… kündigen, wenn der Vermieter Mängel trotz Meldungen nicht beseitigt?
Kunden über Eingänge nicht problemlos gehen können…
Türen nicht richtig schließen und Schlüssel abbrechen, dass der Schlüsseldienst kommen muß?
Eiszapfen vom Dach hängen und vor die Geschäftstüren abstürzen, weil die Dachrinne noch nie gereinigt wurde, trotz Aufforderung im letzten Winter.
Hallo.
Nein. Fristlos kündigen ohne eine vorherige Abmahnung kann man nicht.
Zunächst sollte man aber den Mietvertrag hinsichtlich der Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten überprüfen, ob die monierten Mängel nicht evtl. in den Aufgabenbereich des Mieters fallen.
Ist das nicht der Fall, könnte man dem Vermieter nochmals eine Frist setzen und ihn zur Beseitigung der Mängel auffordern. Dieses Aufforderungsschreiben könnte gleichzeitig als Abmahnung formuliert werden. In dieser Abmahnung muss man darauf hinweisen, dass für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs eine fristlose Kündigung erfolgen wird. Auf alle Fälle sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da man hier leicht juristische Fehler begehen kann.