… Firmenfahrten geltend machen, wenn die Firma den Sprit bezahlt?
… Firmenfahrten geltend machen, wenn die Firma den Sprit
bezahlt?
Hallo, nein, bzw. nur die Differenz, am besten Reisekostenabrechnung führen, KM mit 0,30 € ansetzen, Pauschalen ansetzen, Arbeitgeberzulage oder Sprit des AG absetzen, Rest kann dann mit geltend gemacht werden.
Wenn AG Treibstoff komplett übernimmt und auch das Fahrzeug stellt, bleiben nur die Pauschalen.
Merkblätter und Ermittlungshilfen können Sie auf der Seite des BMF finden oder einfach googlen, sind genug aktuelle Einträge vorhanden, für Inland und Auslandsreisen oder Einkommensteuergesetz/Richlinien.
Ermittlung der Pauschalen staffelt sich nach Abwesenheit/Verpflegung und Unterkunft.
Grüße
Al
Klasse. Danke sehr.
NEIN, da für Sie keine kosten entstanden.
mfg ignaz
… Firmenfahrten geltend machen, wenn die Firma den Sprit
bezahlt?
Ja, aber die Erstattung für Sprit muss davon abgesetzt werden.
Ich unterstelle, dass kein Firmenwagen sondern ein Privat-Kfz benutzt wird und keine pauschal versteuerter Fahrtkostenersatz über den Lohn/das gehalt bezogen wird. Somit kann die ganz normale Kilometerpauschale i.H.v. 0,30 EUR/km und die Verpflegungsmehrauswendungen (VMA) (bei Reisekosten) angesetzt werden. Die erstatteten Kosten für z.B. Kraftstoff müssen dann einfach nur gegengerechnet werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es keine VMA.
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bezahlt?
Klasse. Danke sehr.
Hallo
wir müssen auf jede Mitteilung antworten…
Frohes fest!
Grüße
Al
Soweit ich weiß nicht, da man ja keine Kosten hat. Angabe allerdings ohne Gewähr.
… Firmenfahrten geltend machen, wenn die Firma den Sprit
bezahlt?
Sorry, ich habe Deine Anfrage erst jetzt gesehen. Falls die Frage noch offen ist, bitte melden.
Gruß
Rolf
… Firmenfahrten geltend machen, wenn die Firma den Sprit
bezahlt?
Hallo Rolf,
ist noch aktuell, da ich so viele unterschiedliche Aussagen bekommen habe.
Danke. Gruß Volker.
Ja, denn die Kfz-Nutzung müssen Sie ja auch versteuern!
… Firmenfahrten geltend machen, wenn die Firma den Sprit
bezahlt?
Hallo Volker,
die Frage ist kurz und lässt daher viel Raum zur Interpretation. Man muss also wie so oft sagen: „das kommt darauf an“.
Um wessen Fahrzeug handelt es sich? Um welche Fahrten geht es? Wie genau läuft das mit der Übernahme der Benzinkosten durch den Arbeitgeber?
Viele Grüße
Rolf
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