gesetzlichen Erbrechts viel wichtiger ist, in dem Stiefkinder nur wie Abkömmlinge behandelt werden, wenn sie adoptiert sind.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

Doppelhaushälften, in denen man zur Miete wohnt (wie im Sachverhalt angegeben), kann man nicht gut vererben.

Schöne Grüße

MM

Hast du da was verdreht?

Es geht hier offenbar um das Erbe des (vemutlich vermögenden) Stiefvaters, „der 2 Mecedesse fährt“. Wohingegen der leibliche Vater offenbar nicht (so) vermögend ist und „nur“ zur Miete wohnt.

Ein volljähriger Mensch darf sich adoptieren lassen, von wem er will.

Hallo

vielleicht spielt es bei der Erbschaftssteuer keine Rolle, aber bei der Erbschaft an sich - ein Stiefkind ist nicht erbberechtigt.
Je nach dem, ob der leibliche Elternteil oder das Stiefkind zuerst stirbt, kann das Stiefkind schlechter dastehen bzw. es können Kämpfe mit der Verwandtschaft des Mannes entstehen, die auf einen Erbteil hofft.

Gruss, Sama

Hallo

der Junge ist bei seinem Stiefvater aufgewachsen - auch wenn das Verhältnis nicht so rosig ist, zu diesem Mann hat er die Bindung aufgebaut, die man „väterlich“ nennen könnte. Man sieht in anderen Familien, dass es schöner und besser sein könnte, aber es zieht einem doch immer wieder ins Daheim.

Du nennst es „materialistisch beeinflusst“, aber alle Eltern versuchen ihren Kindern ihr Weltbild zu vermitteln, das nennt sich Erziehung. Dein Sohn legt Wert auf Geld, er ist so aufgewachsen.

Ich bin mir nicht sicher, welchen Nutzen der Stiefvater von der Adoption hat (vom emotionalen Nutzen mal abgesehen, offenbar empfindet er väterlich) - aber dein Sohn hat einen Nutzen, wenn es um die Erbschaft geht. Deshalb glaube ich nicht, dass dein Sohn unter Druck gesetzt wurde, sondern seine Eltern ihm den Vorschlag gemacht haben, möglicherweise im Zusammenhang, als sie ein Testament aufsetzen wollten und bemerkt haben, wie kompliziert das im Zusammenhang mit Stiefkindern sein kann.

Auch wenn es dir nicht gefällt: Die emotionale Bindung an seine Mutter und den Stiefvater ist ganz sicher um ein vielfache grösser, als an dich - das lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Da hilft es auch nicht, all das verschüttette Wasser der letzten Jahre aufzuzählen - dir ist es nicht gelungen, dein Kind an dich zu binden und es spielt keine Rolle, ob du das Gefühl hattest, da wurde intrigiert oder nicht.

Die Adoption wirst du kaum verhindern können - dein Sohn ist mehr als Volljährig, es ist seine Entscheidung

Gruss, Sama

Finanzielle Rücklagen einerseits, ein geschenktes Einfamilienhaus andererseits und, so viel ich weiß, erbrechtliche Ansprüche auf vermietetes Wohneigentum seiner Eltern. Das zum relativen Vermögen des Stiefvaters. Der neue Partner lebte mit meiner Ex ehelos zusammen. Erst als mein Sohn volljährig wurde, sprach man von Heirat. Genau da gab es aber Kontakt und mein Sohn hätte einer Adoption NIE zugestimmt. Erst jetzt wird meines Erachtens die Situation ausgenutzt.
Im Übrigen lehnt mein Sohn jedes Gespräch ab und zur Zeit antwortet er nicht einmal mehr.

Sohn hat Gespräche abgelehnt, da er nie gelernt hat, Probleme zu lösen (exakt wie seine Mutter). Und heute antwortet er nicht einmal. Totale Ignoranz…

Richtig, Doppelhaushälfte ist angemietet.

Bist du so nett und zitierst die Angaben zum erheblichen Vermögen aus dem UP? Die „zwei Merzedesse“ wirst du nicht meinen. (Und wenn du schon so genau sein willst - ob sich „Zur Miete“ auf „unsere Doppelhaushälfte“ bezieht, steht da nicht, da von zwei zeitlichen Räumen die Rede ist)

Das beschriebene Vermögen - Einfamilienhaus, finanzielle Rücklagen und erbrechtliche Ansprüche auf vermietetes Wohneigentum ist erst jetzt angefügt worden und ist auch nicht so erheblich, dass das in dem Kontext eine dramatische Rolle einnimmt, vorausgesetzt „Stiefkind“ ist juristisch zu sehen.

Auch bei näherer Beschreibung klingt das jedenfalls für mich nicht so, als ob das Finanzielle - aus Perspektive des Sohnes - hier wirklich den Ausschlag gebenden Faktor hat vor dem Hintergrund möglicher anderer Regelungen.

Hallo,
schildere ihm über einen Kontaktkanal Deiner Wahl Deine Lage und Deine Gedanken und stelle ihm einfache, offene Fragen. Beschränke dich auf wenige Sätze ohne Vorwürfe oder Vermutungen. Wenn Du auch darauf keine Antwort erhältst, gib dem Familiengericht wahrheitsgemäß Auskunftüber Deine Gedanken. Erhältst Du Antworten, können sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf die von Aprilfisch dargelegten Gründe hinauslaufen, die mit dem Verhältnis zu Dir eher weniger zu tun haben könnten. Dann akzeptier doch auch das und gönne es Deinem Sohn.

Gruß vom
Schnabel

Richtig, jeder erzieht nach seinen Motiven und der Begriff „materialistisch“ war wertneutral, auch wenn man da eine andere Meinung hat und Menschen nicht danach beurteilt, was sie haben.

Der Nutzen des Stiefvaters besteht darin, dass der Sohn im Falle einer Krankheit für ihn aufkommen müsste. Denn die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung endet zwischen leiblichen Vater und Sohn nachdem dieser immer gezahlt hat … mit der Adoption und die Verpflichtungen gehen auf den Adoptiveltern über, der NIE gezahlt hat.
Meines Erachtens reicht doch auch im Punkt des Erbrechtes die Erwachsenenadoption mit geringer Wirkung aus. Genauso, wie in Fragen des Unterhaltes. WARUM aber die Erweiterung mit der "Wirkung einer Minderjährigenadoption ", die doch nur ein Ziel hat: Die Verwandtschaftsverhältnisse zum leiblichen Vater und seiner Familie auszulöschen und zum Annehmenden neu zu begründen.

Servus,

nein, nicht ich:

Schöne Grüße

MM

Servus,

noja - Anspruch auf eine halbe Million Euronen haben oder nicht haben ist offenbar nicht so dramatisch, sowas verdient man ja mal eben an einem Wochenende, nicht wahr?

Schöne Grüße

MM

Anspruch auf eine halbe Millionen Euronen?

Aber wenn Jupiter rumspekuliert ist das ja nicht so dramatisch - nicht wahr?

Das ist nicht ganz richtig. Nur die Wirkung der Minderjährigenadoption löst das Problem mit der Erbfolge.

Natürlich verzichtest du im Fall der Adoption auf deine Ansprüche. Das ist dann etwas, worüber du dir Gedanken machen solltest, worauf es dir mehr ankommt und was du riskieren willst.

Hier geht es aber nicht einfach um eine Erwachsenenadoption, sondern um eine mit Wirkung der Minderjährigenadoption. Genau das kann der Betroffene nicht alleine entscheiden, weil damit Rechte des leiblichen Vaters betroffen wären.