Wohnungseigentümergemeinschaft,
Hallo,
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 2Eigentumswohnungen zu je 2 Personen zu je 50%.
Vor 5 Jahren haben wir eine Zustimmung zu einem Gartenholzhaus der anderen Partei gegeben, das auf Gemeinschaftgarten gestellt wurde. Der Garten ist sehr groß.
In den letzten Jahren ist es zum Streit gekommen und wir möchten unsere Zutimmung zu diesem Haus widerrufen und zurücknehmen. Damit das Holzhaus wegkommt.
Geht das? Und wenn wie?
Das Holzhaus steht auf Gemeinschaftsgarten. Dürfen wir dieses Haus auch nutzen, da es ja auch Gemeinschaftsgrund steht? Die andere PArtei passt wie ein Luchs auf, das wir auch ja nicht an dieses Holzhaus gehen.
Oder haben sich die anderen Eigentümer ein Sondernutzungsrecht erschlichen? Ohne Eintrag ins Grundbuch? Ist dann für diese Partei automatisch ein Sondernutzungsrecht entstanden?
Dann ist es aber einfach an Grund und Boden zu kommen, wenn ich in Zeiten wo Frieden ist mir so eine Erlaubnis zu erschleichen und wenn es Ärger gibt, dann kann man es nicht mehr wegnehmen.
Bitte kann mir jemand einen Rat geben?
Wir haben das WEG schon dreimal rauf und runter gelesen, aber für so einen Fall nichts gefunden.
Vieleicht weis ein RA Rat.
Schonmal Danke
Gruss SS
Hallo,
ich fürchte bei Mietrecht muss ich weitgehend passen. Klingt mir stark nach einem Fall für einen auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalt. Für eine erste Einschätzung kann ich online http://www.frag-einen-anwalt.de/ sehr empfehlen. Unter 100€ würde ich dort aber nicht rangehen, dein Problem ist schon sehr spezifisch.
mfg
Simon
Hallo Simon,
Vielen Dank für die Antwort.
Werde mich mal an einen Anwalt wenden, danke.
MGF SS
Hallo,
leider kenne ich mich in diesem Zusammenhang nicht gut aus. Es gibt natürlich in manchen Situationen eine Art Gewohnheitsrecht, dass heißt, dass nach so langer Zeit automatisch das Recht besteht, ich weiß nicht ob dies hier so ist. Auf der anderen Seite wurde die Zustimmung unter anderer Prämisse erteilt, wenn nun also Streit entsteht sollte es die Möglichkeit geben, seine Zustimmung zurückzuziehen, da sich die Grundsituation geändert hat. Ein Anwalt könnte mit Sicherheit helfen, viele Anwälte geben eine Beratung bereits für 20 €. Es gibt auch die Möglichkeit, sich an Haus und Grund zu wenden, bei uns bezahlt man derzeit 45 € (soweit ich mich erinnere) im Jahr und sie konnten mir bereits wunderbar helfen in vielerlei Fragen.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen. Viel Glück dabei alles zur Zufiredenheit zu klären.
Gruß
mikey