Herr X. ist jetzt in eine neue Wohnung gezogen, hat vorher bei seinen Eltern gewohnt. Er sieht aber die neue Wohnstätte nur als eine Art Übergang, weil er lediglich einen Zeitvertrag bekommen hat und davon ausgeht, dass er nach 1 Jahr wieder umziehen muss.
Um nicht alle Ausweispapiere etc. umschreiben zu lassen, würde Herr X. gerne einen Zweitwohnsitz in der neuen Wohnung anmelden und den Erstwohnsitz bei den Eltern behalten.
Ist das praktikabel? Was genau muss angegeben werden? Entstehen irgendwelche Nachteile?
stimmt, aber die Meldebehörde wird nach dem überwiegenden Aufenthalt fragen. Wenn der überwiegende Aufenthalt in der neuen Adresse ist, so ist diese als Hauptwohnung anzumelden (wenn Person nicht verheiratet ist).
Kommt aber auch auf´s Bundesland drauf an, ob ein befristeter Aufenthalt für 1 Jahr zur Nebenwohnung-Anmeldung akzeptiert wird. In Bayern wird meistens nur 1/2 Jahr akzeptiert.