Kann man einen Arzt dafür verklagen, dass er eine Fehlbildung in vor der Geburt nicht erkannt hat?

Liebe/-r Experte/-in,
Wenn beim Ultraschall der Arzt feststellt, dass sich das Kind richtig entwickelt, dann unterschreibt er das auch im Mutterpass und bestätigt, dass der „körperliche Umriss“ normal ist. Damit bestätigte der Arzt, dass das Kind keine Fehlbildung hat.
Nun ist es aber so, dass der Arzt diesen Punkt nicht sorgfältig genug überprüft hat. Leider wurden bei keinem der Ultraschalluntersuchungen die Finger/Zehen gezählt, was aber normalerweise zu tun ist. Denn wenige Ärzte gehen davon aus, dass das Kind , das sie gerade untersuchen, nicht richtig ausgebildet ist. So wurde die Fehlbildung schlichtweg übersehen.
Die Geburt des Kindes mit einer Dysmelie (linke Hand/Arm) war ein Schock für die Eltern, weil sie es nicht schon in der Schwangerschaft erfahren haben.
Die Folgen waren schwerwiegende psychische Probleme.
Das hätte der Arzt mit einer sorgfältigeren Untersuchung verhindern können.
Dann gäbe es nämlich noch die Möglichkeit für die Eltern die Schwangerschaft zu beenden oder das Kind zu behalten, nachdem sie sich aber darauf eingestellt haben. Somit könnte die Geburt dieses Kindes einer der schönsten Tage werden, anstatt der schlimmste Tag des Lebens, an dem man nicht weiß ob man sich freuen oder nur weinen soll.

Ich kann nicht antworten, da ich kein Experte bin.
Sondern ich habe nur eine Anfrage gestellt und warte eigentlich auf Antwort. Pitgarten

Es tut mir leid, aber hierfür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Leider kann ich nicht helfen.

Hallo Yuka87!

Hatte Dir zwar schon direkt per E-Mail geantwortet, mach es aber auf diesem Wege gern nochmal.
Kann Dir bei diesm Problem leider nicht weiterhelfen, da ich keinerlei Wissen über die Rechtsprechung auf diesem Fachgebiet habe.

Würde Dir aber dringend raten nen Fachanwalt zu kontaktieren, oder einen anderen Facharzt auf die Problematik unverbindlich anzusprechen!

Hoffe es kann Dir ein anderer User hier vielleicht besser helfen als ich!

Alles Gute, HuS