… anzeigen wenn sie abends oder nachts den Weg durch den eigenen Vorgarten betritt, praktisch über die eigene Terrasse marschiert?
Nur mal hypothetisch - der Zaun ist zwar vorhanden, aber die Tür fehlt, angenommen der Eingangsbereich ist realtiv offen gehalten. Der Weg liegt jedoch innerhalb eines abgegrenzten Grundstücks.
Hallo.
Ja. Durch den Zaun ist eine deutliche Abgrenzung vorhanden. Eine offene oder fehlende Tür berechtigt nicht zum Betreten.
Gruss Peter