Lieber Experte,
ich durchsuche google nun schon tagelang mit den unmöglichsten Wortkonstellationen bis ich auf wer-weiss-was gestoßen bin. Natürlich hab ich mich gleich angemeldet, die Experten ausgesucht und nun geht meine Frage an euch. Ich schildere mein Problem so kurz wie möglich.
Ich wurde 2006 && im 3. Lehrjahr Mutter. Ich habe damals bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet. In meiner Elternzeit begann ich ein Fernstudium um mein Abitur nachzuholen und mich trotzdem selbt um meinen Sohn kümmern zu können.
Die 3 Jahre Schonfrist neigen sich dem Ende zu und mein Abi ist erst auf nächsten Jahr angedacht. Mein Arbeitgeber ist seit meiner Schwangerschaft überhaupt nicht mehr gut auf mich zu sprechen und versuchte mich mit 3 etlichen Abmahnungen raus zu ekeln. Nun denke ich natürlich dass er das so weiterführen wird nachdem ich meine Arbeit bei ihm wieder aufgenommen habe. Ich arbeite in einem kleinen Familienbetrieb, da kann man sich nicht besonders gut aus dem Weg gehen. Da ich alleinerziehend bin, beziehe ich während meiner Elternzeit ALG 2. Ich habe mich nun schlau gemacht und eine Möglichkeit gefunden in welcher ich eine Art „Schulfremdenprüfung“ zu meinem Berufsabschluss machen könnte, zuvor muss ich an einem 6-monatigen Seminar teilnehmen. Das ganze läuft völlig offiziell über die IHK.
Wenn ich nun aber mein momentan noch stillgelegtes Ausbildungsverhältnis kündige, bekomme ich vom Arbeitsamt eine 3-monatige Sanktion auferlegt und das wäre auch im Interesse meines Sohnes nicht besonders berauschend. Ich habe nun vor, einen Termin mit meinem Arbeitgeber zu vereinbaren und ihn zu bitten mich zu kündigen und ihm die Situation zu schildern. Da mein netter Herr Chef nicht besonders kooperativ sein wird, will ich schon eine Kündigung vorbereiten, welche er nur noch unterschreiben muss um ihm keine Zeit zu geben darüber nachdenken zu können dass er mir damit einen Gefallen tut, sondern in diesem Moment nur glücklich darüber ist mich los zu sein. Ich habe recherchiert dass es besonders schwierig ist eine Auszubildende im dritten Lehrjahr zu kündigen, sogar fast unmöglich. Da dies aber niemand anfechten wird da die Kündigung ja von mir gewünscht ist, weiß ich nicht ob ich das so streng sehen muss?? Kann ich nicht einfach die übliche Floskel „aus betrieblichen Gründen“ schreiben??
Ich hoffe nun ihr nehmt euch ein klein wenig Zeit und könnt mir ein paar Gedankenanstöße geben.
Viele Grüße und schon ein großes „Dankeschön“ im Voraus.