hallo,
Die Versicherung kann ohne weiteres gekündigt werden.
Natürlich unter Einhaltung der Fristen. Das hätte ich vll.
dazu schreiben sollen.
wenn es sich hier um eine ablaufkündigung handelt, sind wir einer meinung.
ICh habe es in meiner Berufspraxis selbst erlebt, dass bei
Kündigung durch den Versicherer eine Meldung an das
Straßenverkehrsamt erfolgt. Ich ging davon aus, dass es bei
Kündigung durch den VN analog abläuft.
da hast du vollkommen recht. wenn der versicherer die kündigung akzeptiert, dann muss er auch die zulassungsbehörde informieren.
ich bin in meinem post davon ausgegangen, dass du dem te empfielst, dass er eine erwerberkündigung bei seinem versicherer verlangen soll. diese ist allerdings im vorliegenden fall nicht möglich.
Die Preise für die Anordnungen der Zulassungsstellen sind mir
nicht bekannt. Ich hatte solche Probleme zum Glück nicht.
du glücklicher ^^
Nett ist man nach meiner Definition, wenn man dem Halter die
Chance gibt sein Fahrzeug selbst abzumelden! 
dann sollte man ihn gleichzeitig mit der ablaufkündigung an den versicherer darüber informieren. dann hat der halter immer noch genügend zeit sich anderweitig umzusehen. wenn die zulassungsbehörde sich schon meldet ist dies immer mit kosten verbunden.
mfg
snake