Hallo zusammen! Ich frage mich, ob es einen Fall gibt, in dem man einen akzessorischen Aufenthaltstitel, der abhängig von dem Aufenthaltstitel des Ehegatten ist, in einen eigenständigen Titel umwandeln kann. Es ist ja möglich, dass einer der Eheleute z.B. wegen der Aufnahme an einer Universität oder dem Abschluss eines Arbeitsvertrages in Deutschland einen eignen Aufenthaltsgrund nachweisen kann. Könnte man dann den Aufenthaltstitel als Ehegatte umwandeln in einen Aufenthaltstitel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit? Oder müsste der Ehegatte zunächst ausreisen und dann einen erneuten Antrag stellen?
Vielen Dank für eure Hilfe!