Kann man eine Riester Rente beleihen

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im Vorfeld zu beleihen?

nein.

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

Kann ich diese von jetzt auf gleich um wandeln um an beleihbares Kapital zu kommen?

ich denke nein, bitte wenden Sie sich an Ihren Anbieter, der hat schließlich Geld für diese Beratung erhalten und kann Ihnen verbindliche Auskunft geben.
Ich habe an Ihnen kein Geld verdient, weiß nicht mal, welchen Anbieter Sie haben, wie lange die RR besteht…

Kann ich diese von jetzt auf gleich um wandeln um an
beleihbares Kapital zu kommen?

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

Ich kann Ihnen nur den Ratschlag geben bei Ihrem aktuellen Anbieter der Riester-Rente nachzufragen ob dieser einem Policendarlehen zustimmt, wäre da aber sehr skeptisch. Anderweitig sehe ich, ausser bei Immobilienerwerb, keine Chancen das Ihnen ein Kreditinstitut Ihre Riester-Rente beleiht.

Möchte ein Ladenlokal gerne anmieten,nicht kaufen.

Möchte ein Ladenlokal gerne anmieten,nicht kaufen.

Lassen Sie sich doch mal den aktuellen Rückkaufswert Ihrer Riester-Rente berechnen. Ich vermute, dass dieser höchstwahrscheinlich noch sehr gering sein wird, da die meisten RR Verträge noch nicht sehr lange laufen. Eventuell hat sich das Thema für Sie schon erledigt wenn Sie die Summe kennen.

Nein, die Möglichkeit besteht nicht. Erst ab dem 60. Lebensjahr kann man max. 30% auszahlen lassen und den Rest verrenten.

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

Musst Du Deinen Vertragspartner fragen

Moin Moin,

nein, das geht nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine vorübergehende Entnahme für die Finanzierung von eigengenutzten Wohnimmobilien möglich. Näheres u.a. hier:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Riester Rente node.html__nnn=true)
MfG Stephan Heddinga

Hallo, die Riester ist nicht beleihbar und nicht Pfändbar.

Gruss
Daniel

Hallo turmkieker,

JEIN. Eine NICHTschädliche Beleihung ist nur beim Erwerb von Wohneigentum möglich (zwischen 10 TEuro und 50 TEuro).
Schädliche Beleihung bedeutet, dass alle Förderungen (Zulagen und Steuer) zurückgezahlt werden müssen.
Darunter fallen z.B. Entnahmen oder Kündigungen.
Eine Beleihung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, würde ja auch dem Zwecke der Altersvorsorge nicht dienen.
Wenn die Rückführung der staatl. Förderungen in Kauf genommen wird, ist es natürlich möglich, dass Geld aus dem Vertrag zu nehmen.
Problem: die Anbieter garantieren die eingezahlten Beträge nur zum Ablauf (=Rentenalter). Bei den derzeitigen Gewinnsituationen auf Grund der Krise macht man definitiv minus - vor allem bei Versicherungen.
Eine einzige Ausnahme gibt es: Letztes Ajhr gab es ein OLG-Urteil, in welchem festgelegt wurde, dass ein Kunde aussteigen kann, wenn abzusehen ist, dass der Anbieter z.B. pleite geht - ist aber noch nicht vorm BGH durch und betraf keine Riester-Produkte. Da einige Versicherungen wahrscheinlich in Zukunft noch mehr Probleme bekommen werden, wäre dass auch eine Chance. Dann aber bei Riester vermutlich nur mit Übertragung auf einen anderen Anbieter. Zumindest würde ich das als Gesetzgeber so regeln.

Wenn es ein Fondprodukt der DWS ist (DWS RiesterRente Premium) und es wurden „Überzahlungen“ geleistet (d.h. mehr als förderbar - also über 2.100 Euro Beitrag p.a.), dann kann über diese Beträge verfügt werden. Nur solch eine Kombination sollte niemand haben - dann lieber gleich von Anfang an trennen. Das hätte ein ordentlicher Vermittler genau erklären müssen und dann auch nicht „gemacht“.

„Riestern“ kann jeder also auch ohne die Einschränkungen, wenn ein nicht geförderter Vertrag läuft. Vorteil: Garantie bei Rentenbeginn, HartzIV sicher usw., aber halt flexibel im Zugriff. Mindestmonatsbeitrag: 25€

Ich hoffe, das hilft erst mal weiter. Ansonsten: einfach noch mal anfragen.
Tschüß
Jens

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

Hallo,

ja, grundsätzlich kann man Riesterbverträge beleihen. Das geliehene Kapital muss bis spätestens zum Rentenbeginn wieder eingzahlt sein. Einzelheiten sollten Sie Ihren Vertragsbedingungen entnehmen.

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

Wenn mann dasbeliehene Kapital nicht zurückzahlen kann bis zu Rentenbeginn,was dann?

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

leider kenne ich mir hier nicht aus. jedoch weiss ich, dass man nur den angesparten wert beleihen kann.

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist lediglich eine Kapitalentnahme zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie möglich, wenn mind. 10.000€ im Vertrag sind. Eine „Beleihung“ z.B. durch Abtretung oder Vorauszahlung zu sonstigen Zwecken ist nicht möglich.
mfg
Lutz Rietzscher

eine direkte Beleihung der Riesterrente ist nicht möglich. Als Sicherheit für ein Darlehen bei einer Bank ist es bisher

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

Njet… Nein … ein Rister-Vertrag kann nicht beliehen oder abgetreten werden. Die steuerliche Förderung durch (uns) die Gemeinschaft der Steuerzahler verlangt, daß… wenn wir schon unterstützen, hinterher die Geldleistung auch zur Verfügung steht und nicht wegen vorheriger Ausgaben ein neuer finanzieller Pflegefall entsteht.

Nein

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

Guten Tag,

Besteht eine Möglichkeit meine laufende Riesterrente im
Vorfeld zu beleihen?

NEIN, man kann die Riester nicht beleichen.
es geht nur folgender massen und zwar NUR für Eigenheim.

(1) Sie können vor Beginn der Rentenzahlung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich verlangen, dass das gebildete Kapital teilweise oder vollständig für eine Verwendung als Altersvorsorge Eigenheimbetrag im Sinne des §92a Einkommensteuergesetz ausgezahlt wird.

Diese Verwendung führt zur einer Verringerung des gebildeten Kapitals und der vertraglichen Leistungen. Die auf diesen Vetrag erbrachten Rückzahlungsbeträge werden dem gebildeten Kapital wieder gutgeschrieben.