Angenommen, man beschwert sich über einen Zusteller, weil er öfters nicht klingelt und Benachrichtigungen einwirft, obwohl man zu Hause ist. Weiter angenommen, der Zusteller bekommt nun einen Rüffel vom Chef und will „Rache“ üben: er wirft beim reklamierenden Kunden nun noch nicht einmal mehr Benachrichtigungen ein, notiert aber „benachrichtigt“, so daß immer alles an die Absender zurückgeht mit dem Vermerk, die Päckchen wären trotz Benachrichtigung nicht abgeholt werden. Wäre dies - vorausgesetzt, man kann es beweisen und würde den Zusteller anzeigen - strafrechtlich relevant?
Nicht wegen dieser rein arbeitsrechtlichen Angelegenheit.
Ohnehin wird hier kaum etwa szu machen sein,da Aussage gegen Aussage steht.
Der Zusteller wird gegenüber seinem Chef natürlich jeden Eid schwören,das er die Benachrichtigungskarte in dne Briefkasten eingeworfen hat.
Bevor man hier einen Gartenzwerg-Krieg entfacht,sollte man sich lieber seine Sendunegn an ein Depot des betreffenden Paketdienstes senden lassen.
Hallo
Angenommen, man beschwert sich über einen Zusteller, weil er öfters nicht klingelt und Benachrichtigungen einwirft, obwohl man zu Hause ist. Weiter angenommen, der Zusteller bekommt nun einen Rüffel vom Chef und will „Rache“ üben: er wirft beim reklamierenden Kunden nun noch nicht einmal mehr Benachrichtigungen ein, notiert aber „benachrichtigt“, so daß immer alles an die Absender zurückgeht mit dem Vermerk, die Päckchen wären trotz Benachrichtigung nicht abgeholt werden.
Man sollte sich jedes Mal beschweren, wenn so etwas passiert. Also, nicht zusammengefasst nach drei Malen, wenn einem der Kragen platzt, sondern wirklich jedes einzelne Mal, und wichtig: Mit genauem Datum. Das weiß man so natürlich nicht, aber vielleicht kann man da nachfragen, wo die Sendung hin zurückgegangen ist, welches Datum auf dem Benachrichtigungsaufkleber steht. Nur mit genauem Datum wissen die, welcher Zusteller Dienst hatte. Eine Beschwerde so ins Blaue hinein bewirkt genau nichts.
Im übrigen, wenn man den Zusteller nicht wirklich gesehen und erkannt hat, so kann man als Kunde meistens nicht wissen, ob es immer der selbe Zusteller oder jeden Tag ein anderer war. - Vielleicht wurde der erste Zusteller nach dem Rüffel durch den Chef ja versetzt, und der Nachfolgezusteller wirft eben keine Benachrichtigungen ein. Wär auch möglich, oder?
Viele Grüße
Hallo,
Zusteller anzeigen - strafrechtlich relevant?
Belaste nicht die Justiz mit solchem „Mist“. Der StA wird das sofort einstellen.
Gruß:
Manni
Hallo,
Nein,da hier kein Strafrecht greift…
Außerdem fehlen hier wohl noch ein paar Details,denn bei allen Speditionen gibt es in der Regel immer 2 Zustellversuche (Ausnahme DHL,hier wird die Sendung zum Postamt gebracht nach dem ersten erfolglosen Versuch).
Sendungen werden heutzutage überall elektronisch überwacht und jeder Disponent würde da hellhörig werden,wenn auf einem Fahrzeug Sendungen spazieren gefahren würden…(eben 2.Zustellung).
Denn der Fahrer muss die Sendung ja „verbuchen“ und dafür bleiben ihm populär ausgedrückt nur die Möglichkeiten:
a) zugestellt
b) erneute Zustellung
c) zur Abholung im Depot lagern
d) Annahme verweigert,zurück an Absender
einfach jedes mal beschweren, der chef wird das dann klären.
wobei solche „zusteller“ das meistens nicht nur bei einem kunden so machen und es wohl nicht die einzige beschwerde bleiben wird.
dann regelt sich sowas sehr schnell
Hallo,
damit
wobei solche „zusteller“ das meistens nicht nur bei einem kunden so machen und es wohl
nicht die einzige beschwerde bleiben wird. …
wird das Auto aber nicht leer…
Denn oft liegt hinter der Zustelltour anschließend noch eine Abholtour,vom Umpacken am Ende des Tages mal gar nicht zu reden…
Als Zusteller versucht man immer die Pakete „loszuwerden“…Nachbarn usw. oder in der Pampa einfach vor die Tür stellen…
Deswegen hat DHL ja die Regel,das bei Nichtantreffen (auch keiner Nachbarn) die Sendung an das nächste Postamt gebracht wird,damit das Zustellfahrzeug leer auf den Hof kommt und für die nächste Tour wieder beladen werden kann.