, dann wird in der Hoffnung auf eine kompetente Antwort eine
Frage (oder auch mehrere) gestellt, mit der dann die
Wissenslücken geschlossen werden kann. Ist doch irgendwie Sinn
und Zweck der ganzen Veranstaltung hier.
Dann garniert man das Ganze aber nicht mit tendenziösen Aussagen, die jeglicher Faktengrundlage entbehren
es besteht ein 7 köpfiger BR.
Dann reden wir nicht über eine kleine Klitsche, sondern über einen betrieb mit mindestens 100 beschäftigten.
Der Vorsitzende und Stellvertreter sind 1 Woche auf einem Lehrgang. Es geht eine Kündigung einer Mitarbeiterin ein, die ohne Ansprüche kündigt und ab dem nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit erscheint. Der Chef des Unternehmen möchte nun schnellstmöglich für Ersatz sorgen und befragt 4 an dem Tag anwesende BR Mitglieder ob sie einer Einstellung für die fehlende MA zustimmen würden.
Hervorhebungen von mir
Die keinen Deut am Sachverhalt ändern
Der Chef sollte wissen, daß diese Frage zu einer rein unverbindlichen Meinungsäußerung führt.
Das heißt, wenn Vorsitzender und Stellvertreter krank, im Urlaub oder sonstwie abwesende sind, gibt es keine Vetretungsregelung und der Arbeitgeber kann solange nicht handeln?
Blödsinn. Der AG hat dem BR Gelegenheit zu geben, sich als Gremium dazu zu äußern.
Und das hat er nicht getan, wenn er denen mitteilt, dass er
Person X einstellen möchte und ob sie etwas dagegen haben?
Nein
Die
müssen ja nicht zustimmen, sondern die müssten kundtun, wenn
sie die Zustimmung verweigern.
Nö, müssen sie nicht, wenn sie zwischen „Tür und Angel“ befragt werden. Dann können sie halt ihre Privatmeinung kundtun.
Geschieht das nicht innerhalb
einer Woche, dann gilt das als Zustimmung. Lese ich jetzt so
in dem verlinkten Gesetz.
Er muss dann dem BR auch noch sagen, dass sie sich jetzt dazu
noch als Gremium dazu äußern müssen. Der darf nicht erwarten,
dass die BR-Mitglieder die besondere Situation erkennen, dass
es also ein klein wenig eilt?
Nein darf er nicht. Der BR muß dann halt die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Ein BR hat in allen mitbestimmungsrelevanten Sachverhalten als Gremium im Rahmen einer ordentlich einberufenen Sitzung zu entscheiden.
Nachzulesen u.a. in den §§ 29, 33 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__29.html
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__33.html
Zu einer ordentlichen Sitzung sind bei abwesenden BR-Mitgliedern die entsprechende Zahl Ersatzmitglieder einzuladen gem. § 25 iVm § 29 Abs. 2 Satz 5 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__25.html
OK, das war ein bisschen eine
rhetorische Frage. Ich habe da jetzt einfach von meinen
Erfahrungen geschlossen, dass die auch selbstständig und im
Interesse des Betriebes handeln können.
Grundlage ist § 102 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html
Bei einer fristlosen Kündigung ist insbesondere Abs. 2 Satz 3 zu beachten. Der BR hat sich so zu organisieren, daß er in der gesetzlich vorgegebenen Zeit reagieren kann.
Na mal sehen, wie Du jetzt wieder von Deinem hohen Ross
herunterkommst, wenn Du nochmal genau liest, wer gekündigt hat
und worum es jetzt geht. Ich habe oben nochmal typografisch
bearbeitet, damit es im zweiten Anlauf besser klappt.
OK, bei Flüchtigkeitsfehler beim Lesen ertappt. Für Einstellungen gilt § 99 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Der BR kann zB für derartige Fristsachen eine Vertretungsregelung über den Vorsitzenden und Stellv. Vorsitzenden hinaus beschließen.
Und wenn die das nicht machen, dann hat der AG die berühmte
A-Karte? Würde dann mein Verständnis für den AG erhöhen.
Auch Blödsinn. Der § 99 BetrVG beinhaltet ebenfalls eine Frist zur Rückäußerung von einer Woche.
