Kann man eine Beihilfe für Einrichtung des

… Schlafzimmers bekommen? Bei Sozialhilfe…

Bekomme Sozialhilfe nach SGB XII, bin zu 100% (G,aG),schwerbehindert, kann ich eine Beihilfe für die Einrichtung eines Schlafzimmers bekommen ?

Da alles veraltet ist und ich dringend neue Schränke benötige! Oder was kann ich überhaupt beantragen ???

Wäre toll wenn mir jemand helden kann!

Noch eine Frage ? wird bei Antrag auf Wohngeld ( bei meiner Mutter) das Pflegegeld angerechnet ? DANKE an alle die mir helfen können !!

nein, ich hatte auch Sozialhilfe und brauchte dringend eine Waschmaschine. da habe ich 100,00 Euro darlehen bekommen und mußte mir eine gebrauchte kaufen. jetzt bin ich am zurückzahlen.renate Claus

Hi,

kann ich leider nichts zu sagen, sorry.

Entweder mal bei Google suchen oder direkt beim Amt fragen.

Gruß Sina

Hallo, normalerweise bekommt man nur Geld für eine Erstausstattung, als Tip: versuchen sie über die örtlichen Zeitungen in der Spalte „zu verschenken“ was zu bekommen, es gibt viele Menschen, die genug Geld haben und sich was neues kaufen und das andere dann verschenken, lediglich den Transport müssen sie dann selber übernehmen…
Pflegegeld hab ich leider keine Ahnung… herzliche Grüße N. Richter

hallo Janderlord,

möchte versuchen Dir weiter zu helfen. Für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen bei Vorhandensein einer eigenen Wohnung sieht das SGB XII leider keine Beihilfen o.ä. vor. Nur, wenn jemand aus einer Einrichtung (zB. bei vollstationärer Unterbringung) in eine eigene Wohnung zieht, kann zur Erstaustattung eine Beihilfe bewilligt werden. Da Du schwerbehindert bist, kann unter Berücksichtigung des Einzelfalles für die Anschaffung behindertengerechter Möbel (spezielles Bett oder behindertengerechte Schränke)das Sozialamt auf Deinen Antrag hin prüfen,ob Dir eventuell eine Unterstützung zusteht. Beantrage die Beihilfen immer BEVOR Du die Anschaffungen machst eventuell mit einem Kostenvoranschlag.
Zu Deiner zweiten Frage: Pflegegeld ist generell bei keiner Leistung, egal ob Sozialhilfe oder Wohngeld als Einkommen anrechenbar, weil es ausschließlich dem Zweck der AAbsicherung der Pflege dient. Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen. Herzliche Grüße von Beate

Hallo

Da alles veraltet ist und ich dringend neue Schränke benötige! Oder was kann ich überhaupt beantragen ???

Beantragen kann man sicher alles, und ob es bewilligt wird, das ist vermutlich eine Kann-Bestimmung. Ich würde vermuten, dass ‚veraltet‘ keine Rolle spielt, solange es funktioniert. Aber ich würde es einfach versuchen und mir eine einleuchtende Begründung einfallen lassen, wenn möglich.

Noch eine Frage ? wird bei Antrag auf Wohngeld ( bei meiner Mutter) das Pflegegeld angerechnet ?

Pflegegeld ist doch zweckbestimmtes Geld? Davon soll man doch die Pflegeperson bezahlen, und nicht seinen Lebensunterhalt? - Ich denke, es wird nicht angerechnet, kann es aber nicht beschwören.

Viele Grüße

Sorry,leider kann ich da auchnicht weitr helfen

Ersatzbeschaffung ist komplett mit den Regelsätzen abgedeckt, keine Chance!

Grundausstattung
 Töpfe, Besteck, Geschirr,
Handtücher, Bügeleisen, etc. 190 € 220 € 30 €
 Staubsauger
(wenn Teppich vorhanden) 35 € 35 € —
Wohnzimmer
 Couch und/ oder zwei Sessel 50 € 70 € —
 Couchtisch 20 € 20 € —
 Schrank 70 € 70 € —
 Lampe 10 € 10 € —
Schlafzimmer
 Bettgestell 30 € 60 € 30 €
 Lattenrost 20 € 40 € 20 €
 Matratze 50 € 100 € 50 €
 Kopfkissen 5 € 10 € 5 €
 Bettdecke 10 € 20 € 10 €
 Bettwäsche (zwei Garnituren) 30 € 60 € 30 €
 Kleiderschrank 40 € 80 € 40 €
 Lampe 10 € 10 € 10 €
Flur
 Lampe 10 € 10 € —
 Garderobenhaken 10 € 10 € —
Bad
 Spiegel 10 € 10 € —
 Badezimmerschrank 15 € 15 € —
 Lampe 10 € 10 € —
Küche
 Küchenschränke 100 € 150 € —
 Spüle mit Unterschrank 60 € 60 € —
 Tisch 30 € 30 € —
 Stühle 2 x 10 € 4 x 10 € 10 €
 Herd 90 € 90 € —
 Kühlschrank 70 € 70 € —
 Waschmaschine 150 € 150 € —
 Lampe 10 € 10 € —
Liefer-, Anschluss- und Aufbaukosten sind in der Regel enthalten.
Sind einzelne Gegenstände bereits vorhanden, kommt eine Beihilfe in
Höhe der Teilbeträge in Betracht.
In begründeten Einzelfällen können abweichende Bedarfe bestehen.
Beispiel:
Der Hilfebedürftige macht geltend, er benötige ein Hochbett für seine zwei
Kinder, da das Kinderzimmer sehr klein sei. Es ist zu prüfen, welche Kosten für
die Anschaffung eines Hochbetts entstehen.
Zum notwendigen Hausrat zählen auch Rollos oder Gardinen. Sie sind
als Bedarf (8 €/ je m Fensterbreite) anzuerkennen, soweit die Schlafund Wohnräume des Hilfebedürftigen von außen einsehbar sind.
Ein bewohnbarer Bodenbelag gehört ebenfalls zum Hausrat. Eine Beihilfe (4 €/ qm) kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn sich aus dem
Mietvertrag kein Anspruch gegenüber dem Vermieter ergibt.
Nicht zum notwendigen Hausrat zählen
 ein Schreibtisch, auch nicht bei schulpflichtigen Kindern,
 Mikrowelle,
 Geschirrspüler,
 Fernsehgerät und Radio,
 PC/ Fax (LSG NRW, 23.08.2007, L 9 B 140/07 AS ER),
 Kühltruhe,
 Kaffeemaschine,
 Bügelbrett,
 Haushaltsleiter