Kann man einen Aufenthaltstitel für Ehegatten umwandeln in einen eigenständigen Titel, OHNE dass der Ehepartner verstirbt oder die Ehe geschieden wird?

Hallo zusammen! Ich frage mich, ob es einen Fall gibt, in dem man einen akzessorischen Aufenthaltstitel, der abhängig von dem Aufenthaltstitel des Ehegatten ist, in einen eigenständigen Titel umwandeln kann. Es ist ja möglich, dass einer der Eheleute z.B. wegen der Aufnahme an einer Universität oder dem Abschluss eines Arbeitsvertrages in Deutschland einen eignen Aufenthaltsgrund nachweisen kann. Könnte man dann den Aufenthaltstitel als Ehegatte umwandeln in einen Aufenthaltstitel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit? Oder müsste der Ehegatte zunächst ausreisen und dann einen erneuten Antrag stellen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Das schon gelesen:


Es scheint im Ermessen der Behörde zu liegen ob dem Ersuchen stattgegeben wird.
und das:
http://www.mth-partner.de/auslaenderrecht-anwalt/auslanderrecht-gerichtsentscheidung-zum-eigenstandigen-aufenthaltsrecht-des-ehegatten/ ramses90

Hallo! Vielen Dank für die Links. Die kannte ich noch nicht!

Habe heute bei der Ausländerbehörde erfahren, dass man den Aufenthaltstitel nicht abspalten kann (es sei denn im Falle der Ehescheidung oder des Versterbens eines Ehegatten). Bleibt die Ehe bestehen, bleibt auch der Aufenthaltstitel des später hierher gezogenen Ehegatten abhängig vom Titel des zuerst nach Deutschland eingereisten Ehepartners. Wer einen eigenständigen Aufenthaltstitel möchte, muss in sein Heimatland zurückreisen und von dort ein neues Visum mithilfe des neuen Aufenthaltsgurundes (ZB ein Arbeitsvertragsangebot oder ein Studienangebot) beantragen.