Kann man eine Kfz-Versicherung kündigen wenn

… der abweichende Halter/Besitzer des Wagens keine neue Versicherung abschließt?

Um konkreter zu werden: Paar hat sich getrennt, er ist VN, sie Halterin und Besitzerin des Wagens.

Er möchte nun Versicherung kündigen, da ein fehlendes versichertes Interesse vorliegt.

Sie möchte aber auch keine Versicherung abschließen, da sie den Wagen nicht mehr benötigt, ggf. verkaufen will.
Der Wagen steht aber auf der Straße und wird bspw. bei Probefahrten von ptenziellen Käufern genutzt werden müssen.

Kann er nun seine Versicherung einfach kündigen, obwohl keine andere abgeschlossen werden wird?

Hallo,

die Versicherung kann ohne weitere gekündigt werden. Die Versicherung meldet das dann an die Zulassungsstelle. Die widerrum schreiben den Halter des Fahrzeugs an. Wenn dieser nicht reagiert, dann kommen sie persönlich um die Plakette abzukratzen und dann muss das Fahrzeug umgehend von öffentlichem Grund entfernt werden, da es ansonsten Bußgeld, Abschleppen etc. als Maßnahmen gibt. Also wenn man nett ist, dann informiert man den Halter, damit er das Auto selbst abmelden bzw. verkaufen kann!

Hallo Grußloser,

das ist ganz einfach - man stellt das Auto auf einen Privatplatz oder Garage und meldet es einfach bei der Zulassungsstelle ab.
Dann wird automatisch die Versicherung aufgehoben.

Gruß Merger

Hallo,

die Versicherung kann ohne weitere gekündigt werden.

einspruch! eine kündiung ist nur zum ablauf, mit vn-wechsel oder per abmeldung möglich.

Die Versicherung meldet das dann an die Zulassungsstelle.

bestimmt nicht. ich gehe davon aus, dass du von einer erwerberkündigung redest. da das kfz nicht veräußert wurde, ist diese auch nicht möglich. In einen Ehekrach mischt sich eine Versicherung nicht ein.

Die widerrum schreiben den Halter des Fahrzeugs an.

Du weißt schon, dass allein dieses „Schreiben“ eine Anordnung ist und 30-200 öcken (je nach zulassungsstelle) kostet?

Also wenn man nett ist…

ist man damit bestimmt nicht

snake

Dazu nochmal meinerseits eine Anmerkung:

Die Versicherung kann ohne weiteres gekündigt werden. Natürlich unter Einhaltung der Fristen. Das hätte ich vll. dazu schreiben sollen.

Bist du dir mit der Meldung an die Zulassungsstelle sicher? ICh habe es in meiner Berufspraxis selbst erlebt, dass bei Kündigung durch den Versicherer eine Meldung an das Straßenverkehrsamt erfolgt. Ich ging davon aus, dass es bei Kündigung durch den VN analog abläuft.

Die Preise für die Anordnungen der Zulassungsstellen sind mir nicht bekannt. Ich hatte solche Probleme zum Glück nicht.

Nett ist man nach meiner Definition, wenn man dem Halter die Chance gibt sein Fahrzeug selbst abzumelden! :wink:

hallo,

Die Versicherung kann ohne weiteres gekündigt werden.
Natürlich unter Einhaltung der Fristen. Das hätte ich vll.
dazu schreiben sollen.

wenn es sich hier um eine ablaufkündigung handelt, sind wir einer meinung.

ICh habe es in meiner Berufspraxis selbst erlebt, dass bei
Kündigung durch den Versicherer eine Meldung an das
Straßenverkehrsamt erfolgt. Ich ging davon aus, dass es bei
Kündigung durch den VN analog abläuft.

da hast du vollkommen recht. wenn der versicherer die kündigung akzeptiert, dann muss er auch die zulassungsbehörde informieren.
ich bin in meinem post davon ausgegangen, dass du dem te empfielst, dass er eine erwerberkündigung bei seinem versicherer verlangen soll. diese ist allerdings im vorliegenden fall nicht möglich.

Die Preise für die Anordnungen der Zulassungsstellen sind mir
nicht bekannt. Ich hatte solche Probleme zum Glück nicht.

du glücklicher ^^

Nett ist man nach meiner Definition, wenn man dem Halter die
Chance gibt sein Fahrzeug selbst abzumelden! :wink:

dann sollte man ihn gleichzeitig mit der ablaufkündigung an den versicherer darüber informieren. dann hat der halter immer noch genügend zeit sich anderweitig umzusehen. wenn die zulassungsbehörde sich schon meldet ist dies immer mit kosten verbunden.

mfg
snake