Hallo,
kann man einen Toten verurteilen?
Grüße
Hallo,
kann man einen Toten verurteilen?
Grüße
Hallo,
kann man einen Toten verurteilen?
Nein. Aber sehr viele Verbindlichkeiten/Pflichten etc. gehen auf die Erben über.
Lustig ist allerdings, dass sich nach der neusten Rechtsprechung des
BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt.
Gruß
trobi.
Moin auch,
Lustig ist allerdings, dass sich nach der neusten
Rechtsprechung des
BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht durch den Tod des
Beschwerdeführers erledigt.
Warum lustig? Gegen was auch immer die Klage eingereicht wurde existiert ja noch, auch wenn der Beschwerdeführer das Zeitlichze gesegnet hat. Die Frage war ja gerade umgekehrt: Jemnad wird verklagt und stirbt, kann er dann noch verurteilt werden.
Ralph
Hallo,
Lustig ist allerdings, dass sich nach der neusten
Rechtsprechung des
BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht durch den Tod des
Beschwerdeführers erledigt.Warum lustig? Gegen was auch immer die Klage eingereicht wurde
existiert ja noch, auch wenn der Beschwerdeführer das
Zeitlichze gesegnet hat.
das ist schon richtig. Da aber eine Vefassungsbeschwerde nur dann zulässig ist, wennn der Beschwerdeführer selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist, ist das schon bemerkenswert, weil ja alle drei Voraussetzungen mit dem Tod weggefallen sind.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
wennn der Beschwerdeführer selbst,
unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist, ist das schon
bemerkenswert, weil ja alle drei Voraussetzungen mit dem Tod
weggefallen sind.
Korinthenkackerisch könnte ich jetzt anführen, dass zum Zeitpunkt der Beschwerde der Betroffene betroffen war, und deswegen die Klage auch verhandelt werden muss. Ich denke mal, dass das entsprechende Urteil eine Begründung hatte, aus der ich mich heraushalte. Das darf ich auch, ich bin schließlich kein Jurist 
Ralph
Hallo Ralph,
Korinthenkackerisch könnte ich jetzt anführen, dass zum
Zeitpunkt der Beschwerde der Betroffene betroffen war, und
deswegen die Klage auch verhandelt werden muss.
Das ist aber nicht korinthenkackerisch, sondern falsch, denn auf den Zeitpunkt der Beschwerde kommt niemals an, wenn es um die Zulässigkeit des Rechtsbehelfes geht.
Exc hat schon ganz recht.
Man kann der Entscheidung (es geht um ein Versammlungsverbot gegenüber dem verstorbenen NPD-Funktionär und -finanzier R.)
deutlich anmerken, dass das BVerfG entscheiden WOLLTE, und sich nicht vom Tod eines Rechtsradikalen davon abhalten lassen wollte.
Gruß,
trobi.
Hallo,
Die Frage war ja gerade umgekehrt: Jemnad wird verklagt und stirbt, kann er dann noch verurteilt werden.
Wenn im Zivilprozess der Beklagte stirbt, ruht der Prozess bis er von den Erben aufgenommen wird. (§ 239 ZPO)
Der Strafprozess wird mit Tod des Angeklagten eingestellt.
(§ 205 StPO)
Vielleicht hilft das für den Fragenden ja weiter.
53/12
Der Strafprozess wird aber trotzdem weitergeführt, wenn zivilrechtliche bzw. versicherungsrechtliche Fragen geklärt werden müssen?
Hallo,
Der Strafprozess wird aber trotzdem weitergeführt, wenn
zivilrechtliche bzw. versicherungsrechtliche Fragen geklärt
werden müssen?
Nein, natürlich nicht. Das zu klären ist nicht die Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit.
Gruß,
Trobi.
Hallo Trobi!
OK, vielen Dank für deine Antwort. Eine Frage dazu hätte ich noch:
Ein Ermittlungsverfahren wird vor der Strafanklage geführt. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es ja einen „Schuldigen“ zu finden und das Ergebnis dieser Untersuchung ist dann die Ausgangslage für weitere zivilrechtliche Verfahren oder?
Grüße
Ein Ermittlungsverfahren wird vor der Strafanklage geführt.
Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es ja einen „Schuldigen“ zu
finden
Nein, Ziel ist es, die Wahrheit zu erforschen, also in deinem Terminus: zu sehen, ob es einen Schuldigen gibt, und wenn ja, wer das ist.
und das Ergebnis dieser Untersuchung ist dann die
Ausgangslage für weitere zivilrechtliche Verfahren oder?
Nein, das eine hat mit dem anderen zunächst mal nichts zu tun. Allerdings kann das Zivilgericht eine Akte aus dem Strafprozess beiziehen und auswerten.
Danke für die Aufklärung!
Aber *genau das* ist der Unterscheid zwischen einer Beschwerde und einer Klage
Ist erstere in der Welt, ist sie es … eine Klage erfordert - wer hätte das gedacht
- einen Prozess
Da kann man die Juristerei ausnahmsweise mal wörtlich nehmen 
Schönen Gruß
Der Schnabel