Guten Tag,
kann die wohnung fristlos gekündigt werden, ohne das vorher mit mahnungen darauf hingewiesen wurde,
Hallo
kann die Wohnung fristlos gekündigt werden, ohne dass vorher
mit Mahnungen darauf hingewiesen wurde,
Woaruf hingewiesen? Was ist denn die Begründung der Kündigung?
Hallo Mondfinsternis,
i.d.R. muss dem Mieter die Gelegenheit gegeben werden, Abhilfe zu schaffen. § 543 kennt einige wenige Ausnahmen:
"(3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn
- eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
- die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder
- der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 in Verzug ist."
Letzteres betrifft Mietschulden, die aber wieder aufgerechnet werden können, wodurch dann die Kündigung unwirksam wäre.
Gruß!
Horst
auf die mietschulden hingewiesen
Wenn entsprechend hohe Mietschulden vorliegen, dann braucht es keine Abmahnung.
auf die mietschulden hingewiesen
es sind 3 monate offen, es wurde nie eine mahnung geschickt,so das ich handeln konnte
merkt man das denn nicht, wenn man die miete nicht überweist?
es ist die wohnung meiner stieftochter , wo ich nur posteinsicht habe,
Hi,
auf die mietschulden hingewiesen
es sind 3 monate offen, es wurde nie eine mahnung geschickt,so
das ich handeln konnte
Eine Miete ist eine wiederkehrende Bringschuld, die per Vertrag am Monatsanfang fällig wird. Regelmäßig anfallende Bringschulden brauchen nicht angemaht werden, weil der Vertragsnehmer dies weiss.
vlg MC
PS: Die meisten VM mahnen trotzdem, weil es der Erinnerung dient und vor dem Kadi besser aussieht.
Nur so eine Idee:
Mal angenommen, man überweist regelmäßig, und es fällt erst durch die Kündigung auf, dass es auf ein falsches Konto gebucht wurde.
LG
Wölkchen
Nur mal so eine Anmerkung…
Nur so eine Idee:
Mal angenommen, man überweist regelmäßig, und es fällt erst
durch die Kündigung auf, dass es auf ein falsches Konto
gebucht wurde.
Der Nachweis für eine korrekte Begleichung einer Bringschuld obligt dem Bezahler, weil dies der Empfänger nicht immer leisten kann und muß. Deswegen werden auch die Quittungen beim Bareinkauf aufgehoben.
Für Fehler aus dem Zahlungsweg heraus ist ebenfalls der Empfänger bei richtiger Verbindungsangabe kaum verantwortlich sein, weil der Empfänger ansonsten keinen Einfluß darauf hat.
Das Argument des Irrtums bekommen VM fast immer zu hören, wenn es mit der pünktlichen Miete nicht klappt. Nur kann des der VM nicht prüfen ob dies eine Ausrede wäre, es ist auch nicht seine Aufgabe.
Hier mal so ein Beispiel:
Ein M macht eine Mietkürzung und will wegen den ungewissen Ausgang den geminderten Betrag auf ein Sonderkonto hinterlegen. Wegen eines Versehens des Einzahlers wird das Geld regelmäßig anderswohin verschickt.
…
Wie berichtet kann die Mietschuld sofort entrichtet werden mit Aufrechnungshinweis und die Kündigung wäre unwirksam.
Irrtümer sollten also nicht ständig gemacht werden…
LG
Wölkchen
vlg MC
Hallo.
auf die mietschulden hingewiesen
es sind 3 monate offen, es wurde nie eine mahnung geschickt,so
das ich handeln konnteEine Miete ist eine wiederkehrende Bringschuld, die per
Vertrag am Monatsanfang fällig wird. Regelmäßig anfallende
Bringschulden brauchen nicht angemaht werden, weil der
Vertragsnehmer dies weiss.
Wie sieht es denn aus, wenn der Vermieter die Miete monatlich vom Konto abbucht (wie im Mietvertrag vereinbart). Könnte der VM jetzt hergehen und 3 Monate lang nicht abbuchen, um anschließend fristlos kündigen? Müsste der Mieter also jeden Monat seine Buchungen durchsuchen nach der Abbuchung der Miete?
Sebastian.