Hi!
Ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin und ich möchten gern zusammenziehen und haben eine Wohnung (3 Zimmer) gefunden, die von einer einzelnen Person bewohnt wird. Mit dem jetzigen Mieter sind wir uns auch einig, dass wir die Wohnung bekommen und einen Teil seiner Möbel übernehmen.
Nun stellt sich aber die Wohnungsgesellschaft quer. Denn die verfahren so, dass sie nur dort registrierten Kunden eine Wohnung geben und man in einem Pool von X Interessenten kommen würde. Also wäre es mehr als unklar, ob wir die Wohnung letztendlich bekommen.
Der jetzige Mieter hat die Idee, mich und meine Freundin als Mitbewohner eintragen zu lassen, so dass wir „auf dem Papier“ eine WG führen würden, aus der er dann einige Zeit später ausscheiden würde.
Meine Frage an euch: Geht das so einfach? Oder ist es rechtswidrig?
Bin über jede Antwort mehr als dankbar!
Hallo Thorsten
soweit ich informiert bin ist das theoretisch und praktisch möglich, solange der alte Mieter noch nicht gekündigt hat
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kommt es noch darauf an wie der Mietvertrag von ihm aussieht, kann z.B. den Passus enthalten, daß nur 1 oder 2 Personen die Räume bewohnen dürfen
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kannst Du Dir nie sicher sein, daß der jetzige Mieter auch wirklich auszieht nach einer gewissen Zeit, denn rechtlich ist er ja der Hauptmieter
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es ist darauf zu achten, daß mit jedem Mieter ein separater Mietvertrag abgeschlossen wird damit keiner für die Miet/Nebenkosten des anderen haftet
ich wünsche Euch viel Glück
ML
Hi! Danke für die schnelle Antwort!
Also im Mietvertrag steht, dass die Wohnung von bis zu 3 Leuten genutzt werden darf.
Ausziehen wird er auch wirklich, da er ab Oktober einen Job im Ausland annehmen wird.
Dann müsste es doch theoretisch und praktisch funktionieren?
Dann steht der WG nichts im wege…mur an die separaten Mietverträge denken sonst zahlt einer für alle
Viel Glück
ML
Hi Thorsten,
der Vermieter oder wie Du schreibst die Wohnungsgesellschaft hat die Entscheidung!
Ich kenne so einige Wohnungsgesellschaften die nur bei einer Ehe den Partner als Mieter mit aufnehmen. Allerdings muss einer der Partner schon in solch einer Wohnung wohnen. Das Wohnungsgesellschaften nur vor-registrierte Interessenten eine Wohnung geben, ist mir auch bekannt. Solche Wohnungen sind meistens als Sozialwohnungen gebunden. Wohnungen die von der Sozialen Bindung befreit und schon im öffentlichen Markt zu haben sind, sind daher meistens auch um einiges günstiger als der normale öffentlich Marktpreis! Als WG umwandeln ist ebenfalls die Angelegenheit der Wohnungsgesellschaft. Wenn Ihr euer Vorhaben ohne Genehmigung durchsetzen wollt, so riskiert Ihr eine Kündigung des vorangegangenen Mieters und Ihr habt letztendlich nichts.
Gruß
Brasil Pit
Hi! Auch vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Eine Sozialwohnung ist es nicht, da haben wir schon nachgefragt. Man benötigt also keinen B-Schein o.ä.
Im Mietvertrag des jetzigen Mieters steht ja drin, dass man die Wohnung mit bis zu 3 Leuten bewohnen darf. Und wenn meine Freundin und ich genug Gehalt, keine Schufa-Einträge o.ä. haben, dürfte die Wohnungsgesellschaft den Einzug doch nicht verwehren oder?
Wie ich schon geschrieben hatte, Entscheidung trifft IMMER der Vermieter/Wohnungsgesellschaft!!! Es gibt gewiss viele Interessenten die schon längere Zeit vorgemerkt sind. Wenn Die Gesellschaft OK ist, dann haben die Priorität…
So ist es nun mal…
Besten Gruß und gutes Finden!!!