eine kurze frage. kann man eine Mietkaution pfänden? wie ist das ggf. möglich?
Hallo Mietzekatz,
aus der Kürze der Anfrage geht nicht ganz klar hervor, ob Sie der Anspruchssteller gegen einen säumigen Zahler sind, der bei einem Vermieter (nicht Ihnen) eine Kaution hinterlegt hat.
Ich beantworte die Frage aus dieser Sicht.
Im Regelfall ist eine Mietkaution bereits an den Vermieter verpfändet. Es handelt sich hier also um kein freies Vermögen.
Das Vermögen wird zu dem Anteil, den der Vermieter nach Ablauf des Mietvertrages nicht wegen vorhandener Schäden für deren Behebung beansprucht, für eine Pfändung verfügbar. Das kann also dauern, wenn eine Wohnungsaufgabe nicht in Sicht ist.
Aufgrund der genannten Risiken (Zeitfaktor und Vermieteransprüche) ist der Zugriff und vor allem die Realisierung auf andere (gegebenenenfalls) vorhandene Vermögensteile evt. erfolgsversprechender.
Über den eigentlichen Vorgang der Einleitung der Pfändung erhalten Sie kostenfreie Auskunft beim zuständigen Amtsgericht.
Weiterführende Beratung beim Rechtsanwalt.
eine kurze frage. kann man eine Mietkaution pfänden? wie ist
das ggf. möglich?
bitte jemand anderen fragen!
eine kurze frage. kann man eine Mietkaution pfänden? wie ist
das ggf. möglich?
Hallo ,
leider kann ich das nicht sagen , aber ich gehe davon aus das es nicht möglich ist eine Kautionsleistung zu pfänden.
Bei der Kautionszahlung wird das Geld zweckgebunden dem Vermieter überlassen um Schäden oder Rechnungen des Mieters nach dessen Auszug zu begleichen.
Selbst bei einem vollstreckbaren Titel wird das nicht gehen , da der Mieter nicht im Besitz des Geldes ist.
Die Situation sieht gegebenenfalls anders aus wenn der Schuldner auszieht und die Kaution ausgezahlt werden soll.
Das ist lediglich meine persönliche Einschätzung.
Ich bin weder Rechtsanwalt noch Richter.
MfG
Elmar
Hallo Bürgerbeteiligung,
ich bin Gläubiger und habe eine eV des Schuldners. Daraus ist eine vorhandene Mietkaution ersichtlich. Allerdings keine Kontodaten. Wie könnte ich diese pfänden? Pfüb?
Hallo Mietzekatz,
ich nehme doch an, daß der Wohnort / Wohnanschrift des Schuldners bekannt sind, damit lassen sich über die zuständige Hausverwaltung oder Mieternachbarn des Schuldners die Vermieterdaten eruieren.
Ist der Vermieter bekannt, kann die Veranlagung / verpfändetes Sparbuch o.ä. - bei welcher Bank - Kontodaten etc. herausgefunden werden.
Alles weitere auf dem Rechtsweg.
Ich wünsche guten Erfolg und langen Atem.
Hallo Bürgerbeteiligung,
ich bin Gläubiger und habe eine eV des Schuldners. Daraus ist
eine vorhandene Mietkaution ersichtlich. Allerdings keine
Kontodaten. Wie könnte ich diese pfänden? Pfüb?