Hallo Wissende.
Meine Frage an Euch:
Person A verzieht in ein anderes Bundesland, hat jedoch aufgrund der Entfernung von über 600 KM keine Möglichkeit sich eine Wohnung zu suchen und zieht somit vorerst in eine Ferienwohnung, um quasi vor Ort dann nach einer geeigneten Wohnung Ausschau halten zu können. Dies soll eine kurzfristige Angelegenheit sein von einigen Wochen.
Der Telefonanbieter für DSL / Festnetz besteht auf der Weiterführung des Vertrages, will diesen also nicht ruhen lassen für die Übergansgzeit der Wohnungssuche und Person A soll die Kosten trotz Nichtinanspruchnahme zahlen.
Ist es O.K. von dem Telefonanbieter, dass er für eine Leistung, die er ja garnicht erbringen muss, Kosten verlangt?
Person A möchte den Vertrag ja nicht kündigen, sondern bei Wohnungsbezug weiterführen.
Herzlichen Dank an Euch.
VG funracer