Es gibt für den AG außerdem noch die Möglichkeit des § 100 BetrVG, wenn die Maßnahme so existenziell dringend wäre (was bei einer Aushilfskraft etwas lächerlich wäre):
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__100.html
Die 4 Mitglieder stimmen zu um einen schnellen Ersatz zu gewährleisten, eine Einstellung dauert ca. 3 Wochen, zur Weihnachtszeit fehlt jede Hand.
Die 4 Mitglieder sollten mal schleunigst die Grundkenntnisse des BetrVG lernen. Mitbestimmungsrelevante Sachverhalte sind ausschließlich durch Beschluß des Gremiums in einer ordentlich einberufenen Sitzung zu fassen.
Und solange geht dem Unternehmen eben im Zweifel Umsatz und Gewinn flöten?
Von 3 Werktagen Wartezeit wird ja wohl kein Unternehmen ruiniert.
Das wäre natürlich der größte anzunehmende Unfall eines BR für
die Arbeitnehmer. Ich habe auch schon welche weinen sehen,
weil nur das schon fest eingeplante und verfrühstückte
Weihnachtsgeld ausfiel. Es ging mir hier einfach auch schon um
das Verständnis für AG, die einem BR etwas kritischer
gegenüber stehen.
„Kritischer gegenüber stehen“ bedeutet keinen Freibrief für Rechtsverstöße. Der AG erwartet schließlich auch, daß sich seine AN korrekt verhalten. dann hat der AG sich auch ggü. der gewählten vertretung der AN korrekt zu verhalten. Seine Meinung über die betriebliche Mitbestimmung hat nicht zu interessieren.
Hier mal drei Tage und dort mal drei Tage
und das vielleicht in der Zeit des Jahres wo der größte Teil
des Umsatzes gemacht wird.
Mir kommen gleich die Tränen. Vernümftige und auskömmliche Personalplanung ist ureigenste AG-Aufgabe.
Der VR und der Stv. sagen nun, man hätte ohne ihr Beisein und ihre Zustimmung einer Einstellung nicht zustimmen dürfen.
Stimmt das?
Stimmt so auch nicht ganz. Auch ohne BRV und stellv. BRV kann eine Sitzung einberufen werden (sog. „Selbstzusammentrittsrecht“), die Beschlüsse fasst.
Na da bin ich aber beruhigt. Hatte schon fast Verständnis für AG entwickelt, die einen BR nicht so gerne sehen.
Aber so, wie es gelaufen ist, kann sich der AG auf gar nix berufen, da er hätte wissen können, daß diese informelle Zustimmung null und nichtig ist.
Der muss also auch noch dem BR mitteilen, wie der seine Arbeit zu erledigen hat, damit er schnell auf diese Situation reagieren kann?
Auch das ist Blödsinn. Es ist dem AG durchaus zuzumuten, daß auch er die gesetzlichen Regelungen kennt und beachtet.
Also ich habe es so gelesen, dass der BR unterrichtet wurde
Falsch
und zugestimmt hat
Falsch
und nun VS und stellv. behaupten, die
hätten ohne sie nicht zustimmen dürfen. Für den AG ist doch
dann alles in Ordnung, wenn der BR zugestimmt hat.
Und dann müßte der AG eben wissen, daß ein zwischen „Tür und Angel“ eingeholtes Votum einzelner BR-Mitglieder nichts ist, auf das er sich verlassen kann und für das er „Vertrauensschutz“ reklamieren kann.
Es ging schon um alle vier anwesenden BR-Mitglieder, die hier
unterrichtet worden sind.
Aber nicht das Gremium insgesamt.
Und VS und sein stellv. treiben in dieser Situation auch noch hinterher quer.
Die Einhaltung gesetzlich zwingender Vorschriften kann man ja wohl kaum als „Quertreiberei“ bezeichnen.
Mein Vorredner meinte, dass der „Rest-BR“ auch ohne VS und
dessen stellv. hätten handeln können. So habe ich das mit dem
Selbstzusammentrittsrecht verstanden.
Auch für das Selbstzusammentrittsrecht gelten die formalen Anforderungen für die Einberufung einer Sitzung.
Falls das falsch ist,
bricht mir auch kein Zacken aus der Krone, wenn das
richtiggestellt wird.
Was geschehen ist.
