Kann man eine Zwangsversteigerung noch verhindern

Ein guter Freund ist leider aus Gesundheitlichen Gründen Arbeitsunfähig geworden und hat somit auch weniger Einkommen…Daher möchte seine Bank sein Eigentumswohnung Versteigern da er die Raten nicht mehr Aufbringen konnte. Ich hatte daher die Idde ihm zu helfen und die Wohnung zu Kaufen…damit Sie nicht Versteigert wird und er Insolvenz anmelden muss. Es sollte so Laufen das ich seine Grundschulden übernehme plus was extra…
Leider hat die Bank abgelehnt mit der Aussage das Sie mit der Zwangsversteigerung mehr verdienen könne…
Ist sowas erlaubt oder gibt es Gerichtsurteile …
Bitte helft …es eilt…

Verdienen an der Zwangsversteigerung ?
Die Bank bekommt doch vom Erlös nur die Schulden und die Kosten , sollte es mit Glück mehr Erlös geben, dann gehört der doch dem Schuldner und (nun) ehemaligem Wohnungseigentümer.
Deshalb kann und darf es keinen Gewinn geben.

Hier liegt wohl ein Missverständnis vor.

MfG
duck313

Hallo Wecker1,

ich vermute mal, dass Dein „Angebot“ der Bank nicht hoch genug war um die Schulden Deines Freundes bei der Bank zu decken. Deshalb spekuliert die Bank wohl darauf bei der Versteigerung der Wohnung einen höheren Betrag zu bekommen.

Solange die Schulden aber nicht beglichen sind, hat die Bank keinen Grund den Antrag zurückzuziehen.

Aber da Du die Wohnung für Deinen Freund ja eh erwerben willst: Warum gehst Du nicht zu der Versteigerung und steigerst mit?

Dein
Ebenezer

Das wird möglicherweise auch noch günstiger.

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Warum gibst du deinem Freund nicht direkt das Geld für die ausstehenden Raten?
Er sollte ja mit der Bank verhandeln, nicht du.

Hallo,
alternativ vorher zur Bank und nach dem Versteigerung"erloes" fragen, zu dem sie die Versteigerung absagen und Dir die Immobilie verkaufen. Damit waere die Zwangsversteigerung verhindert, das Objekt allerdings leider nicht billiger.

Hallo,
bis zur Versteigerung laufen noch die Zinsen an die Bank, jeden Monat und geschaetzt 12 bis 17 Prozent je nach Vertrag, der Gag dabei, die Bank bestimmt wesentlich die Laufzeit.

Nein, nein, nein. Und wenn Du es noch hundertmal behauptest: die dinglichen Zinsen, die im Grundbuch eingetragen sind, erhält die Bank nicht, sondern lediglich die Zinsen, die im Kreditvertrag stehen.

Der interessante Betrag ist nicht der, der grundschuldrechtlich gesichert ist, sondern der, den die Bank im konkreten Fall geltend machen kann. Und da kommen dann die dinglichen Zinsen ins Spiel. Denn je nach „Laufzeit“ des Dramas kann da schon so Einiges zusätzlich aufgelaufen sein, das die Bank sehen möchte, und im Falle einer ZV auch zu erzielen glaubt.

D.h. noch mal zur Bank gehen, und fragen, was sie sich denn so vorstellen, und wie sie dies begründen (d.h. Belege für die Höhe der Kosten und Zinsen einfordern). Dann kann man sich über deren Angemessenheit konkret unterhalten, und auf Basis einer Risikoabschätzung für den Versteigerungserfolg (ist das eine gefragte Gegend und eine Top-Wohnung zum Schnäppchenpreis, oder eher die kaum los zu bekommende marode Mansarde in Hinterdorfingen) ein passendes Gegenangebot mit entsprechenden Verhandlungsspielraum machen. Und dann geht eben das Geschachere los. Eine Verhandlung beginnt schließlich erst da, wo einer was will, was der andere nicht will!

Das würde bedeuten, das Geld einfach zu verschenken. Im anderen Fall würde man Eigentümer der Wohnung, kann mit dem Freund eine Rückzahlung vereinbaren, und den notfalls raussetzen, wenn er sich nicht daran hält. Trotzdem behält man dann die Wohnung und kann sie anderweitig vermieten oder wieder veräußern.

Ganz abgesehen davon scheint die finanzielle Misere des Freundes ja nicht nur kurz- sondern längerfristig zu bestehen. D.h. die Übernahme ausstehender Raten wäre eine momentane Hilfe, die die Katastrophe verzögert, aber nicht verhindert.

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Sprich: Du willst die Wohnung und ihn dann raus schmeißen, da er die Miete dann auch nicht zahlen kann? Und das nennst du dann „Hilfe“?

Du scheinst beim Denken gerne Abkürzungen zu nehmen. Es geht nicht darum, die Wohnung zu kaufen, um ihn dann raus zu schmeißen, sondern darum, eingesetztes Kapital zu sichern, und im Notfall auch auf einen validen Plan B setzen zu können. Dies ist eine weitsichtige Vorsicht, die jeder walten lassen sollte, der bereit ist, größere Geldbeträge „für Freunde“ auszugeben.

Denn aus dem „guten Freund“ kann durchaus ein schlechter Mieter werden, und auch der Investor kann mal in eine Situation kommen, in der er an sich selbst denken muss, weil er ebenfalls in Not gerät, z.B. weil der gute Freund die vereinbarte Miete nicht zahlt, während Zins und Tilgung aber für den edlen Spender weiter laufen.

Wenn alles anständig läuft wird man die Karte mit der Kündigung nie ziehen müssen. Es ist allerdings ein gutes Gefühl zu wissen, dass man sie bei Bedarf ziehen kann. Und auch für den bisherigen Wohnungseigentümer kann das Bewusstsein des Vorhandenseins dieser Karte extrem motivationsfördernd sein.

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Bei Verwertung …

Würden dingliche Zinsen nicht eingetragen werden, so hätte dies zur Folge, dass der Bank lediglich einen Anspruch auf den aktuell ausstehenden Kreditbetrag erwachsen würde. https://srbg.de/was-sind-dingliche-zinsen.html
plus -die Bank bestimmt die Dauer (mit)

Und was sichern die dinglichen Zinsen noch mit ab? Richtig: zusätzlich Kosten aus der Vollstreckung, Mahnung usw. Sie verschaffen dem Kreditinstitut aber keinen Mehrerlös. Das Kreditinstitut bekommt aus der Verwertung nur das, was sie an Forderungen ggü. dem Kunden hat.

Deswegen ist Deine wiederholt in den Raum gestellte Behauptung, die Bank bekäme die eingetragenen Zinsen von bis zu 20% schlichtweg falsch!