Kann man einen Minijob mit Steuerkarte ausüben?

Folgende Frage:
In einer Familie is der Ehemann Privat-KV-versichert und hat das gemeinsame Kind mit in der privaten KV. Die Ehefrau hat einen Minijob bekommen, möchte aber gerne diese Arbeit mit Steuerkarte ausführen, da sie bei der gesetzlichen KV z.Zt. pflichtversichert ist und ca. 260,- Euro/monat zahlen muss. Gibt es hier ein Modell, wo der AG dies auch bei einer geringfügigen Beschäftigung mitübernehmen kann bzw. wo der AG und der AN sich die Kosten für die Krankenversicherung teilen? Wer kennt sich hier aus?

Verständnisfrage
Auch ich wünsche ein freundliches Hallo!

Die Ehefrau hat
einen Minijob bekommen,

Nebenjob oder NUR der Minijob?

möchte aber gerne diese Arbeit mit
Steuerkarte ausführen, da sie bei der gesetzlichen KV z.Zt.
pflichtversichert ist und ca. 260,- Euro/monat zahlen muss.

Also HAT sie einen Hauptjob, nehme ich an.

Gibt es hier ein Modell, wo der AG dies auch bei einer
geringfügigen Beschäftigung mitübernehmen kann

Nein.
Steuerkarte geht natürlich (aber wer will schon StKlasse VI, wenn es auch pauschal geht?) - SV.Pflicht geht da aber nicht.

Wer kennt sich hier aus?

So einige, denke ich :wink:

LG
Guido

http://www.minijob-zentrale.de

Hallo Guido,

Sie ist sonst nur Hausfrau, bekommt keine Bezüge vom Arbeitsamt, kein ALG, kein Hartz usw.

Nein.
Steuerkarte geht natürlich (aber wer will schon StKlasse VI,
wenn es auch pauschal geht?) - SV.Pflicht geht da aber nicht.

Na, diejenigen, die die Krankenkasse sonst selbst bezahlen müssen, da ja eben nicht in der privaten KV des Ehemannes.

LG

Himbeere

http://www.minijob-zentrale.de

Für die Ehefrau ändert sich m. E. erst was, wenn sie über 400€ verdient.

Vorher dürfte es für dei Krankenkasse keinen Einfluss haben, ob der Arbeitgeber oder sie („mit Lohnsteuerkarte“) die pauschale Steuer zahlt.

Wer kennt sich hier aus?

Die Krankenkasse.
Eigene oder auch eine ander anrufen (überall gleiche Spielregeln)

www.minijobzentrale.de Anruf zum Ortstarif

Gruß JK

Hi!

Sie ist sonst nur Hausfrau, bekommt keine Bezüge vom
Arbeitsamt, kein ALG, kein Hartz usw.

Dann - wie gesagt: Steuerkarte geht, SV-Pflicht geht nicht.

Was möglich wäre und auch bei Arbeitgebern nicht wirklich auf Widerstand stößt, wäre ein Job in der Gleitzone (400,01€ - 800,00€).

Ist billiger für den AG und in solchen Fällen auch billiger für den AN.

Sollte auch im genannten Link erläutert werden.

LG
GUido

Ist billiger für den AG und in solchen Fällen auch billiger
für den AN.

Die Erfahrungen, die ich mit Arbeitgebern gemacht habe, ist die, dass die wenigsten kapiert haben, dass ein geringfügig Beschäftigter nochmal 30% (oder mit LSt-Karte 28%) zusätzlich zum Gehalt kostet.

Grüße

Stefan

Nix Ungewöhnliches
Hi!

Die Erfahrungen, die ich mit Arbeitgebern gemacht habe, ist
die, dass die wenigsten kapiert haben, dass ein geringfügig
Beschäftigter nochmal 30% (oder mit LSt-Karte 28%) zusätzlich
zum Gehalt kostet.

Was glaubst Du, warum ich immer den http://www.minijob-zentrale.de mit poste? *g*

LG
Guido