Kann man einen Förderverein in einen normalen Verein umwandeln?

Hallo Vereinsrechtler/in,

kann man einen Förderverein in einen normalen Verein umwandeln, ohne die bisher gesammelten Spenden zu verlieren?

Mit Verein meine ich einen e.V.
Mit Förderverein meine ich einen Verein, in dessen Satzung als Zweck die Unterstützung einer anderen Institution steht.
Mit Umwandeln meine ich, dass man in der Vereins-Satzung das bisherige Ziel, die Förderung der anderen Institution durch ein anderes Ziel z.B. Bildungsarbeit ersetzt.

Hat in einem solchen Fall die ursprünglich unterstützte Institution einen Anspruch auf die als Förderverein der Institution gesammelten, bisherigen Spenden?

Macht es einen Unterschied, ob der Verein gemeinnützig ist oder die Institution eine öffentliche Körperschaft ist?

Mit wer-weiss-was freudigen Grüßen

mavoe

Hallo,

ich kenne mich hier nicht aus - bin auch kein Experte.
Mir hat die Seite Jurathek weitergeholfen.
Da antworten meist angehende Juristen.

By fly

Hallo,

Grundsätzlich ist natürlich möglich einen Verein durch Änderung des Zweckes und auch im folgenden durch anderweitige Änderungen der Satzung „umzuwandeln“. Soweit die Satzung nichts abbedingt, bedarf dies der Zustimmung aller Vereinsmitglieder. Zweckänderung ist keine blose Satungsänderung!

zu deiner Frage zum Vereinsvermögen muss wie immer die erste Frage sein: Was steht denn in der Satzung? Meistens steht hierzu was drin, gerade wenn die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde.

Im Übrigen wäre hier wohl der richtige Ansprechpartner für deine Frage. das zuständie Finanzamt - also die Stelle, die den Verein von der Körperschaftssteuer befreit hat.

ml.

kann man einen Förderverein in einen normalen Verein
umwandeln, ohne die bisher gesammelten Spenden zu verlieren?

nein. die spenden sind schließlich für einen bestimmten zweck gespendet worden. für den müssen sie auch nachweislich verwendet werden.
übrigens auch dann, wenn sich die ziele des vereins nicht ändern.

Hallo
Zunächst wäre das eine Zweckänderung des Vereines, die nur mit Zustimmung aller Mitglieder möglich ist. Möglicherweise sind für die Zuwendungen Spendenbescheinigungen ausgestellt worden, die muss man zurückrufen und möglicherweise dann auch die Spenden zurückzahlen. Ob man die Spenden auch für den neuen Zweck bekommt, dürfte fraglich sein. Aber das iat kein vereinsrechtliches sondern ein steuerliches problem, da fragt man am besten das Finanzamt.

MFG HH

Hallo mavoe,

eine Zweckänderung ist jederzeit möglich, allerdings brauchst du die Zustimmung von allen Vereinsmitgliedern (vgl. § 33 BGB), falls in der Satzung keine niedrigere Mehrheit bestimmt ist.
Die bisher unterstützte Institution hat i.Ü. keinen Anspruch auf die bisher gesammelten Gelder, falls keine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Förderverein und der Institution besteht. Falls Spenden eindeutig zweckgebunden gegeben wurden, also mit dem Hinweis des Spenders, das Geld müsse für die unterstützte Institution verwendet werden, muss der Vorstand natürlich die jeweiligen Spenden an die Institution weiterleiten.
Die Gemeinnützigkeit des (Förder-)Vereins oder die Eigenschaft der Institution als „öffentliche Körperschaft“ spielen insoweit keine Rolle.

Gruß
B. Kaufmann

Hallo mavoe,

da kann ich nicht weiterhelfen. Aber ich glaube andere Mitglieder von wer-weiss-was haben schon genug Material gepostet.

MfG alfred

Sollte eigentlich funktionieren. Die Lebensversicherer haben doch auch das Kapital ihrer Einzahler auf eigene Konten umgebucht und wurden nicht dafür bestraft.