Kann man einem Familienangehörigen einen Mietvertrag "übertragen"?

Hallo,

angenommen jemand zieht in abzusehender Zeit aus seiner Wohnung aus. Gibt es für den Ausziehenden (A) eine elegante Möglichkeit einem engen Familienangehörigen (B) (z.B. Geschwister) den Mietvertrag zu übertragen?
So etwas in der Art wie: A nimmt B rechtzeitig (ca. 12 Monate) vor Auszug mit in den Mietvertrag auf. Nach 12 Monaten wird statt zu kündigen A aus dem Vertrag genommen und B zieht dauerhaft in die Wohnung ein.

Gibt es da ein bewährtes Vorhaben?
mfg

Normal auf dem Weg, dass A kündigt und der Vermieter B akzeptiert und mit diesem einen Vertrag macht.

Andere Option:
A heiratet B und stirbt anschließend.
B kann dann in den Vertrag eintreten.

Keine echte Übertragung:
A vermietet einen Teil der Wohnung an B (Zustimmung des Vermieters muss dieser erteilen, wenn ein berechtigtes Interess bei A besteht und die Untervermietung an B dem Vermieter zumutbar ist).
A ist als Hauptmieter nicht verpflichtet, die Wohnung auch zu nutzen.

Oder:
A präsentiert B als zusätzlichen Vertragspartner. Der Vermieter freut sich, denn nun haften gleich zwei Personen für die Mietzahlung. Achtung: Auch A bleibt dann voll haftender Vertragspartner und kann nicht alleine kündigen!

Das klingt nicht schlecht. Die Konditionen des laufenden Vertrages sollten dabei erhalten bleiben, nehme ich an?

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Es gibt kein Anrecht darauf.
Der Vermieter kann sagen:
OK, zu den alten Bedingungen.
Er kann sagen: Nö, keine Lust.
Er kann sagen: Gerne. Übrigens erhöht sich die Miete dann um 15%. War sowieso mal fällig. Gut, dass der alte Vertrag weg ist.

Ich kann nur vor dieser Option warnen.
Mieter A kann nie (niemals NIE!) ohne Einverständnis von Mieter B aus dem Vertrag!
Der kann nur gemeinschaftlich, also mittels Kündigung, die von A UND B unterschrieben sein muss, beendet werden!
Der Vermieter kann die VOLLE Miete, die VOLLEN Nebenkosten auch dann vom Mieter A verlangen und eintreiben, wenn schon längst nur noch B in der Wohnung wohnt.

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Danke für deine sehr ausführlichen Beiträge!
Wenn der Vermieter die Konditionen selbst dann ändern kann wenn B nur hinzukommt, gibt es also keinen Vorteil für A und B bei dieser Variante? Dann ist eine Kündigung mit der Nachfrage, ob B als Nachmieter in Fage kommt wahrscheinlich die einzig sinnvolle Variante.

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Für diese Option muss man nicht mal heiraten, sondern nur einen gemeinsamen Haushalt frühen. siehe nähres in 563 BGB
@d____b bitte dazu nciht vor die Gleise legen, ich hasse Verspätungen.

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Verhandlungssache. Dem Vermieter könnte man erklären, dass er ja dann keinen weiteren Aufwand hat. Alles bleibt so, wie es war - nur dass nun eine Person mehr für die Mietzahlung haftet.

Ich würde ZUERST mit dem Vermieter sprechen, dann erst kündigen.
Nach der Kündigung hat man aber keinen Anspruch mehr auf die Wohnung.
Ich weiß nicht, wie man es lösen könnte, dass B garantiert Nachmieter von A werden wird.

Vielleicht ein Vertrag zwischen A, B und dem Vermieter, in welchem man übereinkommt, dass z.B. zum 01.10.17 der B als Vertragspartner in den Mietvertrag eintritt und sämtliche Rechte und Pflichten von A übernimmt? Es wäre dann kein neuer Mietvertrag, sondern ein Wechsel des Vertragspartners.

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