Kann man einen Privat-Club eröffnen in einen Mehrfamilienhaus. Die Mädchen sollen dort wohnen , muß man eine Nutzungsänderung beantragen? Und wenn man es nicht mache wie hoch ist die Strafe?
Was ist das denn für ein Privat-Club? Und wer sind „die Mädchen“?
Ernst gemeinte Frage?
Menno Mikesch. Gemeint ist natürlich ein Puff.
Na was wohl? Ein Puff… Da dürfte man mit dem Vermieter massiv Ärger kriegen, da die Ausübung der Prostitution im Hause ein Grund dafür sein kann, daß Mieter fristlos kündigen können
http://www.fr-online.de/wohnen/prostitution-im-haus-…
Guten Abend!
muß man eine Nutzungsänderung
beantragen?
In der Regel ja: wenn aus der Wohnung ein „Club“ (Gewerbe) werden soll, bedarf es einer (Bau-)Nutzungsänderung.
vgl. für NRW u.a. § 61 BauO NW
Und wenn man es nicht mache wie hoch ist die
Strafe?
Die Höhe der Ordnungsgelder variiert. Sie sind aber, glaube ich, bei round about 250.000 € gedeckelt (pro Ordnungsgeld - solche können nämlich bei Nichtbefolgen mehrfach festgesetzt werden).
(Angabe ohne Gewähr in Ermangelung der passenden Norm
)
- im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung festgesetzte Zwangsgelder (vgl. § 60 VwVG NW).
…ohne was?
Kann man einen Privat-Club eröffnen in einen Mehrfamilienhaus.
Ja. Aber es ist einiges zu beachten.
Die Mädchen sollen dort wohnen , muß man eine Nutzungsänderung
beantragen? Und wenn man es nicht mache wie hoch ist die
Strafe?
Zur Nutzungsänderung und Ordnungsgeld wurd schon geschrieben.
I.d.R. haben die Städte einen sog. Sperrbezirk. Die Stadtverwaltung erteilt hierzu Auskunft. So das also zuerst einmal die Lage des MFH ein Rolle spielt, ob das ganze Aussicht auf Genehmigung hat.
Hier dürfte doch klar sein, das z.B. ein solches Geschäftshaus nicht gegenüber eines Kinderspielplatzes liegen sollte.
Auch sollte die Lage im ganzen, also innerhalb der Straße, beachtet werden, soweit noch andere Häuser vorhanden sind, welche bewohnt werden. Die Nachbarn dürften i.d.R. nicht gerade glücklich über die neue Arbeitsstätte sein, da dies ihre Wohnqualität mindern könnte. Die Mietpreise und VK-Preise könnten abrutschen.
Das MFH sollte also abseits liegen.
MfH
Hallo!
Kann man einen Privat-Club eröffnen in einen Mehrfamilienhaus.
Die Mädchen sollen dort wohnen , muß man eine Nutzungsänderung
beantragen?
Die Fragestellung lässt auf die Neigung zu grenzwertigem Verhalten schließen. Im Wohnhaus leben zwar Menschen, aber es soll doch wohl ein Gewerbe ausgeübt werden. Das ist eine Nutzungsänderung. Die Klärung, ob die Gemeinde damit einverstanden ist, kann man dem Betreiber nur dringend empfehlen. Andernfalls kann (und wird) es passieren, dass der Laden geschlossen wird.
Und wenn man es nicht mache wie hoch ist die Strafe?
Wie gesagt, offenkundige Neigung zu grenzwertigem Verhalten, die hier mit der Neigung zum Schuss ins eigene Knie einher geht. Nicht nur im horizontalen Gewerbe, sondern jeder Gewerbetreibende müsste doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er riskiert, dass sein Engagement einschließlich aller Investitionen den Bach herunter geht, weil er mit Behörden von vornherein über Kreuz liegt. Ein Unternehmer hat gar keine Zeit für solchen kontraproduktiven Mist, sondern muss sich um sein Geschäft kümmern. Also handelt er grundsätzlich nur unangreifbar, statt auf Ärger zu warten. Er hat deshalb grundsätzlich alle Genehmigungen und egal wer prüft, ist alles vorbildlich in Ordnung. Nur oberschlaue, aber tatsächlich abgrundtief dumme Rotlichtbacken müssen irgendwelche Ämter fürchten, weil sie so etwas Selbstverständliches wie eine Nutzungsänderung und deren Genehmigung ignorieren.
Es ist nicht sehr schlau, in die Falle zu laufen, in die schon hundert andere Bordellbetreiber gelaufen sind, die ihre Mädchen im Puff wohnen ließen, damit das Ganze als Wohnhaus durchgeht. Ist an kurzsichtiger Blödheit kaum zu übertreffen.
Gruß
Wolfgang
Kann man einen Privat-Club eröffnen in einen Mehrfamilienhaus.
Wäre man denn alleiniger Inhaber und Nutzer dieses Hauses?
Die Mädchen sollen dort wohnen , muß man eine Nutzungsänderung
beantragen? Und wenn man es nicht mache wie hoch ist die
Strafe?
Mal ein Beispiel aus dem echten Leben:
Hänschen kauft sich eine Immobilie und baut sie um. Er will dort ein Gewerbe einrichten, dass der vorherigen Nutzung nicht mehr entspricht.
Ich habe ihn darauf angesprochen, ob er denn in engem Kontakt mit Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Gewerbeaufsicht und Feuerwehr stünde.
„Nein, bloß keine schlafenden Hunde wecken“.
Dumm nur, dass diese „Hunde“ nach einem halben Jahr von alleine aufwachten und das der Betrieb eines Gewerbes dort nun auf lange Sicht nicht erfolgen wird, da Auflagen bestehen, die man am Anfang leicht hätte einplanen können, deren Realsierung nun aber den Ruin des Investors bedeuten können.
Also, wäre das ein realer Fall, dann würde ich saagen:
Nimm dir alle Beteiligten Behörden so früh wie möglich mit ins Boot.
Hallo,
Hier dürfte doch klar sein, das z.B. ein solches Geschäftshaus
nicht gegenüber eines Kinderspielplatzes liegen sollte.
Das kommt aber sehr auf die Kommune an.
In Nürnberg ging gerade ein Fall durch die Presse, bei dem es im selben Haus wie eine Kindertagesstätte ist. Das ist „ewig“ niemandem aufgefallen, bsi die Damen Werbung gemacht haben, daß die Väter, die ihre Kinder abliefern doch… Plötzlich wurde die Genehmigung zum nächstmöglichen Termin wiederrufen.
Cu Rene
Hallo,
nein kann man nicht ohne weiteres. Das ist eine Umwandlung von Wohnen in Gewerbe, und zwar mitunter ein ziemlich störendes… Übliche neuere Bebaungspläne in normalen bzw. „gefährdeten“ Wohngebieten haben dahingehend einen Nutzungsausschluss. Eine Nutzungsänderung wird auf jeden Fall nötig. Die Strafen bewegen sich in NRW hinsichtlich des Ordnungsgeldes bei bis zu 250.000 EUR und bundesweit im Rahmen des §181a StGB bei rd. 3 bis 5 Jahren 
Gruß vom
Schnabel