Hallo Britta,
eine vorzeitige Aufhebung ist sonst nicht üblich. Ich würde diesem auch nicht zustimmen, aus folgenden Gründen:
Die Unfall sichert (bei Unfall-> ein plötzliches, von außen, unfreiwilliges, gesundheittsschädigendes Ereignis) eine einmalige Kapitalleistung (für Umbauten, etc.) ab und es bestehet die Möglichkeit eine LEBENSLANGE RENTE (meist bei 50% Beeinträchtigung) mit zu versichern. Diese Kombi ist bei der BUZ nicht abzusichern.
Die BUZ sichert (bei Krankheit oder Unfall) die monatliche Rente von xyz Euros ab und dies für einen Zeitraum von xy (meistens 60 Lebensjahr). Eine einmalige Kapitalleistung und eine lebenslange Rente ist nicht vorgesehen, daß heißt:
Ich habe die BUZ um die Lücke bei Erwebsminderung zu schließen. Damit sichere ich mir meinen eigenes Netto, bis zum 60 Lebensjahr ab. Was ist mit dem erhöhten Kapitalbedarf (Umbauten, etc.)?? Was passiert mit dem 60 Lebensjahr, habe ich danach wieder mein gleiches netto??–Nein, da es eine vorgezogene Renteleistung gibt und es dort einige Differenzen geben wird–
Wenn beide Absicherungen vereinbart werden dann habt ihr bei einem Unfall anspruch auf zwei Leistungen:
a) Einmalige Kapitalleistung aus der Unfall für z. Bsp. Umbaumaßnahmen, entsprechende KFZ umbauten, etc.
b) Die Rente aus der BUZ (bei mind. 50% Beeinträchtigung) und dies bis zum vereinbarten Zeitpunkt (60. LJ) und eine LEBENSLANGE RENTE aus der Unfallversicherung.
Meiner Meinung ergänzen sich diese beiden Absicherungen und helfen dem Versicherungsnehmer, die finanziellen Lücken im Schadenfall zu schließen.
Abschließend möchte ich klar stellen, das für mich die BUZ eines der wichtigsten Absicherungen ist. Für Personen die auf die 10 Euro p. Monat (Beispiel) für die Unfallversicherung achten müssen, empfiehlt es sich die BUZ mit ordentlichen Leistungen zu bevorzugen. Für Personen die nicht diese finanzielle Knappheit haben, empfiehlt sich, beide Absicherungen zu nehmen.
MfG
Martin
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