Kann man einen Spanner anzeigen?

Ich hoffe ich formuliere das hier alles angemessen…

Angenommen eine Frau wird beim Sonnen im Freien von einem Spanner belästigt, der erst vorgibt „kein Perverser“ zu sein, sodass es zunächst zu einer normalen Unterhaltung kommt, die Situation aber schnell umschlägt und sich eben dieser Spanner dann selbst befriedigt, könnte oder dürfte diese Frau diesen Mann dann anzeigen und wenn ja, was würde es ihr und ihren Mitmenschen bringen?

Angezeigt werden kann erst einmal generell alles. Als was die Handlung dann „unter dem Strich“ gewertet wird, steht auf einem anderen Blatt.
Zum konkreten Sachverhalt kann man ohne weiteres Hintergrundwissen schlecht urteilen (wie ist die ganze Sache abgelaufen, bis es dann zur Selbstbefriedigung kam).
Ich würde unabhängig davon ausgehen, dass die männliche Person gegen § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) verstoßen hat. Jedoch wird der Verstoß nur auf Antrag (außer der Anzeige muss die geschädigte Frau noch einen Antrag auf Strafverfolgung stellen) verfolgt.

Was das dann im Ergebnis bringt, hängt vom Staatsanwalt bzw. Richter des zuständigen Gerichtes ab.
Mehr kann manzu diesem Beispiel nicht sagen.

mfg