Kann man einen Vergleich rückgängig machen?

Betreff: Kann man einen Vergleich rückgängig machen?

Hallo,
folgendes Problem: Hatte mit einem Mietwagen einen Unfall. Es entstand kein Personenschaden, kein Dritter wurde geschädigt. Lediglich an dem Mietwagen entstand ein erheblicher Schaden (5.000 €). Trotz Vollkaskoversicherung bestand die Verleihfirma darauf, dass ich in diesem Fall schadenersatzpflichtig sei, weil ich entgegen den verleihereigenen Bestimmungen die Polizei zur Unfallaufnahme nicht gerufen hatte.

Das ging vors Gericht. Ich bekam in erster Instanz Recht. Verleihfirma ging in Revision und bekam in zweiter Instanz Recht.
Aus Kostengründen vermied ich es, eine weitere Instanz einzuschalten. Sondern einigte mich mit der Verleihfirma auf Basis eines Vergleichs. Hieraus resultierte für mich dennoch ein enormer Erstattungsbetrag, den ich auch zahlte. Damit war die Sache in sich abgeschlossen.

Inzwischen habe ich aufgrund einer Zeitungsmitteilung aber erfahren, dass diese Polizeiklausel bezüglich Unfällen mit Mietwagen gerichtlich gekippt worden ist.
Seit diesem Gerichtsentscheid (er fiel in etwa in der Zeit, als ich meinen Vergleich abschloss und trifft exakt meinen Fall) hat sie also keinerlei Berechtigung mehr.

Nun ist meine Frage:
Ist es möglich, einen bereits abgeschlossenen gerichtl., bzw. außergerichtl. Vergleich wieder rückgängig zu machen, bzw. zu annullieren?
Wenn ja, würde ich selbstverständlich das Verfahren wieder aufnehmen und mich dabei auf den neuen Gerichtsentscheid „Polizeiklausel gekippt“ berufen.

Ihrer geschätzen Antwort sehe ich mit Freude entgegen.
Viele Grüße!

Hallo,
so pauschal ist die Frage nicht zu beantworten, da Hintergrundwissen fehlt.
Handelt es sich bei dem Vergleich um einen außergerichtlichen? Oder wurde er vor Gericht geschlossen? Wie lange ist der Vergleichsabschluss her?
M.E. hat man, bevor ein Vergleich rechtskräftig wird, auch die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist, diesen zu widerrufen. Das müßte aber alles aus den Unterlagen hervorgehen. Hatten Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung vor Gericht beauftragt?
Oder haben Sie den Vergleich ohne rechtlichen Beistand mit der Verleihfirma abgeschlossen? Ich würde an Ihrer Stelle einfach mal beim Gericht anrufen und fragen wie die Widerrufsfristen bei einem Vergleich sind. Ich meine das sind 4 Wochen, kann ich aber nicht 100 %-ig sagen.

mfg

Hallo,

ich kann leider keine Hilfe geben!

Vermute aber das das Verfahren nicht wieder aufgerollt wird, weil es durch den Vergleich der auch gezahlt wurde von Ihnen anerkannt wurde.

Viele Grüße

Hallo,

das ist definitiv kein steuerrechtliches Problem, daher werde ich dir wohl nicht weiterhelfen können.

Du wärst wohl den Vergeleich nicht eingeangen, wenn die Polizeiklausel früher gekippt worden wäre, weil du oder dein Anwalt dir höhere Chancen errechnet hätten oder die Sache wäre gar nicht bis zur zweiten Instanz gekommen.

Hätte dein Anwalt nicht vorher schon von so einem Fall hören müssen??? Im Steurrecht ist das so, wenn irgendein Verfahren bei einem Gericht oder dem BFH anhähgig ist, kann man das nachverfolgen.

Ich würde tippen, dass man das Verfahren wieder aufnehmen könnte. Aber wie unter welchen Gesetztesgrundlagen usw., kann dir vielleicht ein Anwalt sagen.

Tut mir leid.

Grüße
Asyanur

Hallo!

Nun ist meine Frage:
Ist es möglich, einen bereits abgeschlossenen gerichtl., bzw.
außergerichtl. Vergleich wieder rückgängig zu machen, bzw. zu
annullieren?

Ein solcher Vergleich ist ein Vertrag, der, wenn er einmal
unterschrieben oder bei Gericht zu Protokoll gegeben ist,
nicht ohne weiteres „aufgekündigt“ werden kann - man ist
also, außer in extremen Fällen, daran gebunden.

Wenn ja, würde ich selbstverständlich das Verfahren wieder
aufnehmen und mich dabei auf den neuen Gerichtsentscheid
„Polizeiklausel gekippt“ berufen.

Ob man in diesem Fall den Vergleich anfechten kann, hängt
sehr stark vom genauen Inhalt des Vergleichs ab, so dass
Sie hier wohl nicht darum herumkommen, einen Rechtsanwalt mit der genauen Prüfung zu beauftragen.

Auf Grund der von Ihnen geschilderten Details würde ich aber vermuten, dass die Chancen eher schlecht stehen.

Betreff: Kann man einen Vergleich rückgängig machen?

Hallo Unbekannte/r,

so wie ich die Sache sehe, ist das Kippurteil von NRW eine reine Ländersache, sprich kein Präzedensfall (Grundsatzurteil)! Gab es in zweiter Instands Rechtsmittel, die mittlerweile verstrichen sind? Nach Ablauf dieser Frist gibt es keine Chance mehr diesen Rechtsweg aufzurollen. Es ist die Frage,ob es der Sache aus Kostengrüden dienlich ist, eine erneute Klage anzustreben, da Sie bei der Firma die AGB anerkannt haben!
Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie da nicht weiterkommen. Ansonsten haken Sie Ihr Geld als Verlustgeschäft ab!
Leider kann ich Ihnen sonst ratlich nicht weiter helfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Zwerghinkel

Hallo,

nein, ich denke nicht, dass man diesen Vergleich rückgängig machen kann. Die Sache ist mit dem Vergleich rechtskräftig abgeschlossen. Das ist ärgerlich, aber im Sinne des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erklärlich.

Gruß
Augusta2