Hallo an alle
,Ein Mitglied hat mich an dieses „Brett“ verwiesen ür diese Frage:Kann ich nach meinen Realschulabschluss wiederholen wenn ich in der Ausbildungsprobezeit gekündigt wurde?
Ich wohne in Sachsen ,04552 Borna, dadurch das ich erst 16 , im November 17 werde, bin ich ja Schulpflichtig. Und ansatt ein BVJ etc. zu machen würde ich gerne den Realschulabschluss wiederholen.
Geht das dann?
Danke schon mal im vorraus für die Hilfe.
-Aileen 
Hi.
Hast du denn bereits einen Realschulabschluss? Das liest sich nämlich für mich so. Falls ja, bin ich mir nicht sicher, ob du den wiederholen kannst, um ihn z.B. zu verbessern. Falls du ihn nachholen willst, sieht das anders aus. Das dürfte in allen Bundesländern gehen. Wo du mehr Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen findest, können dir hoffentlich andere Leute hier im Forum sagen.
MfG,
TheSedated
(der nach grottenschlechtem Hauptschulabschluss und abgeschlossener Handwerksausbildung dann doch noch per Abendschule das Abitur nachgeholt hat)
Hallo
Kann ich nach meinen
Realschulabschluss wiederholen wenn ich in der
Ausbildungsprobezeit gekündigt wurde?
Im anderen Brett schreibst du, dass du schon einen Realschulabschluss hast.
Geht das dann?
Nein.
Zumindest in Sachsen darf man einen Schulabschluss nicht zweimal machen. Das heißt, du darfst den Realschulabschluss/mittleren Schulabschluss auch an keiner anderen Schule mehr machen.
Gruß
Dan
Ok 
Und wenn ich sage ich mach jetzt Abitur dann würde es gehen, hat ja dann nichts mit Mittlerer Reife zu tun?
Ja es hat mir schon jemand anders geschrieben 
Trotzdem danke 
und herzlichen Glückwunsch zu dem Erfolg 
Hallo.
Das regelt jedes Bundesland für sich selber (ich=Bayern), so dass ich keine verlässliche Auskunft geben kann.
Bei uns könnte es gehen, wenn a) der Schulleiter Sie als freiwilliger Wiederholer zulässt und b) Sie Ihrer sog. „Höchstausbildungsdauer“ (bei uns 8 Jahre an der Realschule) noch nicht überzogen haben.
mfg
Hallo
Das regelt jedes Bundesland für sich selber (ich=Bayern), so
dass ich keine verlässliche Auskunft geben kann.
Sie schreibt im Posting, dass sie in Sachsen wohnt.
Das reicht für eine verlässliche Auskunft und wurde direkt darunter bereits (von mir) korrekt beantwortet …
Gruß
Dan
Hallo, ich verstehe die Frage so, dass Du zwar am Realabschluss teilgenommen hast, dieser aber nicht bestanden wurde oder grottenschlecht ausgefallen ist. Meines Wissens nach kannst Du den Abschluss wiederholen oder überhaupt machen, allerdings musst Du dabei die Abendrealschule (wahrscheinlich in Dresden-Striesen) besuchen. Erkundige Dich dort nochmal. Ob in Deiner Nähe eine Abendrealschule ist, vielleicht in Leipzig.
Mit den besten Grüßen DD
Hallo
Meines Wissens
nach kannst Du den Abschluss wiederholen
Nein, kann sie nicht.
_Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen - SOMIA
§ 43 Wiederholung der Abschlussprüfung
Ein Prüfungsteilnehmer, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal
wiederholen, […]_
Sie hat ja bestanden, kann also nicht wiederholen …
machen, allerdings musst Du dabei die Abendrealschule
(wahrscheinlich in Dresden-Striesen) besuchen.
Auch da nicht!
Gruß
Wawi
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