Kann man eine Mieterhöhung ablehnen, wenn

… seit mehr als 32 Jahren, keine nennenswerten Grundrenovierungen seitens des Vermieters, wie Sanitärbereich, Fenster, Küche, Bad, Wc und mit asbestbehafteter Fußboden, vorgenommen wurde?
Und mit welchen Folgen muss man rechnen, wenn die Mieterhöhung unter diesen Voraussetzungen ablehnt wird?

Danke für die Bantwortung der Fragen

Liebe Grüße

wird eine berechtigte erhöhung nicht zugestimmt, muss der Vermieter die Zustimmung einklagen. Es kommen neben der mieterhöhung auch noch die Prozess und Anwaltskosten dazu und das Mietverhältnis ist nachhaltig gestört

Vielen Dank für die Auskunft. Quintessenz; Man stimmt der Mieterhöhung zu, um das Risiko der Kosten zu mimimieren.

wird eine berechtigte erhöhung nicht zugestimmt, muss der
Vermieter die Zustimmung einklagen. Es kommen neben der
mieterhöhung auch noch die Prozess und Anwaltskosten dazu und
das Mietverhältnis ist nachhaltig gestört

JA - Vermieter dürfen schon seit 5 Jahren die Miete nach Mietspiegel anpassen = erhöhen