Käufer X kauft sich am 07.07.09 in einem Laden(Groß und bekannt) in seiner nähe einen IPod Nano. Nach 2 Tagen ist ihm aufgefallen das der Chinch-Anschluss (das ist der Anschluss wo der Kopfhörer reinkommt) nicht richtig reagiert. Der Kopfhörer ist auf einem Kanal lauter als auf dem anderen.Er hat 3 verschiedene Kopfhörer ausprobiert und auch einen vergleich mit einem anderen mp3 player gemacht um sicher zu gehen das es an dem IPod liegt. Die Kanäle funktionieren nur einwandfrei wenn man den Stecker des Kopfhörers soweit es geht herraus zieht und festhällt. Problem: Darauf hin ging er am 10.07.09 mit Originalverpackung und komplett resett der IPods zum Laden und wollte ihn lediglich austauschen gegen ein neues gleiches gerät. Das wurde ihm jedoch verweigert mit der einfachen Begründung: „Das können wir so nicht machen“, Er sollte doch warten bis der Chef kommt. Nach einer disskussion drohte er mit einer Anzeige, packte den IPod ein und ging zur Polizei. Dort sagte man ihm es handele sich hier um Zivilrecht und er müsste zum Anwalt. Ein zweites mal ging er zum Händler um mit dem Chef zu reden.Der sagte ihm dann, er solle den Stecker einfach festhalten während er Musik höre und das er nicht kaputt wäre. Mittlerweile schon 8€ für Parkkosten ausgegeben gibt er keine zustimmung mehr zu einem austausch des gerätes, sondern möchte sein Geld zurück. Daraufhin wurde er wieder zurückgewiesen und ist mit kaputtem IPod und vielen Nerven weniger wieder nach Hause und hat einen Termin bei seinem Anwalt genommen. Frage: Muss der Verkäufer ihm bei Rückgabe des IPods sein Geld in diesem Fall zurückzahlen?
ersteinmal Willkommen bei WWW. Trotzdem vorab: Wir mögen es hier, wenn man Texte mit Absätzen grob gliedert, da sich so ein Monoblock bescheiden ließt und Details schnell untergehen.
In diesem Fall könnte man von einem versteckten Sachmangel sprechen.
Die gekaufte Ware ist defekt und der Käufer hat diesen Mangel unverzüglich nach Kenntnisnahme beim Verkäufer gemeldet.
Dem Käufer stehen verschiedene Gewährleistungsrechte zu, ja nach Fall.
Z.B. Nacherfüllung
§ 434 BGB
§ 437 BGB
Gebe nur eine kurze Antwort, da ja schon ein Termin beim Anwalt gemacht wurde.
Ein Mangel liegt vor wenn die tatsächliche Beaschaffenheit der Sache von der im Kaufvertrag vereinbarten negativ abweicht.
Ein versteckter Mangel ist zum Zeit des Gefahrenübergangs zwar schon vorhanden jedoch nicht sichtbar/erkennbar.Der Mangel selbst und seine Folgen werden erst bei benutzung des Gerätes sichtbar.
Ein Mangel liegt vor wenn die tatsächliche Beaschaffenheit der
Sache von der im Kaufvertrag vereinbarten negativ abweicht.
von negativ steht zwar nicht im Gesetz (ist grün statt rot negativ?), ansonsten korrekt.
Ein versteckter Mangel ist zum Zeit des Gefahrenübergangs zwar
schon vorhanden jedoch nicht sichtbar/erkennbar.Der Mangel
selbst und seine Folgen werden erst bei benutzung des Gerätes
sichtbar.
Rechtlich irrelevant. Das BGB unterscheidet hier nicht.
Wenn die in der Farbe Grün bestellte Sache (z.B. Auto) in Rot geliefert wird ist dies sicher negativ.
sehrwohl relevant.
wäre der Mangel schon vor/bei übergabe der Sache sichtbar wäre es kein versteckter Mangel.Erkennt der Verkaüfer den Mangel, verkauft die Ware aber trotzdem als Einwandfrei so kann ihm arglistige Täuschung unterstellt werden.
Nein, da bei ganz egal welcher Ware auf der ganzen Welt die bestellt wurde eine falsche Farbe eine falsche beschaffenheit der Ware bedeutet.
(Es gibt allerdings regelungen im Gesetz falls keine Farbe vereinbart wurde)
Falsch. Dann wäre es eher kein Mangel, denn der Sollzustand
wäre schon mangelhaft.
Um den (Soll-)Zustand einer Ware als Mangelhaft zu bezeichenen , wie sie es auch tun, muss der Bedeutung nach auch ein Mangel vorliegen.
Also:
Man sprichtvon einem Mangel an der Ware. Die Ware entspricht dann z.B. nicht der beschaffenheit, der Art und/oder Menge der Ware,
somit darf sie nicht als ,frei von Mängeln" verkauft werden.
(das Wort ,eher" sollte im bezug auf rechtliche Regelungen nur mit Vorsicht benutzt werden!)
Was hat das mit einem versteckten Mangel zu tun? Es gibt im
Gesetz nur Mängel, zwischen versteckt oder nicht gibt es
keinen Unterschied.
falsch. §377 HGB regelt den Unterschied.
(auch wenn das Wort ,versteckt" nicht benutzt wird.