Kann man einer Krankenpflegehelferin nach 30

… Jahren Berufstätigkeit eigentlich die Berechtigung zum Spritzen und Katheter-Legen absprechen? Oder gibt es hier so etwas wie einen Bestandsschutz?

… Jahren Berufstätigkeit eigentlich die Berechtigung zum
Spritzen und Katheter-Legen absprechen? Oder gibt es hier so
etwas wie einen Bestandsschutz?

Sorry, da bin ich überfragt. Allerdings würde mich interessieren, aus welchem Grund das passiert… Herzliche Grüße.

Hallo Michael !

Eine Krankenpflegehelferin hätte nie diese Tätigkeiten ausführen dürfen denn sie hat sie nicht gelernt und ist nicht dafür qualifiziert. Das Absprechen ist also reichlich verspätet, ich denke aber rechtens. Sowas wie „Bestandschutz“ gibt es da meines Wissens nicht.

Lieben Gruß !

Hallo Michael Reiter,

nein es gibt da keinen Bestandsschutz.

Eine Berechtigung gibts es übrigens in dieser Form auch nicht.

Wenn du dein Beispiel mal konkret ausführst, dann kann ich eine genauere Erläuterung geben.

Hallo Michael,

gute Frage! Habe ich mir noch nie Gedanken zu gemacht.

Meine Gegenfrage wäre als erstes: Warum sollte man dies tuen und was spricht dafür?
Ich weis nicht wie es rein rechtlich aussieht.

Wichtig ist doch was will der Arbeitgeber damit bezwecken?
Geht es um die Sicherheit der Berufsgruppen und der Patienten?

Zum Bestandsschutz: Ich glaube nicht dass es so etwas gibt.
Die Ausbildung zur Krankenpflegehelferin ist von den Ländern selbst geregelt und daher kann man hier wohl keine allgemeingültige Antwort finden.
Krankenpflegehelferinnen und -helfer sollen Assistenten der Gesundheits- und Krankenpfleger sein und dürfen Pflegetätigkeiten wie Spritzen und Katheter-Legen nur unter Anleitung und Verantwortung einer Pflegekraft ausführen.
(siehe : HeimPersV § 6 in Verbindung mit KrPflG und http://www.pflege-deutschland.de/krankenpflege/krank…)
Ich weiss das es in verschiedenen Einrichtungen verschiedenste Vorgehensweisen gibt.
Ich würde auf jeden fall mal mit der Stationsleitung oder der PDL reden worum es hier eigentlich geht.

Ich hoffe die Gespräche können etwas Klarheit schaffen.
Vergiss bitte nicht, dass dieser Text nur meine eigene Einschätzung wieder gibt.
Wäre schön etwas zu hören wie es weiter geht. Da ich davon ausgehe, dass es einen Anlass für deine Frage gibt und sie nicht nur rein rhetorischer Art ist.

… Jahren Berufstätigkeit eigentlich die Berechtigung zum
Spritzen und Katheter-Legen absprechen? Oder gibt es hier so
etwas wie einen Bestandsschutz?

Es geht da wohl darum, die Qualität in der Krankenpflege zu sichern, irgendeine Maßnahme des Landesgesundheitsministeriums.

Diese alten Krankenpflegehelferinnen haben im Laufe der Zeit natürlich viele zusätzliche Kenntnisse erworben, von denen sie einige mit Spritzen-Scheinen und anderen Zeugnissen belegen können, andere nicht.

Ich bin mir nicht sicher. Bei uns im Krankenhaus ist es zur Zeit so, daß alle KPH aus dem Nachtdienst genommen werden. Das sind alles Leute, die das schon 20-30 Jahre machen (seit 10 Jahren werden gar keine KPH mehr bei uns eingestellt). Aber ob man einzelne Tätigkeiten aus deren Durchführung ausschließen kann, weiß ich nicht. Personalrat/ Mitarbeitervertretung wissen aber da sicher Bescheid. *

… Jahren Berufstätigkeit eigentlich die Berechtigung zum
Spritzen und Katheter-Legen absprechen? Oder gibt es hier so
etwas wie einen Bestandsschutz?

Hallo,

Krankenpflegehelferinnen dürfen keine „invasiven Maßnahmen“ durchführen und dazu zählt des Katheterlegen und Spritzen. Sollte es bei euch bislang anders gelaufen sein ist das rechtlich dennoch nicht abgesichert und die Verantwortung liegt bei der zuständigen examiniertrn Schwester. Geht diese das Risiko ein, solche Maßnahmen zu delegieren und es passiert etwas (hat auch nichts mit dem Können einer Pflegehelferin zu tun) ist sie haftbar. Also ist es kein Absprechen einer Berechtigung, da es diese Berechtigung nicht gibt. Sollte es bisher so gelaufen sein, können beide Parteien froh sein solange nichts passiert, da auch eine Pflegehelferin haftbar gemacht werden kann, wenn sie ihre Kompetenzen übertritt, auch wenn es auf Aufforderung geschehen ist und sie sicherlich das Können hätte.

mfg

… Jahren Berufstätigkeit eigentlich die Berechtigung zum
Spritzen und Katheter-Legen absprechen? Oder gibt es hier so
etwas wie einen Bestandsschutz?

… Jahren Berufstätigkeit eigentlich die Berechtigung zum
Spritzen und Katheter-Legen absprechen? Oder gibt es hier so
etwas wie einen Bestandsschutz?

Hallo Michael,

ich wundere mich, dass eine Krankenpflegeherlferin dies ¨überhaupt machen darf… Wie damit nach 30 Jahren gesetzlich verfahren wird, kann ich Dir nicht genau sagen.

Gruss Iris

Wenn ich die Person als gewissenhaft und erfahren einschätze/kenne ,würde ich ihr in meiner Funktion als Leitung und Krankenschwester diese Berechtigung nicht absprechen.
Grundsätzlich hat man als ausgebildete Krankenschwester/Pfleger die Pflicht sich regelmässig davon zu überzeugen ob die Mitarbeiter sich an die aktuell geltenden Hygiene/Pflege Richtlinien halten, bzw. sie darüber zu informieren. Auch hausinterne Fortbildungsmaßnahmen gehören dazu.
Beim Spritzen seh ich eher nicht das Problem.Sofern es sich um das s.c. Spritzen handelt.
Jeder Diabetiker kann/muss das lernen.
Das korrekte Legen eines Blasenverweilkatheter kann man jederzeit überfrüfen ,wenn man diese Tätigkeit mit ihr zusammen ausübt.
Hinterher sollte aber dann soviel Mut vorhanden sein zu sagen was falsch gelaufen ist und was nicht.
Bestandschutz als solches gibt es nicht.
Wenn es trotz intensiver Hilfe und Anleitung nicht zu einer Änderung von falsch eintrainierten Abläufen kommt, hat man durchaus das Recht einem Mitarbeiter einzelne Tätigkeiten zu untersagen.
Insbesondere dann, wenn dadurch Patienten gefährdet werden.
Und nicht vergessen, hol dir selber auch Rückendeckung. Auch deine Chefin/Bereichsleitung hat ein Recht darauf zu erfahren warum du so entschieden hast.

Viel Erfolg

… Jahren Berufstätigkeit eigentlich die Berechtigung zum
Spritzen und Katheter-Legen absprechen? Oder gibt es hier so
etwas wie einen Bestandsschutz?