Wenn man aus anstand um die ein elternteil vor schulden zu bewahren nach dem Tod eines Elternteils auf den Pflichtteil verzichtet hat, anschliessend aber feststellen muss, das der lebende Elternteil den kontakt abbricht und das erbe scheinbar verpraqsse, kann man den Verzicht rückgängig machen?
Zunächst würde sich der Pflichtteilsanspruch nur gegen den Nachlass der/s Erstversterbenden richten, die Forderung beim Tod des längslebenden Elternteils bliebe davon unberührt.
Dann käme Pflichtteilsforderung nur in Betracht, wenn man von der Erbfolge am Nachlass augeschlossen war.
Ein ausdrücklicher Verzicht kann dann nach dem Erbfall auch mündlich erklärt werden und wäre unwiderruflich.
Eine stillschweigende Nichtforderung wäre hingegen unschädlich und könnte innerhalb von 3 Jahre nach dem Erbfall wirksam gefordert werden.
G imager
Ein ausdrücklicher Verzicht kann dann nach dem Erbfall auch
mündlich erklärt werden und wäre unwiderruflich.
Mal abgesehen von der Möglichkeit einer berechtigten Anfechtung der Erklärung, wenn diese z.B. durch Täuschung oder Drohung zustande kam.
ml.