Grundausstattung
Töpfe, Besteck, Geschirr,
Handtücher, Bügeleisen, etc. 190 € 220 € 30 €
Staubsauger
(wenn Teppich vorhanden) 35 € 35 € —
Wohnzimmer
Couch und/ oder zwei Sessel 50 € 70 € —
Couchtisch 20 € 20 € —
Schrank 70 € 70 € —
Lampe 10 € 10 € —
Schlafzimmer
Bettgestell 30 € 60 € 30 €
Lattenrost 20 € 40 € 20 €
Matratze 50 € 100 € 50 €
Kopfkissen 5 € 10 € 5 €
Bettdecke 10 € 20 € 10 €
Bettwäsche (zwei Garnituren) 30 € 60 € 30 €
Kleiderschrank 40 € 80 € 40 €
Lampe 10 € 10 € 10 €
Flur
Lampe 10 € 10 € —
Garderobenhaken 10 € 10 € —
Bad
Spiegel 10 € 10 € —
Badezimmerschrank 15 € 15 € —
Lampe 10 € 10 € —
Küche
Küchenschränke 100 € 150 € —
Spüle mit Unterschrank 60 € 60 € —
Tisch 30 € 30 € —
Stühle 2 x 10 € 4 x 10 € 10 €
Herd 90 € 90 € —
Kühlschrank 70 € 70 € —
Waschmaschine 150 € 150 € —
Lampe 10 € 10 € —
Liefer-, Anschluss- und Aufbaukosten sind in der Regel enthalten.
Sind einzelne Gegenstände bereits vorhanden, kommt eine Beihilfe in
Höhe der Teilbeträge in Betracht.
In begründeten Einzelfällen können abweichende Bedarfe bestehen.
Beispiel:
Der Hilfebedürftige macht geltend, er benötige ein Hochbett für seine zwei
Kinder, da das Kinderzimmer sehr klein sei. Es ist zu prüfen, welche Kosten für
die Anschaffung eines Hochbetts entstehen.
Zum notwendigen Hausrat zählen auch Rollos oder Gardinen. Sie sind
als Bedarf (8 €/ je m Fensterbreite) anzuerkennen, soweit die Schlafund Wohnräume des Hilfebedürftigen von außen einsehbar sind.
Ein bewohnbarer Bodenbelag gehört ebenfalls zum Hausrat. Eine Beihilfe (4 €/ qm) kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn sich aus dem
Mietvertrag kein Anspruch gegenüber dem Vermieter ergibt.
Nicht zum notwendigen Hausrat zählen
ein Schreibtisch, auch nicht bei schulpflichtigen Kindern,
Mikrowelle,
Geschirrspüler,
Fernsehgerät und Radio,
PC/ Fax (LSG NRW, 23.08.2007, L 9 B 140/07 AS ER),
Kühltruhe,
Kaffeemaschine,
Bügelbrett,
Haushaltsleiter