Das steht so in den Papieren.
Dann kann man ihn m.E. auch nicht mit einem 80er-Aufkleber abspecken. Der ist von der Zulassung her für 100 km/h geeignet und deshalb muss er auch diese Eigenschaft bieten. Ganz egal ob Du weniger schnell fährst.
ich meine, die Möglichkeit 100km/h fahren zu dürfen, ist noch an weitere Bedingungen geknüpft.
Die 100er Zulassung des Anhängers ist eben eine, das Reifenalter eine andere.
Auf Anhieb finde ich:
§ 3
Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein. https://www.buzer.de/gesetz/6594/a91618.htm
Daher: HU kein Problem, fahren bis 80 km/h kein Problem.
Hallo.
Heisst das, dass ich also den 100kmh Aufkleber gegen einen 80kmh Aufkleber austauschen kann,
die Reifen (8 Jahre alt, neuw. Profil) drauf lassen kann, und dann zum TÜV vorfahren kann?
Der Anhänger steht ja zu 99%, und wenn ich mal fahre, dann halt max. 80kmh statt 100kmh).
Gruß
ich hab das jetz nicht näher gelesen, schlicht weil das Thema nicht so arg interessant ist.
Für mich heißt das: du fährst einfach 80 km/h und gut is.
Ebenso, wenn der 100er Anhänger samt Zugfahrzeug eben ein beliebiges anderes Kriterium nicht erfüllen würde. Dann dürfte das Gespannt auch nur 80 km/h fahren.
Dass der Anhänger die 100er Plakette hat, ist ja nur der Nachweis, dass er prinzipiell dafür geeignet wäre.
Das ist jedoch nur ein Kriterium um die 100 km/h auch wirklich fahren zu dürfen.
Die Reifen, das Gewicht, eventuell ABS beim Fahrzeug… alles kann dennoch dazu führen, dass die 100 km/h nicht gefahren werden dürfen.
Laut Papieren ist das ein 100km/h-Anhänger, und alleine das ist maßgeblich.
Für die 100km/h-Zulassung müssen einige Zusatzbedingungen erfüllt sein, aber das heißt nicht, daß bei Wegfall einer Bedingung der Anhänger automatisch zu nem 80er wird.
Auch der TÜV wird seine Prüfung nach den Angaben im Fahrzeugschein richten, und dann die Reifen monieren.
Anders gesagt: Wenn ich ein 7km/h-Schild auf meinen Kofferraum pappe, kann ich dann die Gurte ausbauen, und trotzem TÜV bekommen? Natürlich würde ich dann nie schneller als 7km/h fahren!
oder wie interpretierst du:
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit
…Personenkraftwagen mit Anhänger… , 100 km/h, wenn …
80 km/h ist jedem erlaubt.
Die Ausnahme auf 100km/h ist an Bedingungen geknüpft.
Ich sehe kein Verbot den Hänger beim nicht einhalten einer der vielen Bedingungen bewegen zu dürfen.
mit welcher Begründung?
ich habe doch extra markiert, dass die Reifen zum Zeitpunkt der Fahrt über 80 km/h das Alter einhalten müssen.
Dazu auch noch §6, der sagt:
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung
was gabs denn zum Frühstück?
… und wie hat’s geschmeckt…
Der Aufkleber auf dem Anhänger bedeutet nicht, dass er 100 km/h fahren darf!
Er bedeutet nur, dass er, wenn andere Bedinungen auch erfüllt sind, 100 km/h fahren darf (und ja er fährt nicht sondern wird gezogen…).
Ja, sicher. Das wird in den Papieren eingetragen und der Aufkleber ist gesiegelt. Und die Versicherung weiß das natürlich auch und will mehr Geld sehen.
…sagt das noch nichts darüber aus, ob man dann die Zulassung verliert oder einfach nur langsamer fahren darf.
pragmatisch?
Erst neue Reifen montieren lassen und dann zum TÜV.
Ansonsten sehe ich folgende Situation (kann, muss nicht): Du zum TÜV, Gebühr bezahlt, abgelehnt, wieder vorstellig werden mit neuen Reifen. Irgendwas gewonnen?
Anders geht noch: Zum TÜV, bescheinigen lassen, dass das nun ein 80er sein darf, damit zur Zulassungsstelle und danach zum TÜV Plakette abholen, Da irgendwas gewonnen?
Wenn es ganz doof läuft, meint der liebe Prüfer, doch einen haarfeinen Riss gefunden zu haben. Dann darfst dennoch entweder klagen oder neue Reifen holen…
OK, nach eingehendem Studium von dem ganzen würde ich zustimmen, daß ein 100km/h-Anhänger auch mit alten Reifen gefahren werden darf. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert sich in dem Moment automatisch auf 80km/h, in dem eine der Bedingungen für 100km/h nicht mehr erfüllt ist. Das macht auch in sofern Sinn, daß diese Zulassung auch Bedingungen ans Zugfahrzeug stellt, und ein „zu kleines Auto“ den Anhänger dann gar nicht mehr ziehen dürfte.
Allerdings gehe ich fest davon aus, daß bei der HU geprüft wird, ob der Anhänger ansich den Bedingungen für die 100km/h genügt. Und da wird er wegen der Reifen durchfallen.
Davon würde ich auch ausgehen, deswegen wäre es vom UP nett, wenn er das Endergebnis mitteilen würde! Wir haben zwar nur einen stinknormalen 80 km/h-Anhänger, aber es interessiert mich trotzdem.