Kann man eine Dachfläche kaufen?

Hallo,

ich bin mir nicht 100%tig sicher, ob ich hier richtig bin. Aber ich versuche es mal :smile:
Man kann ja Dachflächen für Photovoltaik Montage mieten. Mag vielleicht eine dämliche Frage sein, aber kann man denn auch Dachflächen kaufen? Bei Mieten besteht ja immer das Risiko, dass nach ablauf des Vertrages die Fläche weg ist und die PV runter muß. Daher mal ne Frage ob man denn Dachflächen auch richtig kaufen kann. Beispiel: Nachbahr hat wenig Geld und könnte würde sich über eine Finanzspritze freuen. Da er eh nicht auf dem Dach wohnt sondern darunter will er die Fläche (Bzw. das Dach) verkaufen. Geht soetwas überhaut? Bei einem kauf ist mir klar, dass ich dann das Dach auch zu unterhalten und sanieren habe. Das ist logisch. Der Fall ist auch rein fiktiv, mich würde nur mal interssieren ob man denn generell ein Dach als solches kaufen kann, oder ob es da Probleme gibt :wink:

Hallo,

nein das kann man nicht,da die Dachfläche ein

wesentlicher Bestandteil des Gebäudes

ist,der für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich ist.

siehe dazu das Wohnungseigentumsgesetz

Hallo,

Man kann ja Dachflächen für Photovoltaik Montage mieten. Mag
vielleicht eine dämliche Frage sein, aber kann man denn auch
Dachflächen kaufen? Bei Mieten besteht ja immer das Risiko,
dass nach ablauf des Vertrages die Fläche weg ist und die PV
runter muß. Daher mal ne Frage ob man denn Dachflächen auch
richtig kaufen kann.

grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit wenn ein Vertrag sonst nicht
den „guten Sitten“ widerspricht.
Bei Grundstücken und Bebauungen ist es i.A. so daß alle „Rechte“
an dem Grundstück und die Rechteinhaber im Grundbuch eingetragen
werden müssen und Rechteübertragung auch einer notariellen
Beglaubigung bedürfen.
Alle Pflichten aus diesen Rechten - wenn mehrere Rechteinhaber
vorhanden, sind dann aufzuführen.
Wenn also jemand nur ein Dach kaufen sollte, was ungewöhnlich aber
nicht unmöglich ist, dann werden wohl außer den Nutzungsbedingungen
auch alle Pflichten und eventuelle Haftungen festgehalten werden.
Gruß VIKTOR

was hat das mit dem WEG zu tun ?

das dach ist wesentlicher bestandteil iSd §§ 93, 94 bgb und als solches nicht sonderrechtsfähig… eigentümer der immobilie ist eigentümer der hauswand, ist eigentümer des daches…

um die „früchte“ der anlage zu nutzen, kann man sich ein dingliches nutzungsrecht einräumen lassen. dazu ist es aber erforderlich, zu wissen, ob die anlage scheinbestandteil ist (§ 95 bgb) (die anlage ist dann nur auf das dach „augelegt“) oder -was häufig vorkommt- die solaranlage gleichzeitig ersatz für die dachziegel ist, dann also als wesentlicher bestandteil zu behandeln ist.

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Vielen Dank für die Antworten,

also wäre es schwierig, sich ein Dach als solches zu kaufen. Entweder man kauft das ganze Haus samt Grund, oder lässt sich quasi ein Nutzungsrecht im Grundbuch eintragen. Habe ich das soweit richtig verstanden?

also wäre es schwierig, sich ein Dach als solches zu kaufen.

Nein, es wäre unmöglich. An einem Dach als solchem kann kein Eigentum begründet werden. Streng genommen wäre ein Kaufvertrag über ein Dach möglich, aber er könnte nicht erfüllt werden.