Das haben die nach Ausführungen des UP
gemacht und haben auch zugestimmt. Wenn dann VS und stellv.
behaupten würden, die hätten das nicht gedurft, dann würde ich
das als Quertreiben bezeichnen.
So einer Wertung sollte man sich ohne wenigstens rudimentäre Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen tunlichst enthalten.
Sollte der Begriff historisch
belastet sein, können wir auch einen anderen verwenden.
Also so ein kleines bißchen Verständnis habe ich nun doch für o.g. AG entwickelt.
Typisch für Deine Beiträge hier in diesem Forum. Es fehlen Dir die elementarsten Grundkenntnisse, aber Werturteile gibst Du natürlich trotzdem ab.
Komm mal wieder runter. Willst Du mir dieses Recht absprechen?
Kurz gesagt: Keine Ahnung, aber `ne Meinung.
Diese Meinung habe ich mir aufgrund des hier Geschriebenen
gebildet. Wenn ein AG in dieser Situation darauf angewiesen
ist, dass erst VS und stellv. wieder da sind und sich in einer
Sitzung damit befassen, dann muss man sich nicht gleich ins
Messer stürzen, aber man darf das auch nicht toll finden
dürfen. Gleiches gilt, wenn VS und stellv. hinterher noch
Faxen machen, nachdem der anwesende BR handeln durfte und
zugestimmt hat.
Da mir in den Ausführungen noch einige Dinge unklar waren,
habe ich das an den entsprechenden Stellen kenntlich gemacht,
indem ich Fragen dazu stellte. Da muss man nun nicht gleich
lospoltern und jemand keine Ahnung vorwerfen. Ist ja nun auch
keine intellektuelle Glanzleistung, wenn schon jemand durch
eine Frage Wissenslücken offenbart.
Was wäre jetzt die Folge? Dem eingestellten MA wird wieder gekündigt und dann wird ein ordentliches Verfahren zelebriert?
Grundsätzlich ja,
Nach welchen Grundsätzen passiert das?
Der BR hat bei gesetzwidrigem Verstößen gegen seine Mitbestimmungsrechte einen Unterlassungsanspruch ggü. dem AG. Dieser kann gerichtlich, ggfs. im Weg einer einstweiligen Verfügung, durchgesetzt werden.
Einfach weil es der VS
so will?
Auch das ist Quatsch. Natürlich braucht es auch dafür einen Beschluß des gesamten Gremiums.
Der AG will es ja wahrscheinlich nicht. Dann trifft
man sich doch sicher vor dem (Arbeits-?)Gericht? Da bringt
dann der AG vor, er hätte den BR unterrichtet
Er hat überhaupt nicht unterrichtet im Sinne des § 99
und der hätte
nach einer Woche keine Zustimmung verweigert bzw. hat
zugestimmt, damit wäre für ihn der Drops gelutscht gewesen.
Spielt es in so einem Verfahren ggf. eine Rolle, ob die
Zustimmung überhaupt hätte verweigert werden dürfen? Oder wird
dem AN erstmal grundsätzlich gekündigt?
Und das Ganze dann in der Hauptumsatzzeit des Jahres. Dauert
sicher mehr als drei Tage. Also ich wäre ganz schön angepisst,
wenn mir der BR so ein Ei ins Nest legt, auch wenn gerade
nicht Ostern sondern Weihnachten ist. Klar selber schuld. In
Zukunft nur noch schriftlich, am besten über Anwälte,
kommunizieren. Ist bestimmt fürs Betriebsklima gut. Dann noch
hintenrum kommunizieren, warum dieses Jahr das Weihnachtsgeld
ausfällt und aufpassen, dass der geschwätzigste unter den
Buchhaltern die Rechnung für den Kurs zum Thema Kündigung
unkündbarer Arbeitnehmer bucht.
Das war eben nicht meine Vorstellung der Zusammenarbeit BR und
AG.
wobei der AG für sein Verhalten ggü. dem betroffenen AN grundsätzlich in der Schadensersatzpflicht steht, wenn der AN bereits Dispositionen getroffen hat.
Kopfschüttelnd
Schweren Tag gehabt? War nicht das richtige im Nikolausstiefel
und jetzt ein wenig abreagiert?
Tut soviel Ignoranz eigentlich weh ???
Grüße